eine frage hätt ich noch , vielleicht praxisrelevanter als die szenarien zuvor :
würdest du es juristisch gedeckelt sehen einen einbrecher der unten deine schränke durchwühlt allerdings dich nicht ermorden will in den eigenen 4 wänden in den lauf gucken zu lassen ( ohne zu schiessen ) bis polizei eintrifft oder würde da nen ermittlungsverfshren gestartet ? legale kurzwaffe auf jagdschein .
Das ist doch völlig unerheblich, ob ein Ermittlungsverfahren "gestartet" wird.
In einem so klaren Fall wie oben geschildert, würde es sofort wieder eingestellt werden.
Aber der Einbrecher braucht nur zu behaupten, dass eine Schürfverletzung, die er sich am Kellerfenster zugezogen hatte, ihm von dir beigebracht wurde: Dann muss ermittelt werden.
Und das ist gut so.
IMMER müssen beide Seiten angehört werden.
Das ist ein leider von den Zeitungen unterstützter Bockmist, dass eine Ermittlung irgend etwas ehrenrühriges habe.
Und natürlich wird im Beiwerk z. B. die Legalität der Waffe abgefragt, - obwohl dies auf den Verlauf des Hauptverfahrens keinerlei Einfluss hätte: Du darfst den Angriff z. B. auch mit einer verbotenen Kriegswaffe abwehren. Auch das wurde von Journalisten regelmäßig aber falsch als verboten und als Überschreitung der Notwehr bezeichnet.
Ob es "klug" ist, sich einem solch völlig normalen Verfahren auszusetzen, oder dem Einbrecher zu sagen: "Hau ab, dann rufe ich keine Polizei", muss man schon selbst entscheiden.