also hier muss man vorher ein paar entscheidene Sachen Wissen..
Serienrad ja/nein?
wenn Zubehör dann sollte man mal in die ABE bzw. Teilegutachten reinschauen...
in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht nur noch eine Reifengröße drin..
der Rest steht in den Typdaten bzw. im COC Papier...
"Eintragung von TÜV/DEKRA" ist in jedem Fall schonmal falsch....
in den Brief, die meinst ZB Teil II wird überhaupt gar nix reingeschrieben.. und schon gar nicht TÜV/DEKRANö.Wenn notwendig trägt der TÜV/Dekra in den Brief ein. Dann auf die Zulassung für neuen Schein.
Es geht um Reifen, nicht um Felgen, die brauchen eine ABE.
Ein Gutachten bekommt man nur bei einem "Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis §21"Nach erfolgreicher Prüfung durch TÜV / GTÜ / DEKRA / ... bekommt man eine "Gutachten" in Form eines A4 Geschäftsbogen der Prüfstelle. Damit geht's zum Straßenverkehrsamt und dort wird ein neuer Fahrzeugschein (Zulasssungsbescheinigung Teil 1) erstellt auf dem zusätzlich die neue Reifengröße steht.
So einfach geht das.
Für mein Auto sind 195/65 15 vorn und 215/60 15 hinten vorgeschrieben. Anfang des Jahres kostete der Satz ca. 1.200 Euro, zur Zeit nur etwa 850 Euro. GTÜ hat ein Gutachten mit 205/65 15 und 225/60 15 erstellt. Ab Werk gibt es diese Freigabe nicht. Der Satz Reifen kostete nun 320 Euro plus ca. 150 Euro für Gutachten und Eintragung in den Fahrzeugschein.Ein Gutachten bekommt man nur bei einem "Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis §21"
und ihr versteht aber nicht worauf ich hinnaus will..
die Frage des Starters ist einfach mit den Angaben die er gemacht hat nicht zu beantworten...
ausser mit dem üblichen Forumsgeschwätz..