2 Wohnsitz im Ausland

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Hallo zusammen,

mein 1 Wohnsitz ist in DE, Zweitwohnsitz in einem europäischen Land.

Nun habe ich dort eine Jagdeinladung erhalten und würde gerne, bzw. muss, meine eigenen Waffen aus DE mitbringen.

Mit dem EU-Waffenpass, sollte dies ja "kein Problem" sein. Es scheint mir aber so, dass auf meine Nachfrage sowohl in DE als auch dort keiner wirklich Bescheid weis und ernsthaft auch nicht will (Willkommen in Europa).

Meine Fragen sind folgende:

1.) Angenommen ich nehme meine Waffen mit in den Flieger und habe auch auf DE Seite alle Formulare, und jegliche Genehmigungen für wie lange darf ich meine Waffen in dem jeweiligen Land führen bzw. zur Jagd benutzen. Brauch ich eine Genehmigung auf Seiten des einführenden Landes, oder gehe ich einfach zum Zoll und melde meine Waffen dort an? Oder wie läuft so etwas in der Praxis ab?

2.) Wie läuft die Einführ in DE in der Praxis ab?

3.) Gibt es ggf. eine andere Option ?

Danke vorab für die Hilfe.

WMH
 
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Hallo zusammen,

mein 1 Wohnsitz ist in DE, Zweitwohnsitz in einem europäischen Land.

Nun habe ich dort eine Jagdeinladung erhalten und würde gerne, bzw. muss, meine eigenen Waffen aus DE mitbringen.

Mit dem EU-Waffenpass, sollte dies ja "kein Problem" sein. Es scheint mir aber so, dass auf meine Nachfrage sowohl in DE als auch dort keiner wirklich Bescheid weis und ernsthaft auch nicht will (Willkommen in Europa).

Meine Fragen sind folgende:

1.) Angenommen ich nehme meine Waffen mit in den Flieger und habe auch auf DE Seite alle Formulare, und jegliche Genehmigungen für wie lange darf ich meine Waffen in dem jeweiligen Land führen bzw. zur Jagd benutzen. Brauch ich eine Genehmigung auf Seiten des einführenden Landes, oder gehe ich einfach zum Zoll und melde meine Waffen dort an? Oder wie läuft so etwas in der Praxis ab?

2.) Wie läuft die Einführ in DE in der Praxis ab?

3.) Gibt es ggf. eine andere Option ?

Danke vorab für die Hilfe.

WMH

Das kann Dir hier keiner beantworten, weil:
Um welches EU-Land handelt es sich?
Und das EU-Land muss doch gesetzliche Regelungen zur Einfuhr von Waffen haben!
D.T.
 
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Als Gast, wenn er da mit einem Wohnsitz gemeldet ist unterliegt er vielleicht anderen Regeln? Das müsste ihm die zuständige Stelle in diesem Land sagen können.
 
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Vor allem würde ich hier bestenfalls fragen, ob jemand weiss, wo ich mich im betreffenden Land erkundigen kann.
An der Grenze sagen, im Forum haben sie aber geschrieben, dass sei so in Ordnung????

Magst Du uns sagen, um welches Land es sich handelt? Schweiz kann ich ggf. helfen ...
 
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In Spanien z.B. musst du deine mitgebrachten Waffen bei der "Intervencion de Armas" der Guardia Civil anmelden. Die haben ein Büro am Flugplatz (aber auch, wenn du mit dem Kfz kommst, in jeder größeren Stadt) dort wirst du nach dem Aufenthaltsort gefragt. Jagdeinladung hatte ich vorgelegt, bin aber nicht sicher, ob notwendig. Außerdem wird dir die geplante Aufenthaltsdauer in den EFWP eingetragen.
Bei der Ausreise über Land war bei mir keine erneute Vorlage notwendig.
Aber nun schreib doch mal, welches Land, sonst fühlen wir uns veräppelt.
 
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Warum sollte jemand mit einem anderen Aufenthaltsstatus als der grundsätzlichen Personenfreizügigkeit im EU-Raum (wir wissen ja noch nichtmal, ob das hier relevant ist) nicht andere Rechte / Möglichkeiten haben als ein reiner Urlaubsgast?
 
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In Frankreich und Spanien

kannst Du die Waffen im Flieger mitnehmen und am Ankunftsflughafen anmelden, da gibt es regionale Unterschiede. In Málaga z.B. ist die Guardia Civil in der Stadt, da fährst Du mit dem Taxi hin und gehst mit den Waffen unter dem Arm in deren Dienststelle.

In Glasgow war nach 17:00 (Ortszeit) niemand von der Polizei mehr da, da haben wir auf Anraten eines uniformierten Flughafensicherers die Waffen bei der Ausreise an- und abgemeldet, problemlos. Die wußten ohnehin, dass wir kommen.

Schweden bei der Anreise an- und der Ausreise abmelden am Flughafen oder Hafen. Zoll oder Polizei. In Finnland hat das für mich der Jagdorganisator gemacht, nachdem ich nach 4 Tagen im Land bei ihm eintraf.

Gruß,

Mbogo
 
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In Schweden solltest du die Waffen tunlichst mittels Formular und Geldüberweisung wenigstens 8 Wochen vorher bei der Polizei anmelden und bei der Einreise an der Grenze noch mal persönlich.
 
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Solange der TS ein Geheimnis draus macht,wohin er denn will, ist das ganze nur ein Stöckchen-hüpf-thread.
Dabei sollte man wissen, dass es für die Wiedereinreise aus EU Ländern der WBK bedarf und im Zielland Portugal der EFP verlangt wird...Was dort zur Jagd benötigt wird, verrät einem das Konsulat ... Info ganz ohne Stöckchen.:(:ROFLMAO:
 
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Warum sollte jemand mit einem anderen Aufenthaltsstatus als der grundsätzlichen Personenfreizügigkeit im EU-Raum (wir wissen ja noch nichtmal, ob das hier relevant ist) nicht andere Rechte / Möglichkeiten haben als ein reiner Urlaubsgast?
Ein "anderer Aufenthaltsstatus" kann in E nur der Besitz einer N. I. E. - Nr. sein.
Das ist eine Steuer-Identifikationsnummer für Ausländer, ohne die in Spanien nichts geht (Wohnung mieten, Kfz anmelden, Telefonkarte kaufen usw.). Also alles, was man für einen 2.Wohnsitz so bräuchte. (Die nächste Stufe wäre die Residentia mit 1.Wohnsitz in Spanien und Abmeldung in D. Da ist man einem Spanier fast gleichgestellt, hat seinen Steuersitz in E und bekommt wie ein Spanier auch eine N. I. F. - Nummer.)
Für die vorübergehende Waffeneinfuhr, die hier gemeint ist, spielt aber die N. I. E. - Nummer keine Rolle. Als Aufenthaltsort kann auch das Hotel angegeben werden. Da wird also kein Unterschied zum Touristen gemacht.
 
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