2x Überprüfung Zuverlässigkeit innerhalb eines Jahres??

G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Bei uns sind Jagd- und Waffenbehörde getrennt. Sowohl personell als auch räumlich, komplett andere Adresse. Glaub, die kennen sich nicht mal.
Das darf aber ja nix zur Sache tun.
Der JS kann ja nur verlängert werden, wenn vorher die Waffenbehörde (und einige andere ja auch noch) sowohl gefragt wurde, als auch nix einzuwenden hatte.
Also muss die Waffenbehörde ja wissen, dass sie im Februar bei der anstehenden Verlängerung zu mir befragt wurde und wie das Ergebnis war.

Es ist anzunehmen das die Regelabfrage beim Verfassungsschutz im Februar wie bei vielen anderen Jagdscheinverlängerungen noch nicht erfolgt ist.
Dies wurde dann jetzt im Oktober bei der "Zuverlässigkeitsprüfung" nachgeholt.
 
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Wills Du damit sagen, der Verfassungsschutz hält sich nicht an bestehende Gesetzte?
Oh mein Gott, oh mein Gott, oh mein Gott.
 
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Das ist soweit richtig. Bei uns im Südwesten sind die Waffen und Jagdbehörde meist die gleichen Personen. Jagdrechtliche und Waffrechtliche Abfragen erfolgen aus unterschiedlichen Registern, wobei die waffenrechtliche umfangreicher ist. Nachzulesen im BZRG

Das ist mir jetzt zu pauschal, ich bin aus dem Südwesten. Sobald du eine Große Kreisstadt hast, hat die eine eigene Waffenbehörde, die Jagdbehörde sitzt im LRA.
 
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Es ist anzunehmen das die Regelabfrage beim Verfassungsschutz im Februar wie bei vielen anderen Jagdscheinverlängerungen noch nicht erfolgt ist.
Dies wurde dann jetzt im Oktober bei der "Zuverlässigkeitsprüfung" nachgeholt.
Das ist die einzige sinnvolle und nachvollziehbare Erklärung.
Nur, dass das extra kostet, find ich echt ziemlich ätzend. Es ist ja nicht Verschulden der Legalwaffenbesitzer, dass diese zusätzliche Abfrage installiert wurde und schon 3x nicht Verschulden, dass die Behörden ihre eigenen Vorgaben nicht einhalten konnten und deswegen jetzt eine extra Abfrage gestartet werden muss.
Das ist einfach miese Abzocke.
Hoffe, am Montag mehr zu erfahren.
 
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Bei uns sind Jagd- und Waffenbehörde getrennt. Sowohl personell als auch räumlich, komplett andere Adresse. Glaub, die kennen sich nicht mal.
Das darf aber ja nix zur Sache tun.

Doch.

Der JS kann ja nur verlängert werden, wenn vorher die Waffenbehörde (und einige andere ja auch noch) sowohl gefragt wurde, als auch nix einzuwenden hatte.

Und hier liegt Dein Irrtum. Es wird nicht "die Waffenbehörde" gefragt ("Du Klaus, liegt bei Euch was über "Bromisch" vor?" - "Nein" - "gut"), sondern die UJB macht die entsprechenden Anfragen bei den zentralen Registern u.ä. direkt. Die UWB bekommt das in den meisten Fällen gar nicht mit! Die haben ihren eigenen Fahrplan.


Wills Du damit sagen, der Verfassungsschutz hält sich nicht an bestehende Gesetzte?

Doch, die sind aber von der Menge an Anfragen überfahren worden und arbeiten die nach und nach ab. Viele Jagdbehörden haben wohl die JS "auf Widerruf" verlängert, ohne die Ergebnisse der VS-Abfrage abzuwarten.
 
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Es wird nicht "die Waffenbehörde" gefragt ("Du Klaus, liegt bei Euch was über "Bromisch" vor?" - "Nein" - "gut"), sondern die UJB macht die entsprechenden Anfragen bei den zentralen Registern u.ä. direkt. Die UWB bekommt das in den meisten Fällen gar nicht mit! Die haben ihren eigenen Fahrplan.
Das ist aber genau die Abzocke. Hugo weiß ganz genau das der Bromisch alle drei Jahre bei Klaus vorstellig wird und eine Abfrage stattfindet. Und wenn etwas nicht passt wird Hugo auch sofort von Klaus, und Klaus sofort von Hugo informiert. Es würde also komplett reichen alle drei Jahre eine Abfrage zu machen und was Klaus in seine Mappe heftet wird eine Bürotür weiter auch in Hugos Mappe geheftet. Dem Gesetz wäre genüge getan und der Sicherheit bringt weder die eine noch die andere Abfrage irgendetwas.
 
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Hugo weiß ganz genau das der Bromisch alle drei Jahre bei Klaus vorstellig wird und eine Abfrage stattfindet.

Nein, das weiss Hugo nicht.

Und wenn etwas nicht passt wird Hugo auch sofort von Klaus, und Klaus sofort von Hugo informiert.

Nochmals nein.

Es würde also komplett reichen alle drei Jahre eine Abfrage zu machen und was Klaus in seine Mappe heftet wird eine Bürotür weiter auch in Hugos Mappe geheftet.

Der Idealfall "eine Bürotür weiter" ist in weiten Teilen der Republik nicht verwirklicht. Natürlich würde es reichen, eine Abfrage alle 3 Jahre zu machen und die beiden Behörden zukommen zu lassen, aber das sieht das Gesetz nun mal nicht vor.
 
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Nein, das weiss Hugo nicht.
Doch, das weiß er. Du magst diesen Leuten nicht viel zutrauen aber so viel vom Sachgebiet des Gegenüber wissen sie.
Doch, das ist absolut sicher. Wenn Hugo Deine WBK einkassieren will dann kassiert Klaus auch Deinen Jagdschein. Nichts davon dauert bis zur nächsten Regelabfrage. Und wenn Richter Herbert meint dich verknacken zu müssen oder Polizist Hans dich mit der Waffe rumballernd auf der Straße erwischt dauert es auch keine drei Jahre. Die Behörden reden miteinander und da gibt es ganz offizielle Wege für.
Leider dürfen die Behörden zwei mal abkassieren denn unser Gesetzgeber hat es mal wieder nicht gerafft. Die Behörden sind allerdings nicht geschaffen worden um den Bürger sinnlos abzukassieren und in jedem Gebiet außer "Waffenbesitzer ärgern" wäre das längst in der Presse breitgetreten worden.
 
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Doch, das weiß er. Du magst diesen Leuten nicht viel zutrauen aber so viel vom Sachgebiet des Gegenüber wissen sie.

Ich traue den Leuten sehr viel zu und habe selber in verschienen Behörden Einblick gehabt - in verschiedenen Bundesländern. Du auch? Das ist eben oft nicht "gegenüber". Das scheinst Du nicht zu verstehen. Schau Dir mal die Organisation in den verschiedenen Ländern an. In NRW und BB z.B. sind UWB und UJB räumlich und organisatorisch komplett getrennte Behörden, da ist nichts mit "gegenüber".

Doch, das ist absolut sicher. Wenn Hugo Deine WBK einkassieren will dann kassiert Klaus auch Deinen Jagdschein. Nichts davon dauert bis zur nächsten Regelabfrage.

Das ist richtig. Aber da muss z.B. beim Jagdschienentzug ein Verfahren gelaufen sein, das zu einem entsprechenden Abschluss gekommen ist und jetzt zeige mir bitte, wo steht, dass z.B. die eine Behörde der anderen bei niederschwelligem Verdacht schon Bescheid geben muss? :rolleyes:

Ich will die Praxis nicht verteidigen, aber die rechtliche und organisatorische Situation ist eben so, dass der eine SB nicht weiss bzw. in manchen Fällen auch erstmal nicht wissen dürfte, was der SB der anderen Behörde weiss. Dass man das in diesem Fall "kundenfreundlicher" regeln sollte habe ich oben selber schon angemahnt.
 
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ich würde von unseren Verbandsleuten erwarten dass sie mit den Landesministern reden, Ziel muss doch sein dass in den Ländern, wo diese Aufspaltung der Behörde in Jagdbehörde und Waffenbehörde besteht, die strenger prüfende Behörde, also die Waffenbehörde, das Prüfergebnis in Kopie der Jagdbehörde zusendet. So etwas kann ein Ministerium ja anweisen.
 
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Das ist eben oft nicht "gegenüber". Das scheinst Du nicht zu verstehen. Schau Dir mal die Organisation in den verschiedenen Ländern an. In NRW und BB z.B. sind UWB und UJB räumlich und organisatorisch komplett getrennte Behörden, da ist nichts mit "gegenüber".
Mohawk, Du argumentierst hier mit unzulänglichkeiten der zuständigen Behörden. Das sind aber keine Argumente. Wenn die Behörden nicht hinkriegen was selbstverständlich ist können sie das doch nicht am Bürger auslassen.
Alle drei Jahre gehst Du zur Behörde und verlängerst Deinen Jagdschein. Alle auch nur irgendwie denkbaren Sicherheitsbehörden werden befragt ob Mohawk plötzlich ein Verbrecher ist. Damit ist dem Gesetz zu 100% genüge getan. Wenn dann in irgendeinem Ordner nicht der passende Stempel gemacht wird ist das nicht Sache des Bürgers sondern Aufgabe der Behörde es hinzubekommen. Ich kann absolut garnicht dazu wenn der Landkreis X auf einmal auf die Idee kommt da zwei Mokel hinzusetzen die nicht miteinander klarkommen. Ich bin doch nicht derjenige der den Behörden sagen muß wer wem welches Formblatt zuschieben muß. Das müssen die einfach selbst hinbekommen. Und wenn sie das nicht hinbekommen können sie dem Bürger wegen ihrer Unzulänglichkeiten doch kein Geld abknöpfen. Das geht einfach nicht, das ist Abzocke.
 
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Mohawk, Du argumentierst hier mit unzulänglichkeiten der zuständigen Behörden.

Nein, ich versuche Dir den status quo zu erklären.

Das sind aber keine Argumente. Wenn die Behörden nicht hinkriegen was selbstverständlich ist können sie das doch nicht am Bürger auslassen.

Was Du privat für selbstverständlich hältst muss verwaltungstechnisch oder datenschutzrechtlich nicht selbstverständlich sein.
 
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Der status quo ist schon seit der ersten Seite geklärt.

verwaltungstechnisch
Die Behörde bekommt es also nicht hin weil die Behörde es nicht hinbekommt.

datenschutzrechtlich
Nein, ein datenschutzrechtliches Problem liegt hier nicht vor. Die hier zuständigen Behörden dürfen diese Daten austauschen, was ja auch hunderte andere Waffen und Jagdbehörden täglich tun.
 
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Dazu hatte ich Dich weiter oben schon gebeten, die entsprechenden Regelungen einzustellen. :rolleyes:
 

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