Ich glaube wir sind Meinungstechnisch gar nicht so weit auseinander. Nur für die jüngeren schreiberlinge ( ohne älteren jagdlichen anhang). Ja die 2 kurzwaffen stehen da seit 73 so im Gesetz. Allerdings waren die 3te Fallenjagd(22/ 6.35) und auch die 4te djv schießen, ohne sonderlichen aufwand zu erlangen. Ende der 80er , bei der novelle des jagdgesetzes wurde dann denjenigen die noch kein 9 para/38 special hatten, durchaus die Möglichkeit gegeben eine weitere kurzwaffe im richtigen kaliber zu erwerben. ( 7.65 br und 9 kurz erreichten bei dem damaligen holhlspitzverbot keine 200j mit VM)
Ob das in allen Ländern zog weiß ich nicht.
In den neuen bundesländern war der nachholbedarf so groß , dass auch oft eine dritte oder vierte in 45 acp genehmigt wurde.
Verrennt euch also nicht im gesetzestext, der wurde früher eher als unteres limit verstanden .
Ob das in allen Ländern zog weiß ich nicht.
In den neuen bundesländern war der nachholbedarf so groß , dass auch oft eine dritte oder vierte in 45 acp genehmigt wurde.
Verrennt euch also nicht im gesetzestext, der wurde früher eher als unteres limit verstanden .