2x Überprüfung Zuverlässigkeit innerhalb eines Jahres??

Registriert
15 Okt 2017
Beiträge
5.624
Bei uns ist die waffenrechtliche Überprüfung alle halbe Jahre dran. Sprich, wenn ich was neues eintragen lasse, bleibt die WBK des öfteren bei der Behörde und kommt dann mit der Post...
Kosten tut die Überprüfung in BW nach Gerichtsurteil aber nichts mehr.
 
Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.237
Yep, stand unser Streifen Schupo aus dem Viertel vor der Tür

... dann erlaube ich mir die Frage: Ist denn der Schupo oder der SB überhaupt in der Lage die körperliche Eignung zu beurteilen?
Währe es nicht sinnvoller, wenn das ein Artzt vornimmt und bei einer negativen Beurteilung durch den Schupo/SB, hätte das vor Gericht Bestand?
D.T.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22858

Guest
... dann erlaube ich mir die Frage: Ist denn der Schupo oder der SB überhaupt in der Lage die körperliche Eignung zu beurteilen?
Währe es nicht sinnvoller, wenn das ein Artzt vornimmt und bei einer negativen Beurteilung durch den Schupo/SB, hätte das vor Gericht Bestand?
D.T.
Naja ich konnte stehen und mich klar artikulieren und war nicht blind oder litt an einem Schwächeanfall. Hat ihm gereicht, fand ich aber auch sehr merkwürdig.


Ach so, Duisburg NRW damals noch
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
10 Feb 2010
Beiträge
733
Bei uns kostet das 30Euro für drei Jahre, mir hat mal der Sachbearbeiter erzählt dass sie das
alle 6 Monate machen dürfen und dies wäre dann auch gebührenpflichtig, sie machen es aber nur alles drei Jahre.
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.655
... dann erlaube ich mir die Frage: Ist denn der Schupo oder der SB überhaupt in der Lage die körperliche Eignung zu beurteilen?

Der SB nimmt ja auch keine "abschließende" Beurteilung vor, sondern beobachtet, ob es "Anhaltspunkte" gibt. Sollten solche augenscheinlichen Anhaltspunkte festgestellt werden, können diese z.B. mit einem amtsärztlichen Gutachten ausgeräumt werden. So verstehe ich die Sachlage jedenfalls.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.237
Der SB nimmt ja auch keine "abschließende" Beurteilung vor, sondern beobachtet, ob es "Anhaltspunkte" gibt. Sollten solche augenscheinlichen Anhaltspunkte festgestellt werden, können diese z.B. mit einem amtsärztlichen Gutachten ausgeräumt werden. So verstehe ich die Sachlage jedenfalls.

na dann, werde ich beim nächsten Gang zu einer Behörde, wenn offensichtlich der SB nicht den nötigen Sachverstand hat, deren Zuverlässigkeit bzw. körperliche Eignung überprüfen zu lassen.
Nur, wie und an wen wende ich mich da ohne Nachteile zu bekommen?
Vorlagen für solche Schritte gibt es ja immer mal!
D.T.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.524
Bei einem Kauf oder Verkauf einer Waffe ist eine erneute waffenrechtliche Überprüfung intern vorgeschrieben, wenn die letzte Überprüfung (z.B. Verlängerung JS) älter als sechs Monate ist.
So die Aussage meiner Waffenbehörde. Aber ich habe außer den normalen Eintragungs- bzw. Austragungsgebühren für die WBK nichts zahlen müssen.
Hat mir mein SB auch so erklärt. Ob und wann was zu bezahlen ist hängt an den individuellen Verwaltungsvorschriften.
 

BAL

Registriert
7 Jan 2016
Beiträge
2.132
Im MK, NRW ist die Überprüfung der Zuverlässigkeit derzeit kostenfrei, bzw. ich hab dazu bislang noch keine gesonderte Rechnung erhalten.

Deshalb, und weil ich ein armer Tropf bin der nicht so oft kaufen kann, sehe ich zu, daß zwischen zwei Vorgängen die eine Überprüfung erfordern stets mehr als 6 Monate liegen. So haben die beteiligten Behörden auch was zu tun und langweilen sich nicht. Ich habe mir das mit der Überprüfung ja nicht ausgedacht.

Eine Meldung an die Waffenbehörde, wenn zu einem LWB Erkenntnisse vorliegen die die Zuverlässigkeit in Frage stellen könnten, scheint ja irgendwie zu einfach zu sein. Statt dessen werden tausende Anfragen zu Personen gestellt die nix auf dem Kerbholz haben.
 
Registriert
31 Mai 2019
Beiträge
204
Ich lebe ebenfalls im MK und bin als Jäger, Sammler, Sportschütze und Wiederlader unterwegs. Habe hoffentlich alles durch, Prüfung der Aufbewahrung, sicher auch die waffenrechtliche Prüfung und auch eine Prüfung der Lagerung von Treibmitteln. 3 unterschiedliche Behörden, bisher alle Überprüfungen kostenlos.
 
Registriert
30 Jul 2019
Beiträge
3.395
Also ich versteh es trotzdem nicht. Bin ich grad zu blöd dazu.
Seit JS Verlängerung im Februar hab ich keine Waffe ge- oder verkauft.
Mit diesem JS kann ich zu jedem Büxer gehen und mir endlos Langwaffen und Muni kaufen. D.h., wie wir wissen, muss zur Erteilung eines JS eine waffenrechtliche Überprüfung positiv abgeschlossen sein.

Ich schreib den Jungs von der Waffenbehörde und frag nach.
Sobald ich Antwort habe, schreib ich's hier rein.


P. S. Grad hab ich noch so eine komische Idee. Die Verhandlungen zwischen unserem Jagdverein und dem Kreis bez. Abschaffung der Jagdsteuer ist positiv verlaufen - Jagdsteuer ist erstmal ausgesetzt.
Das gibt natürlich eine Lücke im Haushalt. Hmmmmmm.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.662
Mir wurde noch nie in all den Jahren etwas in Rechnung gestellt....

Besuch hatte ich einmal an der Haustür. "Sie sehen fit aus, damit ist die augenscheinliche Beurteilung erledigt. Schönen Tag noch." "Wollen sie nicht in den Schrank schauen?" "Nein, soll nur beurteilen, ob sie weiterhin in der Lage sind, eine Waffe zu führen"

Und was qualifiziert denjenigen?

In Hessen sind Jagdbehörde und Waffenbehörde eben getrennt. Damit im Rahmen des legalen, wie Mohawk schon sagte.

Jein. Bei uns im Kreis sind das die drei gleichen Personen. Wenn das anderswo getrennt ist, ist das nicht die Regel.
Hier hat noch keine Jagdkollege für die Überprüfung gezahlt. Dabei sind auch welche aus Frankfurt und dem Landkr Groß Gerau. Nix, niente.
 
Registriert
30 Jul 2019
Beiträge
3.395
Bei uns sind Jagd- und Waffenbehörde getrennt. Sowohl personell als auch räumlich, komplett andere Adresse. Glaub, die kennen sich nicht mal.
Das darf aber ja nix zur Sache tun.
Der JS kann ja nur verlängert werden, wenn vorher die Waffenbehörde (und einige andere ja auch noch) sowohl gefragt wurde, als auch nix einzuwenden hatte.
Also muss die Waffenbehörde ja wissen, dass sie im Februar bei der anstehenden Verlängerung zu mir befragt wurde und wie das Ergebnis war.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
136
Zurzeit aktive Gäste
757
Besucher gesamt
893
Oben