Der Waffenschein berechtigt zu genau garnix anderem, was den hier besprochenen Verteidigungsfall angeht.
Mit Waffenschein musst Du Dich nach einer Notwehrsituation genau so viel oder wenig erklären, wie ein Jäger oder Sportschütze.
Das ist korrekt! Liegt aber ausschließlich daran, dass man als Beschuldigter oder Angeklagter das Recht hat, sich nicht zu den Vorwürfen zu äussern.
Mir graust es tatsächlich, wenn ich viele Beiträge hier lese. Soviel Unwissenheit, schräge Ansichten und Verbortheit hätte ich bei Legalwaffenbesitzer nicht erwartet.
Die Fälle, wo Einbrecher ins Schlafzimmer kommen und die dort anwesenden Personen bedrohen sind sehr, sehr selten und kommen deshalb wohl bei Aktenzeichen XY.
Da ist die Gefahr erheblich höher, bei
- der nächsten Überquerung der Fahrbahn angefahren zu werden
- dem nächsten Orkan einen Ast auf den Kopf zu bekommen
- dem nächsten Glatteis "das Kreuz zu brechen"
Es ist nach meiner Überzeugung auch nicht mehr Notwehrfähig einem flüchtenden Täter hinterherzuschießen, auch wenn er meine Geldbörse mitgenommen hat.
Wenn jemand mit einem Baseballschläger euren Pkw auf dem Hof zerdeppert, sollte man auch nicht zur Schusswaffe greifen, sondern einfach 110 wählen. Könnte sonst voll nach hinten losgehen.
Neben den rechtlichen Problemen gibt es zwei weitere Punkte, die man kurz überdenken sollte:
1. bin ich in der Lage unter maximalem Stress eine Schusswaffe vernünftig und sicher einzusetzen (nach meiner Überzeugung 98% der LWB nicht)
2. selbst wenn es rechtlich alles zu Eurem Vorteil geklärt ist bleibt etwas übrig, was Euer künftiges Leben nachhaltig beeinträchtigt. Ich kenne zwei Menschen die rechtskonform einen Angreifer erschossen haben. Mit Ihnen tauschen möchte ich auch nach zig Jahren noch nicht.
wipi