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Keine OWI. Der Anwalt sollte nochmal nachstudieren.
Voreintrag ist ein Jahr gültig.
14 Tage Frist, beginnt nach Überlassung der Waffe an dich. (Datum Kaufvertrag).
Schätze mal da kommt nix von der Polizei.
Wenn doch, Anwalt.
NEIN, das Datum des Kaufvertrages ist nicht immer das Datum der Überlassung. Ist mir schon klar, dass Zivilrecht und Waffenrecht nicht jedem seins sind. Ist ja auch nicht so einfach. Aber bitte nicht immer so einen groben Unfug in die Welt setzen bitte.
Das Waffenrecht ist insichtlich des Überlassens recht klar und es wurde oben bereits in einem anderen Post richtig beschrieben, ab wann die Fristen zu laufen beginnen.
Nix für ungut
WH
ua