Fex
Moderator
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Mal eine Frage:
Ich könnte auf die Einrichtungen eines registrierten Betriebes zurückgreifen, um dort mein Wild zu zerwirken, einzufrieren .... Wenn ich es dann verkaufe, muss ich mich dann als Person als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen, oder ist es ausreichend, dass der Betrieb registriert ist?
Was genau meinst du mit registriertem Betrieb?
Eine Wildkammer, deren Betreiber registrierter Lebensmittelunternehmer ist oder einen EU-zertifizierten Wildverarbeitungsbetrieb?
Im ersten Falle musst du dich dann nicht registrieren, wenn das dort verarbeitete Wild aus demselben Revier stammt (in der Regel ist das die Wildkammer des Pächters. Du erlegst in dessen Revier Wild, verarbeitest und verkaufst es aber selbst.)
Im zweiten Fall musst du dich als LU registrieren lassen.