22 lfb aus Kurzwaffen

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Hallo zusammen,

ich habe gestern mit meinem Schwager darüber diskutiert, ob man eine 22 lfb aus einer Kurzwaffe für die Fangjagd nutzen DARF.
Im BJagdG sind mind. 200 Joule angegeben. Schaue ich mir die Daten für RWS bei Frank und Monika an, fallen schon sämtliche Laborierungen raus, wobei ich davon ausgehe, dass diese Daten aus Langwaffen hervorgehen. Damit dürfte man dann gar nicht mit 22 lfb jagen

Hab ich einen Denkfehler?
 
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Hallo zusammen,

ich habe gestern mit meinem Schwager darüber diskutiert, ob man eine 22 lfb aus einer Kurzwaffe für die Fangjagd nutzen DARF.
Im BJagdG sind mind. 200 Joule angegeben. Schaue ich mir die Daten für RWS bei Frank und Monika an, fallen schon sämtliche Laborierungen raus, wobei ich davon ausgehe, dass diese Daten aus Langwaffen hervorgehen. Damit dürfte man dann gar nicht mit 22 lfb jagen

Hab ich einen Denkfehler?

Ja, Denkfehler.
 
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Hallo zusammen,

ich habe gestern mit meinem Schwager darüber diskutiert, ob man eine 22 lfb aus einer Kurzwaffe für die Fangjagd nutzen DARF.
Im BJagdG sind mind. 200 Joule angegeben. Schaue ich mir die Daten für RWS bei Frank und Monika an, fallen schon sämtliche Laborierungen raus, wobei ich davon ausgehe, dass diese Daten aus Langwaffen hervorgehen. Damit dürfte man dann gar nicht mit 22 lfb jagen

Hab ich einen Denkfehler?
Die 200 J gelten beim Fangschuss. Bau und Fallenjagd ist davon nicht betroffen.
Komma beachten.

Edit: ich habe einen Revolver für 22 lfb und 22 wmr. Mit der wmr schießt du nur einmal in die Falle. Die Energie ist gewaltig.
 
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@binnurich & @ 6,5x57R:

Blicke ins Bundesjagdgesetz schützen vor Falschaussagen:
§19 regelt die Mindestenergie für FFW (=200J) bei der Bau- & Fallenjagd/Fangschuss auf Wild;
§ 2 regelt, was Wild ist: Fuchs (200J)
nicht Wild: Marderhund, wildernde Katze, wildernde Hunde ...keine 200J vorgeschrieben
(abweichende bestimmungen in Landesgesetzen möglich!)
--------------------
Auszug §19 BJG:
"Verboten ist...auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt; "
d.h.: es gilt ein generelles Verbot des Einsatzes von FFW bei der Jagd, außer für Bau-, Fallen-jagd oder Fangschüssen - und im Falle von Wild bei diesen Jagdarten (Fuchs z.B .) ist 200J Minimum!
Andere Tierarten können mit FFW niederer Energiewerte in die jagdliche Cloud geschickt werden, wenn sie denn umgehend töten (Tierschutzgerechte Anwendung einer Waffe beachten!).
 
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Bundesjagdgesetz
§ 19 Sachliche Verbote



d)
auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;

Ausgenommen der Bau- und Fallenjagd!!

Bausaujäger
 
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Blicke ins Bundesjagdgesetz:
§19 regelt die Mindestenergie für FFW (=200J) bei der Fallenjagd/Fangschuss auf Wild;
§ 2 regelt, was Wild ist: Fuchs (200J)
nicht Wild: Marderhund, wildernde Katze, wildernde Hunde ...
(abweichende bestimmungen in Landesgesetzen möglich!)
Nein das ist eine Aufzählung.
19.2.d
1. Es ist verboten auf Wild mit Kurzwaffen zu schießen
2. Ausgenommen die Bau und Fallenjagd
3. Sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie min 200J beträgt.
 
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Nochmals:
Die Ausnahme vom Verbot, mit FFW zu Jagen, gilt nur für die Bau- & Fallenjagd sowie für den Fangschuss auf WILD, wobei die Mindestenergie 200J betragen muss.
Nicht "Wild" nach §2 ist vom Verbot der Tötung mit FFW unter 200J nicht betroffen.
 
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Nochmals:
Die Ausnahme vom Verbot, mit FFW zu Jagen, gilt nur für die Bau- & Fallenjagd sowie für den Fangschuss auf WILD, wobei die Mindestenergie 200J betragen muss.
Nicht "Wild" nach §2 ist vom Verbot der Tötung mit FFW unter 200J nicht betroffen.
Ich Schätze deine Beiträge zu alten Waffen sehr. Aber das von dir hier geschrieben ist falsch.

19.2.d BJG sagt eindeutig:
1. Es ist verboten mit KW auf Wild zu schießen. --> eindeutig.
2. Ausgenommen zur Bau und Fallenjagd--> auch eindeutig
3. Zum Fangschuss, wenn die mindestenergie 200J beträgt--> dies gilt nur für Schalenwild und Seehunde und schafft so eine Ausnahme von 19.2 a und 19.2.b (1000 bzw 2000 J Grenze)
Fangschuss = Schalenwild


Weiter darf Raubwild ohne Beschränkungen mit Langwaffenmuniton erlegt werden, auch wenn diese weniger als 200 J hat. Für Raubwild gibt es kein Mindestkaliber.
 
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nun

helfen nur noch der Blick ins zuständige LJG, die Hoffnung, dass es darin anders steht und die Hoffnung, dass niemand hinguckt, wenn man den Fuchs ruhig stellt ...

Mbogo
 
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Das LJG Schleswig-Holstein bestimmt in
§ 29: verboten ist...bei der Fallenjagd mit Pistolen und Revolvern zu schießen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse nicht mindestens 100 Joule beträgt;
Vom Fangschuss auf WILD (!) ist hier nicht die Rede, da gelten die BJG 200J.
----------------------
@6,5x57R: da geht Dir bei 3.... die innere Logik mit der Ausnahmeregel beim allgemeonen FFW-Verbot verloren.
 
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Das LJG Schleswig-Holstein bestimmt in
§ 29: verboten ist...bei der Fallenjagd mit Pistolen und Revolvern zu schießen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse nicht mindestens 100 Joule beträgt;
Vom Fangschuss auf WILD (!) ist hier nicht die Rede, da gelten die BJG 200J.
----------------------
@6,5x57R: da geht Dir bei 3.... die innere Logik mit der Ausnahmeregel beim allgemeonen FFW-Verbot verloren.
Nein, im Gegenteil es bekräftigt meine Aussage.
Die Länder dürfen zu 19 BJG weitere Sachliche Verbote hinzufügen.

In deinem BSP hat man für die Bau und Fallenjagd eine Mindestenergie von 100J festgelegt. --> man möchte also nicht, das Raubwild mit 4mm Flobert und ähnlichem erlegt wird.

Der Fangschuss gilt weiter nach BJG auf SCHALENWILD und Seehunde mit 200J.

Trotzdem darf man in SH Raubwild mit der Büchse erlegen, auch wenn diese weniger als 100J hat.

Sorry, du verrennst dich Wandersmann.
 

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