.308 Win für Sportschützen

Registriert
14 Sep 2018
Beiträge
13
Hallo liebe Mitforisten,

ich bräuchte kurz n bisschen Hilfe von Seiten der ‚auch noch Sportschützen‘.

Verstehe ich es richtig, dass eine R8 .308 Win zum Eintrag in einen ‚Nachweis der Sportschützeneigenschaft‘ für die gelbe WBK nicht anerkannt wird?

Danke & LG
 
Registriert
2 Nov 2012
Beiträge
1.652
Warum nicht? Oder meinst du eine auf Jagdschein erworbene Waffe, mit der du sportliches Schießen nachweisen willst? Verstehe die Problematik nicht.
 
Registriert
14 Sep 2018
Beiträge
13
Merci euch. :)

Unser Schützenmeisteramt hat’s zerrissen und es gibt aktuell keine Vereinswaffen. Blöd für unsere Nachwuchs-Gewehrschützen in den 12; denn für die gibt es aktuell keine „Alten“, die ihnen die richtigen Kaliber fürs Training geben können.

Jetzt kam die Frage des Aushelfen Könnens auf.

LG
 
Registriert
14 Sep 2018
Beiträge
13
BSSB; aber ich meine mich zu erinnern, dass für die gelbe WBK Mehrlader mit Zielfernrohr nur in KK verwertbar sind. *noch am Suchen
 

tar

Registriert
9 Feb 2008
Beiträge
9.008
Für die gelbe WBK muss es nur eine Disziplin im gesamten Spektrum der zugelassenen Sportschießordnungen geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Zielfernrohrgewehr über 7mm ginge auch
 
G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Es gibt 2 Disziplinen "Zielfernrohrgewehr" im BSSB, einmal 50m und einmal 100m, Kaliber über 5,6mm . Ob es den BSSB überhaupt interessiert, mit welcher Waffe die Übungen durchgeführt wurden? Mal anrufen, die sind eig. recht nett dort.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Es ist egal, ob und was es im BSSB gäbe. Es braucht auch keinen Antrag. Man kann die Waffe auf vorhandene Gelbe WBK erlaubnisfrei erwerben, da in mehreren Verbänden entsprechende Disziplinen vorhanden sind.
 
Registriert
14 Sep 2018
Beiträge
13
Danke für eure Infos, damit helft ihr mir sehr. :)
Ich werd morgen wohl wirklich anrufen; wäre besch.. wenn der Antrag letztlich daran scheitert.


@Mantelträger Nee, ich hab mich wohl def. zu undeutlich ausgedrückt. Ein Vereinsmitglied ist in Anwartschaft auf die gelbe WBK (braucht die 12 Monate reg Trainingsnachweis). Wg Problemen mit den Vereinsmeistern werden aktuell keine Vereinswaffen ausgegeben. Für die Pistolenschützen kein Problem - wir haben Altmitglieder mit entsprechenden Trainingswaffen. Aber für den besagten KK-Gewehrschützen in Anwartschaft gibt es keine Altmitglieder mit KK-Gewehr mehr.

Die nächste ‚Lösung‘ wäre ich mit meiner .308 Win R8. Aber eben nur, wenn das Training damit unter sportlicher Bedürfnisnachweis anerkannt wird. Die Quali als SA ist verdammt lang her und die (bisher) *wertvollen* ‚Feuerschützen‘ habe ich nie im Verein betreut. -.-*

Streng genommen nervt es mich etwas, mich überhaupt darum kümmern zu müssen, wie die Ausbildung gesichert wird, weil unsere Interims bzw evtl Meister-in-Spee meint, da müssen ‚die sich schon selbst kümmern‘.

Aber Kammeradschaft.. und so. :rolleyes:

Vielen Dank & LG!
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Keine Sorge. Es zählt nur sportliches Schießen (also nach den Regeln einer festgelegten Sportordnung eines nach §15 anerkannten Verbandes) mit einer erlaubnispflichtigen Feuerwaffe.
Das kannst du also problemlos mit der R8 abbilden.
 
Registriert
8 Sep 2016
Beiträge
4.866
Warum kaufst du nicht für den Anwärter ein entsprechendes KK, welches er dann später übernimmt und der ganze Käs ist dann gegessen?

Dran denken: Deine R8 darf keinen Lochschaft haben!
 
G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Warum kaufst du nicht für den Anwärter ein entsprechendes KK, welches er dann später übernimmt und der ganze Käs ist dann gegessen?

Dran denken: Deine R8 darf keinen Lochschaft haben!
Wie gesagt, das würde nur ins Gewicht fallen, wenn er mit einer nicht Disziplin- konformen Waffe einen Wettbewerb schiessen wollte. Ob im Training die .308 aus einer R8 oder einem anderen Gewehr fliegt, dürfte dem BSSB für den Schiessnachweis egal sein.
Bei meinen GK- KW wurde jedenfalls nur der Schiessnachweis gefordert und die Bedürfnisbescheinigung vom BSSB auf eine bestimmte Sportordnung ausgestellt.
Damit gabs einen Voreintrag in die WBK. Der Waffenbehörde wiederum ist es egal, ob dann
die gekaufte KW der BSSB- Sportordnung exakt entspricht, oder nicht.

Und das Verhalten der Obermeisterschützen: Nachwuchsprobleme gibt es überall, da mal daran denken.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
126
Zurzeit aktive Gäste
483
Besucher gesamt
609
Oben