Moin,
Möchte die Frage mal andersrum stellen, das die rechtlichen Folgen erheblich sein können eine nicht hochwildtaugliche Munition zu verwenden habe ich verstanden, wenn man aber quasi versehentlich zu einer Drückjagd z. B. In den Landesforsten die falsche Büchse greift und hochwildtaugliche aber nicht bleifreie Munition verschießt, sollten die Folgen imho ja nur Ausschluss von der Jagd und evtl. von zukünftigen Jagden im Forst sein, ansonsten dürfte rechtlich nichts passieren....
Nicht falsch verstehen, habe ich nicht vor, erscheint mir nur wenn man das Dilemma hat die einfachste Lösung quasi Plan e
Gruß Reno