Für den Import von Schusswaffen sowie Munition aus einem EU- Mitgliedsstaat in die Bundesrepublik Deutschland wird folgendes benötigt:
1. Du brauchst eine NWR-ID Person
2. Du oder dein Importeur besorgt von der an deinem LRA zuständigen Waffenbehörde eine Importlizenz, genannt: "Zustimmung für das Verbringen von Schusswaffen/Munition aus einem EU-Mitgliedsstaat in die Bundesrepublik Deutschland.
3. Der Exporteur beantragt bei seiner dafür zuständigen Behörde eine Ausfuhrlizenz, für Spanien "Permiso de transferencia de armas de fuego".
Sollte die Importabwicklung nach Einführung des elektronischen Nationalen Waffenregisters jeweils über Firmen laufen, benötigt sowohl der Importeur wie der Exporteur entsprechende Firmen- wie Handels-ID´s gemäß NWR.
Sollte der Exporteur noch keine ID haben, was keine Seltenheit bei den Süd-und Ost-Ländern ist, ist das auch kein Problem. Unsere Behörden kennen das und wissen damit umzugehen.
Kleine süffisante Anmerkung: Im Gegensatz zum Coronamanagement ist Deutschland bei allen waffenrechtlichen Belangen stets Vorreiter und Musterschüler in der EU. Da sind wir immer die ersten und besten - einfach perfekt!
Noch ein Hinweis: Kaufst du als Privatmann von einer Firma in der EU, gelten die VAT-Sätze des Exportlandes, kaufst du jedoch über einen deutschen Händler, so gelten die deutschen Sätze.
Übrigens war dieser Unterschied bei der VAT letztes Jahr besonders interessant, da bei uns die 16% galten, Italien aber 22% und Spanien 21% haben. Ausserdem warb KEMEN letztes Jahr mit einem "Corona-Rabatt", welcher evtl. heute noch gilt. Hier sollte man bei Interesse beim Hersteller nachfragen, in spanisch oder englisch.