2. und 3. KW

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Um allen Ärger aus dem Weg zu gehen, würde ich die zweite 9mm vor dem Erbfall holen, da es unterschiedlich gehandhabt wird, wie man hier liest.
bei meiner Behörde wurde auch schon angedeutet, dass die Erben kw einen Platz weg nehmen würde.
klar kann man auch klagen etc.
Die Frage ist nur ob man es sich wirklich Antun will, wenn man sich eh schon sicher ist, dass die zweite 9mm kommen soll und man die Erben kw auch behalten will!
 
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Gut Behördenwillkür gibt es ist wieder, kann man sich gefallen lassen oder auch nicht.

Grüsse
 

Wheelgunner_45ACP

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Das stimmt so leider in der Praxis nicht, je nachdem wo man einzukaufen beabsichtigt. Rechtlich eigentlich unzweideutig ist das in Abschnitt 13.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV), die nachfolgend im
Internet zu finden ist:


<Zitat Beginn>
13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger allein auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht nach dem BJagdG verboten ist.
<Zitat Ende>

Praktisch wurde dem Autor dieser Zeilen, der im letzten Jahr von Bayern nach NRW gezogen ist von einem Händler in NRW keine Munition in .44 Rem Mag / .44 Spl auf Jagdschein überlassen, als die WBK mit dem entsprechenden passenden Stempel gerade zur weiteren Bestempelung bei der Polizeibehörde zu Besuch war. Eine Rückfrage beim zuständigen Sachbearbeiter bestätigte, daß NRW sich an dieser Stelle eigene Regeln macht. Bei Besitz eines UHR in .44 Rem Mag hätte der Jagdschein und die betreffende WBK - auch ohne MEB Stempel - aber ausgereicht. In Bayern waren .357 Mag / .38Spl und das entsprechende Kaliberpaar in .44 auf Jagdschein problemlos zu erwerben. Für andere Bundesländer kann ich hier keine Auskunft geben.
Ne, anders rum. Es gibt wohl in BY einen Erlass, der es Jägern ermöglicht, gewisse Patronen, die in typischen FS- KW verwendet, werden auch über JS zu erwerben. 9mmPara, .38/.357 und 44 sind da beispielsweise gelistet, .40S&W nicht. So wurde es mir bei F&M erklärt, als ich .40er Muni auf JS erwerben wollte. Nur wenn ich auch eine LW in .40S&W hätte nachweisen können, wäre das möglich gewesen. Seit dem erhält bei mir jede Waffe auch dem Muni- Erwerb eingestempelt.
 
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Klar, nur sollte man nicht auf diesem Umweg auf das Erbenprivileg verzichten. Sondern lieber die zweite KW auf das Jagdbedürfnis kaufen und die Erbwaffe erben.
Den fehlenden Mun-Erwerb kann er zur Not mit einer entsprechenden Langwaffe "glätten".
Obacht!

Hier geht's nicht um den gesunden Menschenverstand....

Hatte im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall ...

2 Pistolen eintragen und dann den revolver erben. Ok. Wäre toll, war wohl Mal so easy

Aber wir leben in Bürokratie..

Der revolver kommt dann aller juristeterei nach nicht auf die vorhandene wbk, sondern in ne extra erbenwbk.

Ohne Munitionserwerbrecht klar, und mit dem Risiko, dass du ihn blockieren lassen musst vom Büchsner, da ja kein Bedürfnis besteht.... das Kostet!

Was die Muni angeht.
Ich besitze einen 357er. Bei allen 3 hiesigen Munitionsquellen wurde bei Patronen kaufen explizit geprüft, ob ich ne KW in dem Kaliber eingetragen hab, nebst munitionserwerbsberechtigung...

Das vorgaukeln ,einen 357er unterhebler zu besitzen oder tatsächlich zu besitzen hätte in den Filialen NICHT geklappt ohne den Eintrag "darf Pillen kaufen"....
 
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und mit dem Risiko, dass du ihn blockieren lassen musst vom Büchsner, da ja kein Bedürfnis besteht.... das Kostet!

Nein, dieses Risiko gibt es eben nicht - siehe § 20 Abs. 3 S. 3 WaffG

Wer zum Erbzeitpunkt bereist (erlaubnis- und bedürfnispflichtige) Waffen besitzt muss gar nichts blockieren, egal, ob er für die Erbwaffen selber ein Bedürfnis nachweisen kann, oder nicht.

Ohne Bedürfnis gibt es schlicht keinen Stempel beim Munitionserwerb...

Und in eine separate "Erben-" WBK müssen Erbwaffen auch nicht zwingend, denn Zitat § 20 Abs. 1 WaffG:

Der Erbe hat binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu beantragen;
 
Zuletzt bearbeitet:
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OK, dann danke für die Info!

Dann hat vor 2 Jahren in dem von mir im Hinterkopf gespeicherten Fall (3+4e kW als erbwaffen übernehmen) der Amtsschimmel offenbar über Gebühr mit den Hufen Gescharrt.
Erbe War auch Jäger mit zwo kws, Vater Jäger, tot mit u.a. 2kw... Ging nicht. Langwaffen ja, aber die beiden Pistolen nein...
Unwissender Weise würde das dann von den betroffenen so geschluckt.
Die haben dann zum Glück über einen Neffen der 9mm schiesst, eine p38 quasi nachträglich passend dem Neffen vererbt.

Die zweite, Eine 7,65 musste dann verkimmelt werden an den Händler, da dafür beim Schützenverein bzw Neffe keine sportliche Disziplin da war, also Bedürfnisse nicht da...
 
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<Zitat Beginn>
13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger allein auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht nach dem BJagdG verboten ist.
<Zitat Ende>

Praktisch wurde dem Autor dieser Zeilen, der im letzten Jahr von Bayern nach NRW gezogen ist von einem Händler in NRW keine Munition in .44 Rem Mag / .44 Spl auf Jagdschein überlassen, als die WBK mit dem entsprechenden passenden Stempel gerade zur weiteren Bestempelung bei der Polizeibehörde zu Besuch war. Eine Rückfrage beim zuständigen Sachbearbeiter bestätigte, daß NRW sich an dieser Stelle eigene Regeln macht. Bei Besitz eines UHR in .44 Rem Mag hätte der Jagdschein und die betreffende WBK - auch ohne MEB Stempel - aber ausgereicht. In Bayern waren .357 Mag / .38Spl und das entsprechende Kaliberpaar in .44 auf Jagdschein problemlos zu erwerben. Für andere Bundesländer kann ich hier keine Auskunft geben.
Kann ich NRW weit nicht bestätigen. Habe schon oft 357/38 und 44 auf JJS gekauft. Entsprechende Stemepl und Langwaffen wären vorhanden, zeige ich aber bei JJS niemandem
 
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Genau. Stand selber schon im Laden und konnt nix kaufen, da ich .40S&W wollte.. 9mmPara, .357/.44mag und noch ein paar Andere wäre kein Problem gewesen. Seit dem lasse ich mir für jede Waffe den Munitionserwerb separat eintragen. Sicher ist Sicher
Mach ich genauso, spart im Zweifelsfall die Diskussion. Seither habe ich sogar die Erlaubnis zum Erwerb von Munition für Luftgewehr....
 
  • Wow
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Auch wenn mich als Händler die meisten Einschränkungen nicht jucken, ist es unglaublich angenehm, wenn man (wie hier) einen Praktiker in der Waffenbehörde hat, der pragmatische Lösungen für den LWB unterstützt.
Kann ich bestätigen. Ich habe sieben KW auf dem Jagdbedürfnis, ging hier alles ohne Probleme.
 
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Kann ich bestätigen. Ich habe sieben KW auf dem Jagdbedürfnis, ging hier alles ohne Probleme.
Du lebst ja auch nicht in ehemals Preussischen Provinzen:ROFLMAO:

Ich hab 3 Pistolen in 9 Para und noch eine in .22 zum jagdlichen Wettkampfschießen.
Eine der 9er ist geerbt und für die erste hab ich einen Munerwerb eingetragen.
Dies tangiert mich aber als Wiederlader eher peripher.

Wie kommt jemand in Dipfallesscheisserlandkreisen an . 38Sp. für zb. einen Fangschußgeber von 12 auf .38 der ist nirgends eingetragen?
 

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