0er Schrank im Schlafzimmer für KW

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Gelöschtes Mitglied 25024

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Genau das - und das ist auch der Rat den ich neuen Mitgliedern im Schützenverein immer mitgebe - SELBER lesen, auch in Foren, und alle Latrinenparolen von "altgedienten" Stammtischschwätzern ignorieren.
Auch in Foren gibt es Latrinenparolen und unscharfe Auskünfte. Das fängt bei der Übertragung gerichtlicher Einzelfallentscheidungen auf ähnliche, aber doch abweichende Lebenssachverhalte an, und hört bei der Ablehnung jeglicher staatlicher Autorität als Büttel einer angeblichen "BRD-GmbH" auf.
 
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ich zweifel nicht den gesetzestext an , ich hab nur zweifel wie der richter urteilt in so einem szenario.

@ bromisch : mich und meine verteidigen familie ja , meine geldbörse oder mein auto nur über anzeige und evtl versicherung anrufen sowie versuchen das OHNE griff zum schrank zu vereiteln .
Gerade die Richter handeln nach Gesetz und die Urteile sind so umfangreich, das Recht so gewachsen und höchstrichterlich hinterlegt, dass es keine Zweifel gibt.

Nur: Es muss eben auch Notwehr gewesen sein.
Zahllose Notwehrhandlungen kommen übrigens garnicht erst zur Anklage.
Die stellt der Staatsanwalt direkt ein.
 
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Auch in Foren gibt es Latrinenparolen und unscharfe Auskünfte. Das fängt bei der Übertragung gerichtlicher Einzelfallentscheidungen auf ähnliche, aber doch abweichende Lebenssachverhalte an, und hört bei der Ablehnung jeglicher staatlicher Autorität als Büttel einer angeblichen "BRD-GmbH" auf.

Völlig richtig. Leider. Ist halt das wahre Leben.:cautious:
Die Verantwortung die erhaltenen Informationen zu beurteilen kann dem Wissensuchenden leider niemand abnehmen.
 
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Auch in Foren gibt es Latrinenparolen und unscharfe Auskünfte. Das fängt bei der Übertragung gerichtlicher Einzelfallentscheidungen auf ähnliche, aber doch abweichende Lebenssachverhalte an, und hört bei der Ablehnung jeglicher staatlicher Autorität als Büttel einer angeblichen "BRD-GmbH" auf.
Das ist wohl wahr.
Daher braucht man ein solides Basiswissen, um Latrinenparolen von hilfreichen Informationen unterscheiden zu können.






Ich könnt jetzt wieder von den Dreiwochenjägern anfangen, die ja alles dann "hinterher in der Praxis lernen" (oder gelernt haben) wollen, aber das würde dann vermutlich ausufern.
 
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Vielen Dank an alle, die hier so sachlich beitragen. Ich bin doch immer wieder überrascht, wie wenig informiert manche Waffenbesitzer sind.
Ansonsten passt hier wieder ein Spruch, den ich mir auch als Nicht-Jurist bei meiner Arbeit sehr zu eigen gemacht habe:
„Ein Blick ins Gesetz, erspart dummes Geschwätz“.
Verkürzt viele Termine enorm, weil das Ganze „Ich meine, nach meinem Gefühl, ...“. etc. wegfällt.
Würde das Forum natürlich weniger unterhaltsam machen😉
 
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Das ist wohl wahr.
Daher braucht man ein solides Basiswissen, um Latrinenparolen von hilfreichen Informationen unterscheiden zu können.
....

Wenn man etwas kritisch an die Sache 'rangeht ist selbst ein Wikipedia-Eintrag eine Basis auf der man aufbauen kann. Immer noch besser als das Geschwätz der Stammtischweisen.
Im besten Fall ist deren Wissen nur veraltet, in der Regel jedoch einfach nur grottenfalsch.

Nicht falsch verstehen, das war jetzt etwas überspitzt formuliert, ich will hier nicht sagen daß da nur Mist erzählt wird - aber man muß die Infos mit kritischer Distanz aufnehmen und in Eigeninitiative verifizieren.
 
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Von mir aus soll jeder nach seinem eigenen Gusto im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften die Sachen lagern wo und wie er möchte.

Aber diese ganze Diskussion - samt völlig unprofessionellen Empfehlungen - hier in einem öffentlichen - und für jeden lesbaren - JAGDforum über mögliche Notwehr in der eigenen Wohnung sehe ich sehr bedenklich.
 
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Welche Empfehlungen hast du gelesen?

Der tatsächliche Sachstand zum Thema Notwehr, kann ja nicht kritikwürdig sein.

Ich finde es bedenklich, dass man die Verteidigung seines höchsten Gutes (Leiben) als bedenklich einstufen kann.
Ebenfalls bedenklich finde ich, dass man unsere Rechtssystem als bedenklich einstuft. Und das auch noch öffentlich und für jeden nachlesbar.

Zum Glück sieht der Gesetzgeber anders.
 
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Es bleibt Dir ja unbenommen einen Thread über Diabetes aufzumachen.
Das hier ist der Thread mit dem Thema 0er Schrank im Schlafzimmer für KW.

Auch dir bleibt es unbenommen Eingangsthreads zu lesen und deren gesamten Inhalt zu interpretieren. Ich bezog mich eben auf den fragwürdigen Sicherheitsaspekt im Falle einer Notwehrhandlung, weil wohl genau das der Grund für einen 0er Schrank im Schlafzimmer zu sein scheint. Insofern, so denke ich, bin ich nicht am Thema vorbei....
 
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ich möchte auch nochmal an sittensen anknüpfen wo der jäger verurteilt wurde , hab mir das gerade durchgelesen .

https://www.google.com/amp/s/www.sp...n-auf-einbrecher-verurteilt-a-999523-amp.html

das ist ne ganz andere story als das blosse flüchten mit der geldbörse jungs !

der 77 jährige wurde von 5 männern in seinem haus überwältigt , gewürgt , ihm wurde eine schreckschusspistole an die schläfe gehalten die wie eine echte aussah . er dachte die täter sind bewaffnet und schoss in todesangst . trotzdem sah das gericht nicht die erforderlichkeit tödlicher schüsse und verurteilte ihn .

also bitte... im szenario du schläfst und hörst wie ein einzelner einbrecher unten dein schmuckkästchen ausräumt . daraufhin nimmst du deine pistole aus dem im schlafzimmer stehenden würfel und gehst runter , der einbrecher sieht dich und fängt an zu flüchten ... und du erschiesst ihn .

in dieser konstellation bin ich überzeugt du gehst jahrelang absitzen nachdem ich sittensen gelesen habe.
 
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Gelöschtes Mitglied 25024

Guest
Von mir aus soll jeder nach seinem eigenen Gusto im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften die Sachen lagern wo und wie er möchte.

Aber diese ganze Diskussion - samt völlig unprofessionellen Empfehlungen - hier in einem öffentlichen - und für jeden lesbaren - JAGDforum über mögliche Notwehr in der eigenen Wohnung sehe ich sehr bedenklich.

Ich sehe es als bedenklich an, dass es offensichtlich immer noch Jäger gibt, die meinen, aus Angst vor Gegenwind sich selbst zu beschränken und manche Themen nur im Geheimen diskutieren zu wollen. Im Idealfall sind wir Jäger und Legalwaffenbesitzer transparent, sagen was wir meinen, tuen was wir sagen, und stehen zu dem, was wir tun. Dazu gehört auch der Austausch über das Notwehrrecht in einem öffentlichen Forum.
 
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ich möchte auch nochmal an sittensen anknüpfen wo der jäger verurteilt wurde , hab mir das gerade durchgelesen .

https://www.google.com/amp/s/www.sp...n-auf-einbrecher-verurteilt-a-999523-amp.html

das ist ne ganz andere story als das blosse flüchten mit der geldbörse jungs !

der 77 jährige wurde von 5 männern in seinem haus überwältigt , gewürgt , ihm wurde eine schreckschusspistole an die schläfe gehalten die wie eine echte aussah . er dachte die täter sind bewaffnet und schoss in todesangst . trotzdem sah das gericht nicht die erforderlichkeit tödlicher schüsse und verurteilte ihn .

also bitte... im szenario du schläfst und hörst wie ein einzelner einbrecher unten dein schmuckkästchen ausräumt . daraufhin nimmst du deine pistole aus dem im schlafzimmer stehenden würfel und gehst runter , der einbrecher sieht dich und fängt an zu flüchten ... und du erschiesst ihn .

in dieser konstellation bin ich überzeugt du gehst jahrelang absitzen nachdem ich sittensen gelesen habe.
Und das ist das allerbeste Beispiel. Diese ganzen Handlungen waren abgeschlossen (nicht mehr gegenwärtig). Dagegen konnte also keine Notwehr mehr geltend gemacht werden. Das kann man also aus einem Gedächtnis streichen.
Nur zu der Geldbörse, die der in den Rücken geschossene Flüchtige noch bei sich trug, da war der Angrfiff auf das Rechtsgut Eigentum noch gegenwärtig (fortdauernd).
Am Ende blieb als Notwehrhandlung nur "das Schmuckkästchen". Hätte ergesagt, er wolle seine Börse "retten" wäre er straffrei geblieben.
Ein sehr schönens Beispiel, was man immer wieder falsch zuordnet.
 
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Gelöschtes Mitglied 25024

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Und das ist das allerbeste Beispiel. Diese ganzen Handlungen waren abgeschlossen (nicht mehr gegenwärtig). Dagegen konnte also keine Notwehr maher geltend gemacht werden.
Nur zu der Geldbörse, die der in den Rücken geschossene Flüchtige noch bei sich trug. Da war der Angrfiff auf das Rechtsgut Eigentum noch gegenwärtig (fortdauernd).
Am Ende blieb als Notwrehrhandlung nur "das Schmuckkästchen".
Ein sehr schönens Beispiel, was man immer wieder falsch zuordnet.

Quod erat demonstrandum.
 
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Auch dir bleibt es unbenommen Eingangsthreads zu lesen und deren gesamten Inhalt zu interpretieren. Ich bezog mich eben auf den fragwürdigen Sicherheitsaspekt im Falle einer Notwehrhandlung, weil wohl genau das der Grund für einen 0er Schrank im Schlafzimmer zu sein scheint. Insofern, so denke ich, bin ich nicht am Thema vorbei....
Der Schrank im Schlafzimmer allein wird nicht immer reichen.
Man kann aber Vorkehrungen treffen, welche einem in die Möglichkeit versetzen überhaupt noch handlungsfähig zu sein.
Wie handlungsfähig und womit, ist das jedermannes eigene Angelegenheit.
Wer allerdings vom Hundegebell geweckt, laute Geräusche an der Tür wahrnimmt und nicht direkt daneben im Vollrausch nächtigt, dürfte Handlunsgoptionen haben.
Eine wirklich gute passive Sicherheit seines Wohnraumes ist eine wirklich sehr empfehlenswerte Sache.
Ebenso schön, wie eine aufmerksame Nachbarschaft.
 

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