Dritte Kurzwaffe BW- Urteil

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Ich glaube wir sind Meinungstechnisch gar nicht so weit auseinander. Nur für die jüngeren schreiberlinge ( ohne älteren jagdlichen anhang). Ja die 2 kurzwaffen stehen da seit 73 so im Gesetz. Allerdings waren die 3te Fallenjagd(22/ 6.35) und auch die 4te djv schießen, ohne sonderlichen aufwand zu erlangen. Ende der 80er , bei der novelle des jagdgesetzes wurde dann denjenigen die noch kein 9 para/38 special hatten, durchaus die Möglichkeit gegeben eine weitere kurzwaffe im richtigen kaliber zu erwerben. ( 7.65 br und 9 kurz erreichten bei dem damaligen holhlspitzverbot keine 200j mit VM)
Ob das in allen Ländern zog weiß ich nicht.
In den neuen bundesländern war der nachholbedarf so groß , dass auch oft eine dritte oder vierte in 45 acp genehmigt wurde.

Verrennt euch also nicht im gesetzestext, der wurde früher eher als unteres limit verstanden .
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Ich habe nichts nachgeredet, ich habe meine Auffassung der Intention des Gesetzgebers wiedergegeben. ;)





Dann probier das ganze mal im Dunkeln in der Disco eines Motorradclubs. Oder in einer Bank. Versuch mal, dein Jagdgewehr in Manteltasche, Handschuhfach oder Satteltasche des Bikes mitzuführen. Für den Scharfschützen ist eine Langwaffe sicher das Mittel der Wahl, für den Amoklauf mag eine Langwaffe noch brauchbar sein, aber für die meisten Szenarien, in denen Waffengewalt eingesetzt wird, ist eine Kurzwaffe schlicht sinnvoller. Und damit ist ihr Gefährdungspotential höher. (Übrigens bei deutlich geringerem Nutzen für den Jäger)




Und auf die jährlich rund 70 Todesfälle durch Schusswaffen in Deutschland, die keine Amokläufe sind, trifft das meist nicht zu.


Ganz abgesehen davon, dass es beim Gefährdungspotential auch nicht nur darum geht, was der legale Besitzer mit den Waffen machen könnte, sondern auch, wie viele und welche Waffen z.B. im Einbruchsfall für illegale Waffenbesitzer verfügbar werden.

Von daher ist es definitiv sinnvoll, die Art und Anzahl der legalen Waffen einzuschränken.

Nun kann man sich trefflich darüber streiten, ob der Durchschnittsjäger 2 oder 3 Kurzwaffen braucht. Bei 5 würden die meisten wohl zustimmen, dass das deutlich über dem Normalbedarf liegt, bei 10 ganz sicher die ganz grosse Mehrheit.

Und es ist ja nicht so, dass es für Jäger nicht möglich ist, mehr als zwei Kurzwaffen zu besitzen. Der Bedarf muss nur begründet und dem Erwerb zusätzlicher Kurzwaffen zugestimmt werden. Wenn das der Sachbearbeiter nicht ordnungsgemäss macht, dann bleibt auch immer noch der Klageweg (wie in diesem Fall).

Des weiteren ist es auch nicht so, dass Langwaffen in absolut beliebiger Zahl besessen werden dürfen, auch wenn der Gesetzgeber kein pauschales Limit für Jäger vorsieht. Auch da hat es Fälle von deutlich überzogenen Waffenmengen gegeben (ich weiss die Zahl nicht mehr genau, aber es waren einige Dutzend Langwaffen), in denen die Behörde den Waffenbesitz eingeschränkt hat.
So ein Schmarn.
 
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Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte...auch kontroverse Meinungen müssen sein, man kann doch dann diskutieren.
 
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Alles. Es geht um das allgemeine, gesamte Gefährdungspotenzial durch Kurzwaffen. Nicht nur durch Kurzwaffen, die in verantwortungsvoller Jägerhand sind.

Falsch, hier geht es nicht um das allgemeine und gesamte Gefährdungspotential sondern nur um das von verantwortungsvollen Jägern, denn nur diese werden beauflagt und eingeschränkt.
Wenn durch die Gesetze nur die Jäger & Sportschützen eingeschränkt werden sind auch nur genau diese zu betrachten, insbesondere wenn diese nur einen Bruchteil der angeblichen 70 Todesfälle pro Jahr ausmachen und eine Einschränkung hier fast keinerlei Effekt auf das angebliche allgemeine und gesamte Gefährdungspotential hat.
Es ist illegitim illegale Waffen und auch die von Polizei und BW einzubeziehen, wenn diese durch das Gesetz im Anschluß in keiner Weise betroffen sind.


Nein, ist es eben nicht. Denn es ist ein Unterschied, ob im Einbruchsfall zwei, drei oder zehn Kurzwaffen abhanden kommen.

Wieviele werden genau pro Jahr gestohlen und wie viele hätten es weniger sein können wenn wir noch mehr einschränken?
Hier wird ein Gefährdungspotential beschworen, welches gar nicht existent ist.
 
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Knut

Guest

Schön, dass wir so flexibel und ergebnisoffen diskutieren.

Ich zitiere mich zum besseren Verständnis einmal selbst:
ich habe meine Auffassung der Intention des Gesetzgebers wiedergegeben. :wink:


Falsch oder richtig ist mir zu kategorisch. Und falsch. ;) Denn es steht ausser Frage, dass ein Gefährdungspotential durch Kurzwaffen in Jägerhand existiert. Wie gering das ist, DAS können wir gerne diskutieren. Und ob die Gesetzgebung daher sinnvoll ist, genauso.
Ich halte es angesichts der Einfachheit an illegale Kurzwaffen z.B. aus osteuropäischen Militärbeständen zu kommen, ebenfalls für vernachlässigbar und unbedeutend, aber das macht es eben nicht inexistent.
Natürlich haben diese Kurzwaffen in Jägerhand "fast keinerlei" Effekt auf das Gefährdungspotential aller Kurzwaffen, aber sie haben eben einen. Und diesen will der Gesetzgeber möglichst effektiv einschränken und ist der Meinung, dass für den Jäger im Normalfall eben 2 Kurzwaffen ausreichen.

hier geht es nicht um das allgemeine und gesamte Gefährdungspotential sondern nur um das von verantwortungsvollen Jägern, denn nur diese werden beauflagt und eingeschränkt.
Waffenbesitz wird insgesamt beauflagt und beschränkt. Für Jäger und Sportschützen, aber auch für Polizei und Sicherheitsdienste. Und ganz drastisch für normale Bürger ohne WBK o.ä., die dürfen nämlich gar keine besitzen ;)

Hier wird ein Gefährdungspotential beschworen, welches gar nicht existent ist.
Minim? Vernachlässigbar? Unbedeutend? Irrelevant? All das kann man durchaus so sehen. Aber "nicht existent" ist dann doch falsch.
 
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Falsch, hier geht es nicht um das allgemeine und gesamte Gefährdungspotential sondern nur um das von verantwortungsvollen Jägern, denn nur diese werden beauflagt und eingeschränkt.
Wenn durch die Gesetze nur die Jäger & Sportschützen eingeschränkt werden sind auch nur genau diese zu betrachten, insbesondere wenn diese nur einen Bruchteil der angeblichen 70 Todesfälle pro Jahr ausmachen und eine Einschränkung hier fast keinerlei Effekt auf das angebliche allgemeine und gesamte Gefährdungspotential hat.
Es ist illegitim illegale Waffen und auch die von Polizei und BW einzubeziehen, wenn diese durch das Gesetz im Anschluß in keiner Weise betroffen sind.




Wieviele werden genau pro Jahr gestohlen und wie viele hätten es weniger sein können wenn wir noch mehr einschränken?
Hier wird ein Gefährdungspotential beschworen, welches gar nicht existent ist.

Schade, dass man hier nur einmal :thumbup: kann...


...Hier wird ein Gefährdungspotential beschworen, welches gar nicht existent ist.
...Minim? Vernachlässigbar? Unbedeutend? Irrelevant? All das kann man durchaus so sehen. Aber "nicht existent" ist dann doch falsch.

Erbsenzähler???
Gruß-Spitz
 
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Schön, dass wir so flexibel und ergebnisoffen diskutieren.

Schön das du meine Erklärung, was und warum ich was falsch finde einfach mal wegläßt
und das "falsch" so einfach aus dem Zusammenhang reißt, um mir Unflexibilität vorzuwerfen. :thumbup:
Hat schon was.....

Und wo bezieht sich das Waffengesetz auf Polizei und Militär?
Kriminellen ist es eh völlig egal, wie Gesetze im Allgemeinen. Eins mehr oder weniger... egal.
Als unbescholtener, ziviler Bürger ist man betroffen und wird eingeschränkt ohne auch nur das Geringste getan zu haben,
weil Kriminelle Waffen mißbrauchen, weil Einzelne Waffenbesitzer Fehler begehen, etc.

Die Einschränkung der Rechte der Bürger durch das Waffengesetzes steht in keinerlei Verhältnis
zu dem was mit Waffen passiert als auch was mit dem Gesetz erreicht wird.
Wenn ich jemanden töten will, ist nicht die Waffe das Problem sondern meine Sozialisierung, da liegt das Problem. Nicht in der Waffe.

Und warum soll der Bürger ohne WBK besonders drastisch vom Waffengesetz betroffen sein?
Jeder kann gern die Voraussetzungen schaffen und die WBK beantragen. Mußten Jäger und Sportschützen auch mal, die WBK gab es nicht geschenkt.
Hier sind alle unbescholtenen und gesetzestreuen Bürgen gleich betroffen.

Wenn Du dich als so unmündig empfindest das du den Staat und Gesetze brauchst um Dich unter Kontrolle und "gesellschaftsfähig" zu halten ist das deine Sache,
dann geht das Gefährdungspotential aber nicht von der Anzahl deiner Waffen sondern von dir aus.
Wenn Du aber zusätzlich der Meinung bist das das bei allen anderen normalen Bürgern ebenso der Fall sein muß, dann ist es einfach nur anmaßend.
Ich stelle kein höheres Gefährdungspotential dar, unabhängig davon wie viele Waffen ich habe und lasse mir das nicht unterstellen und
möchte auch nicht für die Fehler oder das Verhalten von Anderen eingeschränkt und bevormundet werden.
 

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