14 Tage Frist bei Voreintrag KW beginnt ab wann?

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Moin,

mglw. besteht da bei der Behörde ein Unverständnis des Begriffs "Erwerb" im waffenrechtlichen Sinn.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Anlage 1, Abschnitt 2, Nummer 1
Unter Erwerben ist das bewusste Erlangen der tatsächlichen Gewalt zu verstehen, d. h. die Möglichkeit, über den Gegenstand nach eigenem Willen zu verfügen. Als tatsächliche Gewalt ist hierbei die unabhängig von rechtlichen Befugnissen rein tatsächlich bestehende Möglichkeit anzusehen, mit der Waffe nach eigenen Vorstellungen umgehen zu können. Die Dauer einer derartigen Sachherrschaft ist für die waffenrechtliche Bewertung wie das Bestehen einer Weisungsabhängigkeit oder die Anwesenheit weisungsberechtigter Personen unerheblich; erfasst werden in diesem Zusammenhang vielmehr auch die Sachherrschaft etwa in den Fällen eines Kurzbesitzes oder der Umgang mit Waffen als Besitzdiener. Rein schuldrechtliche Rechtsgeschäfte (z.B. Kaufvertrag, Schenkung) ohne Änderung der tatsächlichen Herrschaftsverhältnisse führen daher nicht zu einem Erwerben im waffenrechtlichen Sinn. Es kommt für die Beurteilung dieser Vorgänge ferner nicht darauf an, ob das Eigentum an der betreffenden Waffe übergeht oder ob dem Erwerben ein zweiseitiges Rechtsgeschäft zu Grunde liegt.
(...)


Den Spruch mit der "vernünftigen Ausbildung" sollten die sich eingerahmt in die Dienststube hängen... ;)

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
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@ Rehfreund
Forist Mantelträger hat es vortrefflich erklärt.

Du hast da nichts zu befürchten. Warte mal das Schreiben ab. Überlege nur schon mal wie Du darauf reagierst? Ich pers. würde gar nicht selbst rumeiern, sondern sofort einen Fachanwalt mit der Beantwortung beauftragen. Ich denke, der zerreißt die in der Luft. Etwas was Du nicht tuen solltest, sofern Du nochmal etwas von denen möchtest. Was kann so ein Schreiben kosten? 50-60 Euro? Wäre es mir wert. Ein anwaltliches Schreiben könnte auch bewirken, dass man zukünftig etwas vorsichtiger bei dir ist.

Ich reiche den Antrag immer sofort, also max. 2 Tage nach Erwerb ein, da ich schiss habe es mal zu verschwitzen.

Nun die wichtigste aller Fragen:
Welche KW?
 
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Warum sollte sich auch jemand, der aus Steuergeldern bezahlt wird mit den Grundlagen seines Jobs auskennen?

Selten einen solchen Bullshit gelesen ...
Wenn Du mit dieser Ansicht in die Privatwirtschaft schaust, müsste jeder Selbständige wegen seiner Angestellten schon lange pleite sein ...
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
"Mein" Fall:
Habe KW eines Bekannten übernommen. Habe zunächst ordnungsgemäß Voreintrag erhalten bei Polizei verbunden mit dem Hinweis, den Erwerb innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Habe eine blanko Überlassungserklärung dort bekommen für den Verkäufer zum Ausfüllen. Die Waffe habe ich dann 10 Tage später abgeholt und die Überlassungserklärung wurde von beiden Parteien korrekt unterschrieben mit allen Angaben zu WBK und Jagdschein sowie Datum. Bin dann mit diesem Dokument wieder zur Polizei hin, um die Übernahme anzuzeigen und korrekt eintragen zu lassen. Das war 5 Tage nach tatsächlichen physischen Übernahme der KW, 15 Tage nach Datum Voreintrag.

Bewertung:
Polizei sagt, dies sei nun wegen Fristüberschreitung eine kostenpflichtige waffenrechtliche Ordnungswidrigkeit. Ich soll mal "schön auf die Post warten", damit ließe man "nicht mit sich spaßen". Dann wurde ich noch belehrt wie ein Schuljunge: "Eigentlich dachten wir, Sie hätten eine vernünftige Ausbildung im Waffenrecht als Jäger. Tja, da haben wir uns bei Ihnen wohl geirrt, was? Na ja, Sie werden zeitnah von uns hören und können sich ja dann gern schriftlich zur Sache äußern."

Meinung 1:
Frage an einen Waffenrechts-Anwalt auf der Hegeringsversammlung am nächsten Abend ergab als inoffizielle Antwort zwischen Tür und Angel: Ja, dies sei wirklich eine Ordnungswidrigkeit. Kostet 100 Euro etwa. Stelle aber meine Zuverlässigkeit nicht infrage, sofern nicht innerhalb von 2 Jahren nochmal eine weitere Ordnungswidrigkeit begangen wird.

Meinung 2:
Anruf bei 2 Dienststellen im weiteren Umkreis und Internetrecherche ergab ganz anderes Bild: Die 14 Tage Frist beginnt nicht mit dem Voreintrag, sondern erst mit der dokumentierten Übernahme der Waffe laut Überlassungserklärung. Erst dann bestehe die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Waffe. Hier Auszug von einer homepage der Behörde: "Nach Erwerb der Kurzwaffen sind diese binnen 2 Wochen schriftlich unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen. Die Bearbeitung des Antrags nimmt ca. 2 Wochen in Anspruch." Mündliche Mitteilung an mich eindeutig: Es liegt keine Ordnungswidrigkeit vor.

Nun gibt es also zwei Meinungen zum Fristbeginn beim Voreintrag (KW): Voreintragsdatum vs. Überlassungsdatum. Hat jemand dazu belastbare Information? Gibts den hier zugrunde liegenden Gesetzestext zum Waffenrecht online?

Das Endergebnis in der Sache stell´ ich dann später noch ein. Dumm gelaufen.

Keine OWI. Der Anwalt sollte nochmal nachstudieren.
Voreintrag ist ein Jahr gültig.
14 Tage Frist, beginnt nach Überlassung der Waffe an dich. (Datum Kaufvertrag).
Schätze mal da kommt nix von der Polizei.
Wenn doch, Anwalt.
 
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@ Rehfreund
Forist Mantelträger hat es vortrefflich erklärt.

Du hast da nichts zu befürchten. Warte mal das Schreiben ab. Überlege nur schon mal wie Du darauf reagierst? Ich pers. würde gar nicht selbst rumeiern, sondern sofort einen Fachanwalt mit der Beantwortung beauftragen. Ich denke, der zerreißt die in der Luft. Etwas was Du nicht tuen solltest, sofern Du nochmal etwas von denen möchtest. Was kann so ein Schreiben kosten? 50-60 Euro? Wäre es mir wert. Ein anwaltliches Schreiben könnte auch bewirken, dass man zukünftig etwas vorsichtiger bei dir ist./QUOTE]



Na hoffentlich nimmt er nicht den Waffenrechtsanwalt in seinem Hegering.
Wenn er bei sowas schon falsche Infos liefert, will ich nicht wissen wie es bei "schwierigen" Sachverhalten läuft..
 
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Wenn den bisschen ärgern willst machst eine Dienstaufsichtsbeschwerde über das Ministerium das gibt Wellen von oben nach unten und Ärger für den übereifrigen.
 

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