BY: Kabinett beschließt Zuschuß zur Sauenbejagung

G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
der Vorsitzende unserer Kreisgruppe hat vorhin per Mail informiert:

- bezuschusst wird der Abschuss von Frischlingen und nicht führenden Bachen und ÜL-Bachen
.
.
.
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Das mal in Stichworten wie das laufen soll.

Danke für die Aufklärung :thumbup:


Fragen, die sich mir persönlich daraus stellen:

Expertise, nebst Beschau, vom Amtsveterinär erforderlich :what:

Unterkiefervorlage erforderlich, um nach Zahnstand > Überläufer ausschließen zu können :what:

Da frag ich mich schon, wenn es um Spontanreduktion geht, weshalb Überläuferkeiler n i c h t bezuschusst werden sollen :what:

Es geht ja darum, in erster Linie Menge zu erzielen und nicht darum, Reproduktion zu vermeiden.
Das ergibt sich dann sowieso :what:


Irgendwie kann das nix :no:
 
G

Gelöschtes Mitglied 16162

Guest
Wenn's schon drinn ist, bitte ignorieren.

Soeben hat uns die UJB über die Vorgehensweise beim Zuschuss informiert und diesen Link weitergeleitet.


http://www.jagd-bayern.de/bjv-nachr...s]=927&cHash=ee823320575da06fe5b3520b6589d8a4


[h=1]20 Euro Aufwandsentschädigung für Frischlinge und Co[/h]
Die intensive Bejagung von Schwarzwild ist eine Möglichkeit, der Verbreitung von Seuchen wie der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung am 19. Dezember auf Vorschlag des BJV eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro für jeden erlegten Frischling, für Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, auf den Weg gebracht.
Ausgezahlt wird die Aufwandsentschädigung vom BJV an die Jagdausübungs-berechtigten, also an die Revierpächter.
So einfach erhalten Sie die Aufwandsentschädigung:
- Antrag von der BJV-Homepage herunterladen und sorgfältig ausfüllen, Bankverbindung nicht vergessen! Sie finden den Antrag ab Ende Januar auf dieser Internetseite.
- Streckenliste vom Landratsamt (Untere Jagdbehörde) bestätigen lassen und als Kopie dem Antrag beilegen
- An die BJV-Geschäftsstelle schicken: Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen
- Ihr Antrag wird dann vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit überprüft, danach bekommen Sie Ihr Geld vom BJV ausbezahlt.
Für welche Wildarten gibt es eine Aufwandsentschädigung?
- für Frischlinge, männlich und weiblich,
- für Überläufer-Bachen und
- für Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind
Dieser Antrag gilt zunächst nur für das Jagdjahr 2017/18!
- Beantragen können Sie zunächst nur für erlegte Tiere, die zwischen dem
19. Dezember 2017 und dem 31. März 2018 erlegt wurden.
Für das Jagdjahr 2018/19 wird es nach Auszahlung wieder eine Aufwandsentschädigung geben. Wir informieren Sie dann umgehend.
Wann kann ich den Antrag stellen?
- die Antragsfrist: läuft vom 31. März bis 15. Mai 2018, das heißt, bis zum 15. Mai muss Ihr Antrag bei der BJV-Geschäftsstelle eingegangen sein.

(Quelle: BJV)
 
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Kanzelschläfer;2705746 [HR schrieb:
[/HR]Die intensive Bejagung von Schwarzwild ist eine Möglichkeit, der Verbreitung von Seuchen wie der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung am 19. Dezember auf Vorschlag des BJV eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro für jeden erlegten Frischling, für Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, auf den Weg gebracht.

Richtig ist:

Die erfolgreiche Jagd, die die Wildschweinpopulation erheblich reduziert, kann einen Beitrag gegen die Verbreitung der ASP leisten.

Das wird nicht passieren. Das Schwarzwild wird weiter zunehmen. Die Prämie wird daran nichts ändern.

In der öffentl. Wahrnehmung bleibt:

Trotz finanzieller Zuwendung können/wollen die Jäger das Schwarzwild nicht reduzieren.

Guillermo
 
S

scaver

Guest
Richtig ist:

Die erfolgreiche Jagd, die die Wildschweinpopulation erheblich reduziert, kann einen Beitrag gegen die Verbreitung der ASP leisten.Das wird nicht passieren. Das Schwarzwild wird weiter zunehmen. Die Prämie wird daran nichts ändern. In der öffentl. Wahrnehmung bleibt:Trotz finanzieller Zuwendung können/wollen die Jäger das Schwarzwild nicht reduzieren.
Guillermo

daher bentragen wir auch die Prämie nicht. Es wird schon genug kontrolliert. Über die Prämie kann man die Schußzahlen kontrollieren und einfordern. Da die Schweine auch mit 200 Euro nicht weniger würden, da die Maisfelder dieses Jahr nicht verboten werden, da die Städter die Schweine füttern wo Sie können, da es keine Technik gibt für den Jäger, ist man als Jäger für 20 Euro auch noch der Dumme. Wenn etwas schief geht, sucht man immer einen Dummen, den muß man früh vorbeiten, dies geschieht hier.
Als ob wir jetzt schon nicht soviele Sauen schiessen würden, wie es nur geht. Und wenn man mir den Wald menschenfrei halten würde und das Umfeld maisfrei , dann könnte ich die Sauen an geeigneten Nachtjagdeinrichtungen auch empfindlich reduzieren.
sca
 
Registriert
7 Jan 2005
Beiträge
354
(...) wenn man mir den Wald menschenfrei halten würde und das Umfeld maisfrei , dann könnte ich die Sauen an geeigneten Nachtjagdeinrichtungen auch empfindlich reduzieren.
sca
Klasse :lol: ! In dem Satz steckt nahezu alles, was zur Situation zu sagen ist.

(...) Das Schwarzwild wird weiter zunehmen. Die Prämie wird daran nichts ändern.

In der öffentl. Wahrnehmung bleibt:

Trotz finanzieller Zuwendung können/wollen die Jäger das Schwarzwild nicht reduzieren.

Guillermo
Befürchte ich auch sehr. Die Schizophrenie der Sache mit der Jagd ist, dass es auch Gutmenschen gibt, die sich am "Morden" eines "unschuldigen Schweinchens" stören o. Ä. - dabei den Gesamtzusammenhang nicht sehen - und sich auch nicht daran stören bzw. die es ausblenden, dass der auf unseren Feldern angebaute Treibstoff (bzw. der nötige Dünger und nötigen Pestizide für den Anbau) den Boden zerstört.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Aufhebung der Gebühr für Trichinenuntersuchung

Bei Tieren unter 30kg wenn man eine Blutprobe und das aufgebrochene Tier mitbringt. Ich werde wohl einfach bezahlen... ......

wieder eine Lachnummer mehr :thumbdown:

Als ob die erlegte Sau über 30Kg nicht zur Reduktion beträgt

:no:
 

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