0er Schrank im Schlafzimmer für KW

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Der Waffenschein berechtigt zu genau garnix anderem, was den hier besprochenen Verteidigungsfall angeht.
Mit Waffenschein musst Du Dich nach einer Notwehrsituation genau so viel oder wenig erklären, wie ein Jäger oder Sportschütze.
Richtig.
Und du darfst dich auch mit einer illegalen Waffe verteidigen.
Das Verfahren wg. illegalem Waffenbesitz kommt dann zwar dazu, hat aber mit dem Notwehrverfahren nix zu tun.
 
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Ich finde diese Diskussionen seltsam! Zuerst eine Frage und eine Antwort: Wieviel ist ein Menschenleben wert? Antwort: Unbezahlbar! Wenn wir davon ausgehen, ist jeder Schusswaffengebrauch äusserst fragwürdig um seine Wertsachen / Auto zu verteidigen! Dann nächste Frage: Ab wann sollte man kompromisslos von der Waffe gebrauch machen? Ab dem Moment wo man sich einem tätlichen Angriff nicht mehr mit anderen Mitteln entziehen kann! Dazu zwei Feststellungen: 1- Jedes Verteidigung von Eigentum mit Waffengewalt endet gegebenenfalls mit Verurteilung, Strafe und Unkosten für den Anwalt / die Verteidigung die meistenfalls den Wert der gestohlenen Sachen übersteigt. Von den Unannehmlichkeiten, Zeitverlust, Aufregung ganz abgesehen. 2- Das Verteidigen des Lebens und Gesundheit sollte in unausweichlichen Situationen mit aller Härte und ohne Skrupel durchgeführt werden weil in solchen Situationen ein Zögern keinen zweiten Platz zulässt. Es werden nur Überlebende und Verletzte / Tote geben. Unabhängig von dem was in Gesetzbüchern steht, was übrigens die Notwehr explizit erlaubt, möchte ich in einem Ernstfall nicht den Taschenrechner heraus nehmen um zu kalkulieren was ich tun oder lassen soll! Eine bessere Möglichkeit, ist, sich Gedanken zu machen, wie man im Falle eines Einbruches reagieren soll. Rambo Manieren und „es ist mein Recht mein Vermögen, Eigentum, Ehre„ mit der Waffe in der Hand zu verteidigen ist keine gute Idee! Und was die Zugriffsschnelligkeit angeht: wenn man an verschiedenen Plätzen in seiner Wohnung Gegenstände unauffällig ablegt die zur Verteidigung taugen (Scheren, Messer, Metallkugelschreiber, mittelgrosse Schraubenzieher) dann hat man auch immer sehr schnell etwas zur Hand wenn man sich verteidigen muss! Meistens ist es ja so dass wenn man den Waffenschrank erst aufsperren muss, die Waffe laden muss, dann ist der Notwehrparagraph schon aus Zeitgründen überzogen oder aber man kommt ganz einfach zeitlich nicht dazu seine Waffe zu ergreifen!
 
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Sicher!
Das Recht das wir hier glücklicherweise in D haben MUSS ja nicht angewendet werden.*
Das sind eben Gedankenspielereien.
Ich fühle mich durchaus nicht unsicher hier in D.
Und würde so einem armen Schwein von Junkie lieber noch einen Hunni für Stoff geben, als ihn abzuballern.

*In den USA sind die Notwehrusancen je nach Staat oft schlechter geregelt als hier.
Dazu kommt, dass man noch dem "gesunden Menschenverstand" von 12 iuristischen Laien ausgesetzt ist.
 
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ist es nicht so dass der deutsche jagdschein den einsatz einer schusswaffe zur selbstverteidigung / abwehr menschen gegenüber überhauptnicht vorsieht und man schon deshalb drann wäre ?

übersetzt : notwehr steht einem jäger wie jedem anderem als bürger zu , allerdings nur mit mitteln wie unbewaffnete bürger , für das szenario hier hat der jäger keinerlei waffenrechtliche erlaubnisse.

natürlich ebenfalls graue theorie
 
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ist es nicht so dass der deutsche jagdschein den einsatz einer schusswaffe zur selbstverteidigung / abwehr menschen gegenüber überhauptnicht vorsieht und man schon deshalb drann wäre ?

übersetzt : notwehr steht einem jäger wie jedem anderem als bürger zu , allerdings nur mit mitteln wie unbewaffnete bürger , für das szenario hier hat der jäger keinerlei waffenrechtliche erlaubnisse.

natürlich ebenfalls graue theorie

Vergiss das,.... mit dem notwehrbedingen Schusswaffeneinsatz schützt du das höherwertige Rechtsgut.

Du darfst ggf. auch einem Dritten die Schusswaffe abnehmen, um dein Notwehrrecht durchzusetzen.

Gruß

HWL
 

ANS

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Der Notwehrparagraph schreibt keine konkreten Werkzeuge zur Durchführung einer Notwehrhandlung vor:
https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
Der Jagdschein berechtigt zum Erwerb und, unter bestimmten Voraussetzungen, zum Führen von Schußwaffen.
Das Eine hat mit dem Anderen erstmal nichts zu tun.
Wenn jemand in einer Notwehrsituation zur Schußwaffe greift, setzen sich die Räder der Justiz in Bewegung. Dabei wird geklärt ob Notwehr gerechtfertigt, oder nicht. Aber auch ob Verstöße gegen das Waffengesetz etc. pp. vorliegen. Das wird dann im Falle des Falles sicher für alle Beteiligten unschön, egal wie der Ausgang des Verfahrens letztendlich ist...
Es könnte ein Jäger in gerechtfertigter Notwehr einen Angreifer erschießen (für diese Tat also straffrei bleiben) und trotzdem für einen Verstoß gegen das Waffengesetz bei Aufbewahrung oder Führen der Waffe in dieser Situation bestraft werden, vermutlich mit Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

Gruß & WH
ANS
 
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interessantes thema ...

https://www.wissen.de/waffenbesitz-deutschland

hier zb. steht gleich im ersten satz dass schusswaffenbesitz zur selbstverteidigung in d verboten ist .

und dann noch " du schützt das höherwertige rechtsgut" ...

welches rechtsgut in d ist höherwertiger als das leben ? und genau dieses nimmst du dem einbrecher mit dem einsatz einer schusswaffe weil er dein auto klauen will .

vorsicht vorsicht ...
 
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interessantes thema ...

https://www.wissen.de/waffenbesitz-deutschland

hier zb. steht gleich im ersten satz dass schusswaffenbesitz zur selbstverteidigung in d verboten ist .

und dann noch " du schützt das höherwertige rechtsgut" ...

welches rechtgut in d ist höherwertiger als das leben ? und genau dieses nimmst du dem einbrecher mit dem einsatz einer schusswaffe weil er dein auto klauen will .

vorsicht vorsicht ...
Na dann lass ihn halt Deins nehmen, wenn Dir seins wichtiger ist.

Und schon der erste Satz in Deinem Link ist Blödsinn.
Für besonders gefährdete Personen gibt es ja den Waffenschein. Der hat nur die eine Berechtigung. Selbstverteidigung. Keine Jagd. Kein Sportschiessen.
 
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Und bei einem in Dein Wohnraum eindringenden Verbrecher, weiß man eben nie, was er will.
Auto, Frau vergewaltigen, Wertgegenstände mitnehmen. Vielleicht auch dabei irgendwen abstechen.
 
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Na dann lass ihn halt Deins nehmen, wenn Dir seins wichtiger ist.

ich schrieb es weiter oben : wenn der einbrecher mit dem expliziten zweck einbricht dich oder deine familie umzubringen sehe ich den fall als gerechtfertigt . in jedem anderen szenario wie diebstahl usw wäre ich sehr vorsichtig .
 

ANS

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Bedürnisprinzip ist doch kein generelles Verbot, das Bedürfnis nachzuweisen ist halt nicht für jedermann möglich. Der Waffenbesitz und ein recht uneingeschränktes Führen von Waffen wird in D halt recht restriktiv gehandhabt.
... hier zb. steht gleich im ersten satz dass schusswaffenbesitz zur selbstverteidigung in d verboten ist ...
In diesem Zusammenhang wäre das zitieren eines Gesetzestexts, der generell Schußwaffenbesitz zur Selbstverteidigung verbietet, überzeugender. So handelt es sich um eine Aussage von wissen.de, mir nicht als "seriöse" Quelle zur Lösung juristischer Sachverhalte bekannt...

Gruß & WH
ANS
 
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ist es nicht so dass der deutsche jagdschein den einsatz einer schusswaffe zur selbstverteidigung / abwehr menschen gegenüber überhauptnicht vorsieht und man schon deshalb drann wäre ?

übersetzt : notwehr steht einem jäger wie jedem anderem als bürger zu , allerdings nur mit mitteln wie unbewaffnete bürger , für das szenario hier hat der jäger keinerlei waffenrechtliche erlaubnisse.

natürlich ebenfalls graue theorie
Erster Teil ist richtig.
Die zweite Annahme nicht.
Man darf sich mit allem vertei´digen was einem zur Verfügung steht.

Das andere ist lediglich ein anderer bedürfnisgrund für Erwerb und Besitz.
Danahc ist alles wieder gleich.
Man wird natürlich anerkennen, dass eine als bedroht eingestufte Person etwas anders reagieren könnte.
 
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Der Notwehrparagraph schreibt keine konkreten Werkzeuge zur Durchführung einer Notwehrhandlung vor:
https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
Der Jagdschein berechtigt zum Erwerb und, unter bestimmten Voraussetzungen, zum Führen von Schußwaffen.
Das Eine hat mit dem Anderen erstmal nichts zu tun.
Wenn jemand in einer Notwehrsituation zur Schußwaffe greift, setzen sich die Räder der Justiz in Bewegung. Dabei wird geklärt ob Notwehr gerechtfertigt, oder nicht. Aber auch ob Verstöße gegen das Waffengesetz etc. pp. vorliegen. Das wird dann im Falle des Falles sicher für alle Beteiligten unschön, egal wie der Ausgang des Verfahrens letztendlich ist...
Es könnte ein Jäger in gerechtfertigter Notwehr einen Angreifer erschießen (für diese Tat also straffrei bleiben) und trotzdem für einen Verstoß gegen das Waffengesetz bei Aufbewahrung oder Führen der Waffe in dieser Situation bestraft werden, vermutlich mit Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

Gruß & WH
ANS
Wird sehr wahrscheinlich nicht verfolgt werden.
 

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