- Registriert
- 15 Jun 2012
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"Mein" Fall:
Habe KW eines Bekannten übernommen. Habe zunächst ordnungsgemäß Voreintrag erhalten bei Polizei verbunden mit dem Hinweis, den Erwerb innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Habe eine blanko Überlassungserklärung dort bekommen für den Verkäufer zum Ausfüllen. Die Waffe habe ich dann 10 Tage später abgeholt und die Überlassungserklärung wurde von beiden Parteien korrekt unterschrieben mit allen Angaben zu WBK und Jagdschein sowie Datum. Bin dann mit diesem Dokument wieder zur Polizei hin, um die Übernahme anzuzeigen und korrekt eintragen zu lassen. Das war 5 Tage nach tatsächlichen physischen Übernahme der KW, 15 Tage nach Datum Voreintrag.
Bewertung:
Polizei sagt, dies sei nun wegen Fristüberschreitung eine kostenpflichtige waffenrechtliche Ordnungswidrigkeit. Ich soll mal "schön auf die Post warten", damit ließe man "nicht mit sich spaßen". Dann wurde ich noch belehrt wie ein Schuljunge: "Eigentlich dachten wir, Sie hätten eine vernünftige Ausbildung im Waffenrecht als Jäger. Tja, da haben wir uns bei Ihnen wohl geirrt, was? Na ja, Sie werden zeitnah von uns hören und können sich ja dann gern schriftlich zur Sache äußern."
Meinung 1:
Frage an einen Waffenrechts-Anwalt auf der Hegeringsversammlung am nächsten Abend ergab als inoffizielle Antwort zwischen Tür und Angel: Ja, dies sei wirklich eine Ordnungswidrigkeit. Kostet 100 Euro etwa. Stelle aber meine Zuverlässigkeit nicht infrage, sofern nicht innerhalb von 2 Jahren nochmal eine weitere Ordnungswidrigkeit begangen wird.
Meinung 2:
Anruf bei 2 Dienststellen im weiteren Umkreis und Internetrecherche ergab ganz anderes Bild: Die 14 Tage Frist beginnt nicht mit dem Voreintrag, sondern erst mit der dokumentierten Übernahme der Waffe laut Überlassungserklärung. Erst dann bestehe die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Waffe. Hier Auszug von einer homepage der Behörde: "Nach Erwerb der Kurzwaffen sind diese binnen 2 Wochen schriftlich unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen. Die Bearbeitung des Antrags nimmt ca. 2 Wochen in Anspruch." Mündliche Mitteilung an mich eindeutig: Es liegt keine Ordnungswidrigkeit vor.
Nun gibt es also zwei Meinungen zum Fristbeginn beim Voreintrag (KW): Voreintragsdatum vs. Überlassungsdatum. Hat jemand dazu belastbare Information? Gibts den hier zugrunde liegenden Gesetzestext zum Waffenrecht online?
Das Endergebnis in der Sache stell´ ich dann später noch ein. Dumm gelaufen.
Habe KW eines Bekannten übernommen. Habe zunächst ordnungsgemäß Voreintrag erhalten bei Polizei verbunden mit dem Hinweis, den Erwerb innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Habe eine blanko Überlassungserklärung dort bekommen für den Verkäufer zum Ausfüllen. Die Waffe habe ich dann 10 Tage später abgeholt und die Überlassungserklärung wurde von beiden Parteien korrekt unterschrieben mit allen Angaben zu WBK und Jagdschein sowie Datum. Bin dann mit diesem Dokument wieder zur Polizei hin, um die Übernahme anzuzeigen und korrekt eintragen zu lassen. Das war 5 Tage nach tatsächlichen physischen Übernahme der KW, 15 Tage nach Datum Voreintrag.
Bewertung:
Polizei sagt, dies sei nun wegen Fristüberschreitung eine kostenpflichtige waffenrechtliche Ordnungswidrigkeit. Ich soll mal "schön auf die Post warten", damit ließe man "nicht mit sich spaßen". Dann wurde ich noch belehrt wie ein Schuljunge: "Eigentlich dachten wir, Sie hätten eine vernünftige Ausbildung im Waffenrecht als Jäger. Tja, da haben wir uns bei Ihnen wohl geirrt, was? Na ja, Sie werden zeitnah von uns hören und können sich ja dann gern schriftlich zur Sache äußern."
Meinung 1:
Frage an einen Waffenrechts-Anwalt auf der Hegeringsversammlung am nächsten Abend ergab als inoffizielle Antwort zwischen Tür und Angel: Ja, dies sei wirklich eine Ordnungswidrigkeit. Kostet 100 Euro etwa. Stelle aber meine Zuverlässigkeit nicht infrage, sofern nicht innerhalb von 2 Jahren nochmal eine weitere Ordnungswidrigkeit begangen wird.
Meinung 2:
Anruf bei 2 Dienststellen im weiteren Umkreis und Internetrecherche ergab ganz anderes Bild: Die 14 Tage Frist beginnt nicht mit dem Voreintrag, sondern erst mit der dokumentierten Übernahme der Waffe laut Überlassungserklärung. Erst dann bestehe die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Waffe. Hier Auszug von einer homepage der Behörde: "Nach Erwerb der Kurzwaffen sind diese binnen 2 Wochen schriftlich unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen. Die Bearbeitung des Antrags nimmt ca. 2 Wochen in Anspruch." Mündliche Mitteilung an mich eindeutig: Es liegt keine Ordnungswidrigkeit vor.
Nun gibt es also zwei Meinungen zum Fristbeginn beim Voreintrag (KW): Voreintragsdatum vs. Überlassungsdatum. Hat jemand dazu belastbare Information? Gibts den hier zugrunde liegenden Gesetzestext zum Waffenrecht online?
Das Endergebnis in der Sache stell´ ich dann später noch ein. Dumm gelaufen.