Klingt echt bescheuert!
Aber bei uns in der Behörde gab es auch einen radikalen Personalwechsel, wieso auch immer.
Die neuen scheinen leider auch recht "unerfahren" zu sein.
Mein Cousin musste bei seinem letzten Eintrag der KW dem Beamten mehrfach erklären, dass man als Jäger keinen Voreintrag für eine Selbstladebüchse braucht.
Weil dieser erstaunt gefragt hat wieso für den eingetragenen Halbautomat (Langwaffe) kein Voreintrag drin steht.
Anschließend musste er ihm auch "mehrfach" deutlich machen, was er in die WBK für die Kurzwaffe einzutragen hat, dass CZ der Hersteller ist und P10C das Waffemodell!
Sorry aber seit dem wundert mich nix mehr!
Bezüglich der Anzeige von Waffen mache ich das jetzt so, dass ich kurz nach Erwerb, eine Email mit dem Anzeigeformular (unterschrieben) an meine Behörde sende.
Im Email Betreff steht dann klar und deutlich Anzeige Erwerb Schusswaffe!
Somit bin ich erstmal fein raus, falls die WBK und der schriftliche Antrag nicht rechtzeitig eingehen sollten.