Also entscheidet der Aufdruck auf der Packung ob ich die Munition auserhalb von Bayern auf JJS kaufen kann oder nicht.
Auch interessant.
waffenrechtliche erlaubnisse entscheiden. kurzwaffenmunni auf jagdschein sowieso nicht , ansonsten ist der thread als würde man die unterschiede zwischen einer 9mm luger und einer 9mm para ausführlich diskutieren .
Bei Händler Sowieso bekommst Du sie evtl. und bei Händler Mundharmonika nicht. Ansonsten, es gibt irgendwo eine Liste, was Kurz- und was Langwaffenmunition ist.Bedeutet das also, das ich wenn ich nen UHR in 357 habe dafür keine Munition auf Jagdschein bekomme
Bei Händler Sowieso bekommst Du sie evtl. und bei Händler Mundharmonika nicht. Ansonsten, es gibt irgendwo eine Liste, was Kurz- und was Langwaffenmunition ist.
Bedeutet das also, das ich wenn ich nen UHR in 357 habe dafür keine Munition auf Jagdschein bekomme
Stimmt. Hast du aber z.B. eine KW ohne Munitionserwerb, und keine LW in gleichem Kaliber darfst zu die Munition nicht besitzen, auch wenn es dafür LW in dem Kaliber gäbe.Wenn ich keine Kw in dem Kaliber habe, aber eine Langwaffe, steht es mir zu die Mun dafür auf Jagdschein zu erwerben. Geht übrigens auch aus deinem Text hervor
Wenn Frank und Monika mir das dann nicht verkaufen will, kaufe ich es halt bei nem kompetenten Händler......... dafür muss ich dann auch nicht so weit fahren
Stimmt. Hast du aber z.B. eine KW ohne Munitionserwerb, und keine LW in gleichem Kaliber darfst zu die Munition nicht besitzen, auch wenn es dafür LW in dem Kaliber gäbe.
So die Auffassung meiner Behörde, und auch irgendwie logisch.
Aber nur "Selbstgemachte".Als Wiederlader schon!