- Registriert
- 30 Jul 2019
- Beiträge
- 3.395
Hab grad einen Hals wie ein Feuerwehrschlauch
Flattert doch ein Gebührenbescheid für die regelmässige Prüfung der Zuverlässigkeit ins Haus. Durchgeführt am 06.10.2020
Und im Februar 2020 hatte ich meinen JS verlängert. Logischerweise geht das ja nicht, ohne Überprüfung.
Als Begründung steht da im aktuellen:
Vorgaben des Paragr. 4 Abs.1 WaffG
Im Hinblick auf die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung ist dafür eine regelmäßige Überprüfung im Abstand von nicht mehr als drei Jahren gesetzlich vorgeschrieben.
Ja ganz geil.
Was wird sich wohl seit Februar an meiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung geändert haben
D.h., wenn da irgendwer Bock drauf hat, bekomm ich jetzt alle 14 Tage oder alle 4 Monate so einen Gebührenbescheid, oder wie??
Flattert doch ein Gebührenbescheid für die regelmässige Prüfung der Zuverlässigkeit ins Haus. Durchgeführt am 06.10.2020
Und im Februar 2020 hatte ich meinen JS verlängert. Logischerweise geht das ja nicht, ohne Überprüfung.
Als Begründung steht da im aktuellen:
Vorgaben des Paragr. 4 Abs.1 WaffG
Im Hinblick auf die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung ist dafür eine regelmäßige Überprüfung im Abstand von nicht mehr als drei Jahren gesetzlich vorgeschrieben.
Ja ganz geil.
Was wird sich wohl seit Februar an meiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung geändert haben
D.h., wenn da irgendwer Bock drauf hat, bekomm ich jetzt alle 14 Tage oder alle 4 Monate so einen Gebührenbescheid, oder wie??