0er Schrank im Schlafzimmer für KW

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 25024
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Was das Messer betrifft ist vor kurzem ein bewaffeneter uniformierter Polizist in einem Zug in Hessen beim Aussteigen erstochen worden, bevor er auch nur ziehen konnte.

In den Nachrichten war ein schäbiges Küchenmesser zu sehen.

Der Mann hatte auch noch Familie.

Ein Messerangriff ist ein absoluter Grund für einen lethalen Schusswaffengebrauch, zumal mir sowieso niemand glaubhaft machen kann, daß er es im Handgemenge schaffen würde, gezielt irgendwo hin zu schiessen, schon gar nichts in den Oberschenkel.

Wäre das so leicht, würden MEK / SEK nicht jeden Tag unter Anleitung schiessen üben.
 
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für mich persönlich käme wie gesagt der gedanke ein tödliches werkzeug gegenüber zweibeinern einzusetzen EINZIG wenn gegen mich oder andere menschen ein angriff stattfindet der geeignet ist mir oder dritten schwerste bis tödliche verletzungen beizubringen .

beim szenario auto aus garage klauen dürfte jeder richter die verhältnissmässigkeit ankreiden. er nimmt dir sachwerte weg , du nimmst ihm sein leben weg .

zum glück kommt so etwas kaum vor und deshalb auch nicht soviele urteile .

so zumindest würde ich handeln
 
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"erforderliche Verteidigung -> welches Mittel ist unbedingt notwendig (Verhältnismäßigkeit) "

(L,L,F,E,E) bedeutet übrigens Leib, Leben, Freiheit, Eigentum, Ehre
Das sind die notwehrfähigen individualen Rechtsgüter.

Wobei die Formulierung "unbedingt notwendig" der zitierten Merkkarte schwierig ist.
Es ist das "mildeste" Mittel zu wählen welches den Angriff sicher beendet.
Ein selbst geringes Risiko auf einen unsicheren Ausgang muß nicht in Kauf genommen werden.
Die Formulierung "unbedingt notwendig" birgt da m.E. das Risiko zu strenger Auslegung.
 
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wenn einer dir dein auto aus der garage klaut und du knallst ihn ab bist du in diesem lande richtig drann . waffenrechtliche erlaubnisse hattest du dann sowieso die längste zeit ...
So sehe ich die Rechtslage.
Und da siehst du falsch:
Du darfst versuchen, den Angrifff* auch mit Waffengewalt zu verhindern.
Da wird es aber sehr auf die Situation ankommen.
*Und der Diebstahl deines Wagens IST der Angriff...
 
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Leider wird der Angriff auf eines der Rechtsgüter häufig mit dem körperlichen Angrifff auf die eigene Person verwechselt.
Gleichzeitig ist es auch ein Angriff auf die Rechtsordnung an sich und die Notwehr wiederum die Verteidigung der Rechtsordnung.
 
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für mich persönlich käme wie gesagt der gedanke ein tödliches werkzeug gegenüber zweibeinern einzusetzen EINZIG wenn gegen mich oder andere menschen ein angriff stattfindet der geeignet ist mir oder dritten schwerste bis tödliche verletzungen beizubringen .

Das ist Dein gutes Recht und bleibt Dir unbenommen.

Andere würden da wohl anders entscheiden - und das wäre dann falls Notwehr vorläge vom Recht gedeckt.

beim szenario auto aus garage klauen dürfte jeder richter die verhältnissmässigkeit ankreiden. er nimmt dir sachwerte weg , du nimmst ihm sein leben weg .

Da liegst Du, so verallgemeinert gesprochen, (gottseidank!) völlig daneben.

zum glück kommt so etwas kaum vor und deshalb auch nicht soviele urteile .

Leider zu oft.

so zumindest würde ich handeln

Siehe oben, das bleibt Dir unbenommen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25024

Guest
Bei der Beleidigung ist das größere Problem die Gegenwärtigkeit. Eine abgeschlossene Beleidigung ist nicht mehr notwehrfähig. Eine nicht ausgesprochene Beleidigung noch nicht ;)

Im Hintergrund dachte man daher vor allem an ehrabschneidende Äußerungen, die womöglich vor der Familie fortgesetzt vorgetragen werden. Solange das fortdauert , wäre die Beendigung dieses Angrifff mit einem satten Fausthieb klassische Notwehr.

Der Schusswaffeneinsatz dürfte aber nicht gegeben sein.

Die sexuelle Beleidigung (Po anfassen etc.) ist als Angriff auf die Ehre notwehrfähig. Das ist einer der relevantesten Anwendungsfälle.
 
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Und um das Ganze noch ein bisschen zu verkomplizieren, zumindest für manche, gibt es dann noch den Begriff Putativnotwehr.

Zum Thema mildestes Mittel. In einer häuslichen Notsituation, von der wir hier ausgehen, weiß der Angegriffene ja nicht, zu welchen Mitteln der Angreifer bereit ist zu greifen. Vielleicht schnappt er sich spontan mein Küchenmesser, wenn ich ihm mit einer Backpfeife drohe???
Vielleicht rennt er auch weg.
Wenn nicht, hab ich ein Problem. Oder bald gar keine mehr.
Also ist dieses Mittel (Backpfeife) schon mal nicht sicher geeignet um meine L, L, F, E, E zu schützen.
Mit Irgendeinem Schiessprügel in der Hand, kann ich meine Rechte auf Distanz durchsetzen.
Wirkt das nicht, hab ich immer noch auf Distanz, die Möglichkeit den Angreifer außer Gefecht zu setzen. Ohne mich körperlich mit ihm messen zu müssen.

Möglicherweise sieht man sich auch nicht nur einem gegenüber. Man ist ja auch informell in der schlechter Position.
Panzerknacker 1 weiß ob er alleine ist oder ob Panzerknacker 2 und 3 schon im Wohnzimmer stehen.
Das alles spricht für mich dagegen, in Hausschlappen und mit Wanderstock den Einbrecher verjagen zu wollen.
Grad WEIL ich auch meine Waffen zu verteidigen habe. Hab ich erst ein Messer am Hals, mach ich jeden Schrank auf.
Dann doch lieber schon vorher.
 
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Was das Messer betrifft ist vor kurzem ein bewaffeneter uniformierter Polizist in einem Zug in Hessen beim Aussteigen erstochen worden, bevor er auch nur ziehen konnte.

In den Nachrichten war ein schäbiges Küchenmesser zu sehen.

Der Mann hatte auch noch Familie.

Ein Messerangriff ist ein absoluter Grund für einen lethalen Schusswaffengebrauch, zumal mir sowieso niemand glaubhaft machen kann, daß er es im Handgemenge schaffen würde, gezielt irgendwo hin zu schiessen, schon gar nichts in den Oberschenkel.

Wäre das so leicht, würden MEK / SEK nicht jeden Tag unter Anleitung schiessen üben.
Der Oberschenkel mit seiner Arterie ist mitnichten harmlos...das Opfer verblutet in Minutenfrist, da kannste zugucken.

Bei Messerangriffen gibt es doch eine Entfernung, bis zu der der stürmende Messerschwinger schneller bei Dir ist als Du gezogen und geschossen, ich meine, sie lag irgendwo um die zehn Meter (!), da würden die meisten sagen, alles in Ordnung, der ist ja weit weg. Und: "never draw on a drawn gun". Gibt es auch ein passendes tragisches Youtubevideo mit Praxisfällen.

Schönes Bonmot jedoch von Kalle Schwensen, früher mit anderem Synonym bekannt: "ich lasse mich lieber vom SEK anschiessen, die können schiessen und schiessen nicht mit jedem Schuss höher und treffen Dich irgendwann in den Sack." (grob aus der Erinnerung, kein echtes Zitat)
 
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ich würde noch anmerken dass zur selbstverteidigung gegen menschen es nicht den jagdschein sondern den grossen waffenschein gibt - und den hat wohl niemand hier .

notwehr ist natürlich trotzdem recht des jeden .

ich kann nicht genau sagen wie das ganze rechtlich aussieht aber ich denke man sollte vorsichtig sein . in meiner wohngegend ist es zum glück ruhig
 
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Der Oberschenkel mit seiner Arterie ist mitnichten harmlos...das Opfer verblutet in Minutenfrist, da kannste zugucken.

Bei Messerangriffen gibt es doch eine Entfernung, bis zu der der stürmende Messerschwinger schneller bei Dir ist als Du gezogen und geschossen, ich meine, sie lag irgendwo um die zehn Meter (!), da würden die meisten sagen, alles in Ordnung, der ist ja weit weg. Und: "never draw on a drawn gun". Gibt es auch ein passendes tragisches Youtubevideo mit Praxisfällen.

Schönes Bonmot jedoch von Kalle Schwensen, früher mit anderem Synonym bekannt: "ich lasse mich lieber vom SEK anschiessen, die können schiessen und schiessen nicht mit jedem Schuss höher und treffen Dich irgendwann in den Sack." (grob aus der Erinnerung, kein echtes Zitat)
Der von der Polizei genannte Mindestabstand soll 7 Meter betragen.
In den USA 21 Fuß.... Siehe Tueller Drill.
 
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ich würde noch anmerken dass zur selbstverteidigung gegen menschen es nicht den jagdschein sondern den grossen waffenschein gibt - und den hat wohl niemand hier ........
Der Waffenschein berechtigt zu genau garnix anderem, was den hier besprochenen Verteidigungsfall angeht.
Mit Waffenschein musst Du Dich nach einer Notwehrsituation genau so viel oder wenig erklären, wie ein Jäger oder Sportschütze.
 

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