2. und 3. KW

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Ich hatte ursprünglich eine KW auf JS und eine als Erbwaffe. Eine dritte wurde genehmigt, da die Erbwaffe nicht zum Jägerkontingent zählt. Das wurde von einem neuen SB zunächst abgelehnt. Ich hatte aber eine Mail vom "alten" SB, dass das so gehandhabt wird. Eine ältere SB hat das dann ohne weitere Probleme genehmigt.
War in Bayern.
 
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Genau! Bei mir war es leider auch nicht so einfach… Hatte eine KW in .45 und eine in 9mm bereits eingetragen. Die Fallenjagd wurde bei uns intensiviert. Ein Angebot für einen .22 Revolver war da und der war auch nötig.
Fallenkurs hatte ich.
Mein Amt hat direkt abgewunken. Nur wenn ich selbst Pächter wäre würde mir eine dritte Kw genehmigt werden. Auch ein Schreiben des Pächters, dass ich für einen Teil der Fallen zuständig bin hat nicht gereicht. So musste die .45 gehen!
Das ist ja eine sportliche Interpretation - welchen Unterschied macht es, ob man Pächter ist oder nicht? Einige Behörden akzeptieren die bloße Teilnahme am Fallenjagdlehrgang, andere wollen eine Bestätigung des Pächters, wieder andere wollen die Pächtereigenschaft...wegen einer KK-KW :)
 
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Es ist teilweise echt absurd, was man hier so über diverse SB bzw. Ämter liest. Und deswegen bin ich echt froh, dass wir hier dieses Problem nicht haben.
Auch wenn mich als Händler die meisten Einschränkungen nicht jucken, ist es unglaublich angenehm, wenn man (wie hier) einen Praktiker in der Waffenbehörde hat, der pragmatische Lösungen für den LWB unterstützt.
 
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Die Frage bleibt, ob man sich die Erbwaffe überhaupt antun will?
357 Revolver kann alles sein, vom Arminius bis zum Korth, nagelneu oder abgenudelt.
Den Arminius würde ich lieber versuchen zu verkaufen anstatt mir mit so was die Karte zu blockieren.
Es sei denn es war Opas Lieblingsstück, also eine emotionale Bindung.
 
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Die Frage bleibt, ob man sich die Erbwaffe überhaupt antun will?
357 Revolver kann alles sein, vom Arminius bis zum Korth, nagelneu oder abgenudelt.
Den Arminius würde ich lieber versuchen zu verkaufen anstatt mir mit so was die Karte zu blockieren.
Es blockiert nichts auf der WBK ohne Munitionserwerb. Kann man einfach in den Schrank legen. Wo der Munierwerb dann herkommt, gerade bei 357 Mag, wurde ja schon geschrieben.
 
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Dabei solltest Du aber nicht vergessen, daß Dir die Erbwaffen auch bleiben wenn das Bedürfnis wegfällt.
 
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Zum Verständnis: Wenn man einen .357er als Erbwaffe OHNE Munitionserwerb eingetragen bekommt, und sich noch eine Langwaffe im gleichen Kaliber .357 zulegt, darf man dann den geerbten Revolver ohne Munitionserwerb zur Jagd führen und am Schießstand nutzen? Darf ich die Munition, die ich wegen der Langwaffe kaufen darf, dann auch im Revolver nutzen?
 
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Zum Verständnis: Wenn man einen .357er als Erbwaffe OHNE Munitionserwerb eingetragen bekommt, und sich noch eine Langwaffe im gleichen Kaliber .357 zulegt, darf man dann den geerbten Revolver ohne Munitionserwerb zur Jagd führen und am Schießstand nutzen? Darf ich die Munition, die ich wegen der Langwaffe kaufen darf, dann auch im Revolver nutzen?
Du brauchst keine Langwaffe in dem Kaliber. Du kannst die Munition einfach auf Jagdschein kaufen.
 
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Du brauchst keine Langwaffe in dem Kaliber. Du kannst die Munition einfach auf Jagdschein kaufen.
Gilt das für sämtliche KW Munition? Wenn es auch Langwaffen in den Kalibern gibt, bekommt man die KW Munition auf Jagdschein? Gibt es nicht nahezu für jedes Kaliber auch eine Langwaffe?

Ich Frage jetzt nicht nach dem Sinn der Spalte Munitionserwerb in meiner WBK.
 
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Gilt das für sämtliche KW Munition? Wenn es auch Langwaffen in den Kalibern gibt, bekommt man die KW Munition auf Jagdschein? Gibt es nicht nahezu für jedes Kaliber auch eine Langwaffe?

Ich Frage jetzt nicht nach dem Sinn der Spalte Munitionserwerb in meiner WBK.

Es gibt zB. in Bayern einen Schrieb, welche Kaliber davon betroffen sind, darunter fallen .357 und .44 Magnum, 9mm, .45ACP und viele mehr, nicht aber zB. die 7,65mm Browning oder Para...

Sinn im Waffengesetz zu suchen, ist oft schwer, aber hier sofort ersichtlich: Es haben nicht nur Jäger eine grüne WBK...
 
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Zur eigentlichen Erbwaffe. Im Gesetzgebungsverfahren 2002/2003 sollte eigl eine Stöpselpflicht für Erbwaffen( auch bei Jägern und Sportschützen) der Deal war keine Stöpselpflicht aber auch keine intensive Nutzung der Waffe, was auch durch die fehlende Munitionserlaubnis belegt wird. In der Praxis spricht nichts gegen eine gelegentliche Nutzung der Waffe auf dem Schießstand, (Munition zum sofortigen Verbrauch oder halt hier die aufgezeigten Wege zum Munirionserwerb) oder aber auch gelegentlich auf die Jagd. Eine zu starke Nutzung des Revolvers sollte allerdings nicht an die große Glocke gehangen werden. Auch wenn in 95% der Fälle die Behörde nicht reagiert.
 
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Du brauchst keine Langwaffe in dem Kaliber. Du kannst die Munition einfach auf Jagdschein kaufen.
Das stimmt so leider in der Praxis nicht, je nachdem wo man einzukaufen beabsichtigt. Rechtlich eigentlich unzweideutig ist das in Abschnitt 13.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV), die nachfolgend im
Internet zu finden ist:


<Zitat Beginn>
13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger allein auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht nach dem BJagdG verboten ist.
<Zitat Ende>

Praktisch wurde dem Autor dieser Zeilen, der im letzten Jahr von Bayern nach NRW gezogen ist von einem Händler in NRW keine Munition in .44 Rem Mag / .44 Spl auf Jagdschein überlassen, als die WBK mit dem entsprechenden passenden Stempel gerade zur weiteren Bestempelung bei der Polizeibehörde zu Besuch war. Eine Rückfrage beim zuständigen Sachbearbeiter bestätigte, daß NRW sich an dieser Stelle eigene Regeln macht. Bei Besitz eines UHR in .44 Rem Mag hätte der Jagdschein und die betreffende WBK - auch ohne MEB Stempel - aber ausgereicht. In Bayern waren .357 Mag / .38Spl und das entsprechende Kaliberpaar in .44 auf Jagdschein problemlos zu erwerben. Für andere Bundesländer kann ich hier keine Auskunft geben.
 

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