3000 ha gepflegte Hochwildjagd

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Ich hab´s bisher so erlebt, dass unentgeldliche BGS dann ausgestellt werden, wenn die erlaubte Zahl der entgeldlichen BGS (die m.W. auch bei der UJB angegeben werden müssen, um auf die 1000h ha Regelung eingetragen zu werden) im Revier überschritten werden würde. Damit trotzdem Kohle reinkommt, werden dann Hegebeiträge vereinbart, ohne Quittung selbstverständlich:biggrin:. Feste Abschussvereinbarungen werden dann eingetragen und die Scheine sind befristet. Soweit meine Erfahrungen.

Beste Grüße Klinkhamer

Also Lug und Trug bei zuverlässigen Personen....
 
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Ich hab´s bisher so erlebt, dass unentgeldliche BGS dann ausgestellt werden, wenn die erlaubte Zahl der entgeldlichen BGS (die m.W. auch bei der UJB angegeben werden müssen, um auf die 1000h ha Regelung eingetragen zu werden) im Revier überschritten werden würde. Damit trotzdem Kohle reinkommt, werden dann Hegebeiträge vereinbart, ohne Quittung selbstverständlich:biggrin:. Feste Abschussvereinbarungen werden dann eingetragen und die Scheine sind befristet. Soweit meine Erfahrungen.

Beste Grüße Klinkhamer

Na und? Sind Hegebeiträge nicht erlaubt? Aus welchem Grund ich irgend jemandem Geld gebe, ist immer
noch Privatsache! Und was soll der dümmliche Hinweis auf eine Quittung?
 
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Und ja, es ist Dir freigestellt wem Du Geld zahlst,

und damit ist alles gesagt! Dein Hinweis aufs Steuerrecht ist viel zu abstrakt, als das er einer Erwähnung wert wäre. Oder kannst du Fälle belegen, wo so etwas in zusammenhang mit Hegebeiträgen schonmal sanktioniert wurde?
 
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Interessant wäre folgende Frage:

Jäger Herbert löst einen unentgeltlichen Begehungsschein für 500 Euro Hegebeitrag.
Mündlich wurde vereinbart: Für ein Jahr oder auf Widerruf.
Schiessen darf er dafür 5x Reh, davon einmal Bock und Schwarzwild und Füchse ohne Begrenzung.

Nach 3 Monaten kommt es zum Streit und zum Rauswurf.

Wie bekommt er sein Geld bzw. teilweise wieder raus?

Meine dilettantische Rechtseinschätzung:
1. Mündliche Vereinbarung lässt sich nicht beweisen somit guckt unser Herbert in die Röhre.
2. Ausserdem war "bis auf Widerruf" ausgemacht.

Gibt es überhaupt noch eine Chance für Jäger Herbert?
 
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Interessant wäre folgende Frage:

Jäger Herbert löst einen unentgeltlichen Begehungsschein für 500 Euro Hegebeitrag.
Mündlich wurde vereinbart: Für ein Jahr oder auf Widerruf.
Schiessen darf er dafür 5x Reh, davon einmal Bock und Schwarzwild und Füchse ohne Begrenzung.

Nach 3 Monaten kommt es zum Streit und zum Rauswurf.

Wie bekommt er sein Geld bzw. teilweise wieder raus?

Meine dilettantische Rechtseinschätzung:
1. Mündliche Vereinbarung lässt sich nicht beweisen somit guckt unser Herbert in die Röhre.
2. Ausserdem war "bis auf Widerruf" ausgemacht.

Gibt es überhaupt noch eine Chance für Jäger Herbert?

zu 1. wenn es hart auf hart kommt, guckt er in die Röhre.

zu 2. richtig

Die Chance besteht nur vorher, wenn "Herbert" z.b. vereinbart in (2 oder mehr) Raten zu zahlen.
 
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Interessant wäre folgende Frage:

Jäger Herbert löst einen unentgeltlichen Begehungsschein für 500 Euro Hegebeitrag.
Mündlich wurde vereinbart: Für ein Jahr oder auf Widerruf.
Schiessen darf er dafür .....

wie wär's mit:

5x Sau, davon ein mal Keiler und Rehwild und Füchse ohne Begrenzung?! :-D
 
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4 Jan 2017
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Warum nicht? Was besseres kann dem Wild, der Jagd und auch den Jägern, sofern sie leistungsorientiert und die Wildmanager fähig sind, gar nicht passieren.



Wie soll das denn gehen, dass Reviere "wieder für alle Jäger" zugängig sein sollten?

An Jagdmöglichkeiten kommt man in unserem System zuerst über (viel) Geld, dann über gute Beziehungen und zuletzt über Leistung. Das ist doch schade, denn Leistung wäre das fairste Kriterium, was auch Jägern offen stünde, die nicht reich sind, gute Kumpels mit eigenen Revieren haben oder zum A-Kriechen neigen.

Würden mehr Jagdreviere (EJB + GJB überwiegend Wald) von fähigen Wildmanagern geleitet, statt von zahlenden Pächtern, hätten auch mehr Jäger für lau oder geringe Kosten dort die Möglichkeit zu jagen, sofern sie "unproblematisch sind" und in kurzen Intervallen effektiv Strecke machen können. Und die Wahrscheinlichkeit würde steigen, dass die Reviere eher fachkundig als opportunistisch geleitet würden (siehe System OVS oder Straubinger).

So langsan schäme ich mich, vor 26J. den Jagdschein, und 14J. Jagdaufsicht gemacht zu haben. So einen Blödsinn anhören zu müssen:roll:.

Der Forst vergibt EJB. Du bekommst ca. 100 ha. Sauen frei und darfst dort laut Gesetz 1 Kirrung anlegen. Hast 5Stk. Rehwild frei 2 W Stk. Rotwild 1 M Stk. bis 3.Kopf für ca. 4000€. So ist das in Rheinlandpfalz. Du musst noch für Wildäcker und Kanzeln bezahlen, das macht dann ca.5000€
2 mal wird vom Forst eine Drückjagd durchgeführt, wo du auch dran teilnehmen darfst. Die anderen sind Förster und Forstangestellte. Solltest du einen vom 4.Kopf strecken , bist du mit 1500€ dabei. Die großen Geweihten darfst du dir nur ansehen oder kaufen, ca.4-6 Mille. Somit verdient die Forst rund 60.000 € pro 1000 ha. an EJB. Da zählt Wald vor Wild.

Der sogenannte Wildmanager aus Rathenow, wird die Einahmen des Forstes je 1000 ha bei weitem TOPPEN:biggrin: und der verwaltet laut seiner Information 6348 ha.:what:
Was da abgeht hat meines Erachtens nichts mit Waidwerken zu tun:no:, im Gegenteil, man muss sich deren schämen:evil:. ( Gatterjagd ohne "Zäune" :thumbdown:) Wild vor Wald kann man da auch nicht sagen, eher Wild für Schießer.
Und von den 6348 ha. könnte man locker 15 Reviere schaffen und 100 ehrliche Waidmänner Waidwerken lassen.;-)
Stellt Euch vor, " Der Wildmanager ruft und Niemand geht hin":lol:, dann könnten wir die 100 Jäger nach Ablauf der Pachtperiode glücklich machen:)
 

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