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Gelöschtes Mitglied 23774
Guest
Gibts das in Deutschland nicht? Rechtfertigung und Bedarf:weil deine gedanken genau das sind was der gesetzgeber bei waffenbesitzern NICHT sehen will . du hast deine waffen einzig zum zweckbedürfnis der jagd und punkt . alles andere ... rede nicht soviel...
§ 22. (1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will.
(2) Ein Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 2 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann