22 lfb aus Kurzwaffen

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Wie ist denn der Fangschuß definiert?
Ist das evtl. der letzte Schuß nach mindestens einem anderen vorangegangenen Schuß?

Edit:
Ich vermute es mal stark. Warum sollte der Gesetzgeber hier sonst die Bau- und Fallenjagd explizit benennen , respektive vom Fangschuß abgrenzen?
 
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Lernt man das nicht im Jaegerkurs ? Ernst gemeinte Frage und nicht als bashing gedacht
 
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Lernt man das nicht im Jaegerkurs ? Ernst gemeinte Frage und nicht als bashing gedacht
Wir haben damals die praxisgerechte Anwendung gelernt, nicht das mögliche theoretisch-juristische Interpretieren anhand sich ergänzender/widersprechender Paragraphen und deren ggf. kreativer bis abenteuerlicher Interpunktion in der Enumeration 😉
 
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Das eine geht Hand in Hand mit dem anderen. Sonst kann man ja Probleme bekommen. Wir haben das gelernt. War aber Jahreskurs.
 
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Bei mir ist das ganze inzwischen 27 Jahre her, dass ich die Prüfung nach dem Kurs bei der Kreisjägerschaft gemacht habe. Wir hatten im Recht einen sehr guten Dozenten. Den Besten will ich sogar behaupten. Solche und andere raffinierte Fragestellungen haben wir glaube ich auch mal behandelt. Nichts desto trotz tritt irgendwann die gelebte Praxis immer mehr an die Stelle des einstmals erworbenen theoretischen Wissens. Man ist auf einem gewissen Wissensstand „darf ich/ darf ich nicht“ und nimmt nur noch die Neuerungen mit. Erhalten wird das ganze durch das „concludente Verhalten“ der Allgemeinheit. (Meinetwegen auch der Schwarmintelligenz, wobei man einen Riecher haben sollte, welche Individuen man aus dem Schwarm besser gedanklich rausnimmt.)
Meine dritte KW in .22 lfb habe ich über die Fallenjagd erworben. Wie das halt so üblich ist. Da stelle ich mir dann nicht mehr groß die Frage, ob ich das juristisch korrekt auslege/Handhabe.
Der „Segen“ vom Amt reicht mir völlig 😉
 
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Die Vorschrift ist tatsächlich etwas unglücklich formuliert, die Ausnahmen für Bau-/ Fallenjagd und Fangschüsse als eine einheitliche Aufzählung verstanden werden könnte, auf die sie die Vorgabe der Mündungsmindestenergie bezieht.
Entscheidend ist aber das Wort „sowie“ mit der eine Trennung von der Aufzählung Bau- und Fallenjagd erfolgt. Nur für die mit dem Wort „sowie“ angefügten Fangschüsse gilt aber die Einschränkung bezüglich der Mindestenergie. Andernfalls müsste es heißen „im Falle der Bau- und Fallenjagd UND zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie...“

Mit anderen Worten - und auch sachgerecht:
1. Grundsätzlich darf man auf Wild nicht mit Pistole/Revolver schießen
2. Man darf grundsätzlich nur bei Bau-und Fallenjagd sowie für einen Fangschuss mit Pistole/Revolver auf Wild schießen
3. Für einen Fangschuss muss eine Mindestenergie an der Mündung von 200 Joule aufgebracht werden.

Auf die Ausgangsfrage bzgl. .22 lfB:
- für Bau-/Fallenjagd ja, aber wohl allenfalls für Fallenjagd sinnvoll
- für Fangschuss nein.

So sehe ich das ...
 
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Vielen Dank erst einmal für eure Beiträge. Wie man hier sieht, lesen viele den §19 so, die anderen so! Genau das war u.a. auch das Gespräch mit meinem Schwager. Allerdings beschränkt der §19 ja auch nur die 200 Joule aus Kurzwaffen. Langwaffen sind davon ausgenommen. Das hatte ich in meinem Anfangspost übersehen...
 

FTB

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Moin,
in unserem Kurs wurde gelehrt, dass die 200 Joule nicht für die Fallenjagd gelten, sondern für den "Fangschuss abseits der Fallenjagd" gelten.
Es ist im BJagdG 19 nicht ganz eindeutig formuliert, aber ziemlich sicher so zu verstehen.
Manche Landesgesetze regeln das etwas weiter, sowas man sich für ein jeweiliges Land kundig machen muss.
 
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Die Vorschrift ist tatsächlich etwas unglücklich formuliert, die Ausnahmen für Bau-/ Fallenjagd und Fangschüsse als eine einheitliche Aufzählung verstanden werden könnte, auf die sie die Vorgabe der Mündungsmindestenergie bezieht.
Entscheidend ist aber das Wort „sowie“ mit der eine Trennung von der Aufzählung Bau- und Fallenjagd erfolgt. Nur für die mit dem Wort „sowie“ angefügten Fangschüsse gilt aber die Einschränkung bezüglich der Mindestenergie. Andernfalls müsste es heißen „im Falle der Bau- und Fallenjagd UND zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie...“

Mit anderen Worten - und auch sachgerecht:
1. Grundsätzlich darf man auf Wild nicht mit Pistole/Revolver schießen
2. Man darf grundsätzlich nur bei Bau-und Fallenjagd sowie für einen Fangschuss mit Pistole/Revolver auf Wild schießen
3. Für einen Fangschuss muss eine Mindestenergie an der Mündung von 200 Joule aufgebracht werden.

Auf die Ausgangsfrage bzgl. .22 lfB:
- für Bau-/Fallenjagd ja, aber wohl allenfalls für Fallenjagd sinnvoll
- für Fangschuss nein.

So sehe ich das ...
Anmerkung zur Baujagd: dort geht es natürlich nicht um den flüchtigen Schuss auf den gesprengten Fuchs, sondern um den gegrabenen Dachs in der (Dachs-)Zange.
 

FTB

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Moin,
in unserem Kurs wurde gelehrt, dass die 200 Joule nicht für die Fallenjagd gelten, sondern für den "Fangschuss abseits der Fallenjagd" gelten.
Es ist im BJagdG 19 nicht ganz eindeutig formuliert, aber ziemlich sicher so zu verstehen.
Manche Landesgesetze regeln das etwas weiter, sowas man sich für ein jeweiliges Land kundig machen muss.



Wir haben dann aber, wenn ich es richtig verstehe, die merkwürdige Situation, dass ich den Fuchs mit der KK-Pistole in der Falle erlegen dürfte, der Fangschuss mit dieser abseits von Fang- und Baujagd auf Raubwild nicht zulässig wäre.
 
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Wir haben dann aber, wenn ich es richtig verstehe, die merkwürdige Situation, dass ich den Fuchs mit der KK-Pistole in der Falle erlegen dürfte, der Fangschuss mit dieser abseits von Fang- und Baujagd auf Raubwild nicht zulässig wäre.

Richtig - wobEi das für mich so merkwürdig auch wieder nicht ist:
In der Falle schießt man aus aller nächster Nähe und idR auf den Kopf. Wer macht das beim Fangschuss auf den Fuchs „im Feld“, ganz zu schweigen davon, dass man in dieser Situation wohl kaum eine KK-Pistole dabei hat, oder?
 

FTB

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Richtig - wobEi das für mich so merkwürdig auch wieder nicht ist:
In der Falle schießt man aus aller nächster Nähe und idR auf den Kopf. Wer macht das beim Fangschuss auf den Fuchs „im Feld“, ganz zu schweigen davon, dass man in dieser Situation wohl kaum eine KK-Pistole dabei hat, oder?

Ich habe beim Ansitz oft bzw. immer die KK Pistole dabei, falls ein Fangmelder sich meldet -damit ich dann nicht extra nach Hause fahren muss. Da dann aber auch natürlich die Langwaffe und ein Messer, von daher ist es tatsächlich nicht so relevant.
 

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