4mm M20 Kurzwaffen Frage.

Registriert
20 Sep 2010
Beiträge
101
Hallo,

bekomme ich eine oben genannte Kurzwaffe ohne bedürfniss eingetragen, Jagschein ist vorhanden, aber auch schon 2 Kurzwaffen eingetragen.

Gruß, Frischling
 
Registriert
15 Okt 2011
Beiträge
7.718
Nein, KW nur mit Bedürfniss! Ist auch egal ob du keine oder wie in deinem Fall 2 KW bereits auf der WBK mit Jagdschein hast.

Waidmannsheil
Lucas
 
Registriert
20 Mrz 2010
Beiträge
938
Eine geborene 4mm M20 Waffe ist bedürfnisfrei und geht noch als 3te, 4te, 5te Kurzwaffe.



Alle Kurzwaffen, die auf 4mm M20 umgebaut worden sind, sind bedürfnispflichtig, wie die Originalwaffe z.B. Glock 17 9mm Para.


Deshalb ist Dein Angebot an 4mm M20 Waffen relativ limitiert.

neu sind lediglich Revolver auf dem Markt:
http://www.me-sportwaffen.de/dispitemgr ... 0d639f67e4

oder geborene gebrauchte 4mm M20 Pistolen bei EGUN etwa von Reck etc.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
Ich dachte, da gibt es oder gab es doch für 4 mm eine Regelung, dass zwar erwerbschein- aber nicht bedürfnispflichtig?
 
Registriert
10 Nov 2008
Beiträge
5.324
DUK schrieb:
Ich dachte, da gibt es oder gab es doch für 4 mm eine Regelung, dass zwar erwerbschein- aber nicht bedürfnispflichtig?


War mal so hat man aber sinnvollerweise durch den Gesetzgeber abgeändert.
Die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sicherheit wurde dadurch in weiten Teilen unserer Republik wieder hergestellt !
Das Bedrohungpotential der 4m20 Kurzwaffen mit werksseitig bis zu 7,5 Joule E0 ist gewaltig.

Wie bereits vom Vorposter geschrieben kommt es nun darauf an ob die Waffe als 4m20 gebaut wurde oder von GK umgebaut wurde.
Es gab da wohl mal Spezis die ein damals eintragungsfreies Wechsselsystem mit einem 4m20 Griffstück.... ....aber lassen wir Das. Bringt ja nix.
 
A

anonym

Guest
Rhoenjaeger schrieb:
DUK schrieb:
Ich dachte, da gibt es oder gab es doch für 4 mm eine Regelung, dass zwar erwerbschein- aber nicht bedürfnispflichtig?


War mal so hat man aber sinnvollerweise durch den Gesetzgeber abgeändert.
Die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sicherheit wurde dadurch in weiten Teilen unserer Republik wieder hergestellt !

Das Bedrohungpotential der 4m20 Kurzwaffen mit werksseitig bis zu 7,5 Joule E0 ist gewaltig.

.


So ist das. Amen.
 
Registriert
20 Feb 2012
Beiträge
9.517
Zum schiessen mit dem gleichem System im,zB ,Keller. So habe Ich das gemacht. Colt Government in 45ACP und eine Norinco 1911 in 4mmM20.
Jetzt traegt die Norinco aber auch einen 45er Lauf. Voellig legal natuerlich...

... mit Last man standing Gruessen
 
Registriert
17 Mrz 2010
Beiträge
14.975
Es gibt aber auch für viele KW Einsteckläufe in M20 von Lothar Walther.
Mit einer eingetragenen Grundwaffe erlaubnisfrei.
 
Registriert
30 Nov 2017
Beiträge
1
Hallo zusammen,

bin auf auf der Suche nach Ladehülsen 4mm M20 für .45 wenn möglich in Messingausführung. Mit nur zwei Ladepatronen macht das keinen Spaß.... mehr sind bei meiner bestellten Norinco nicht dabei. Wer also welche abzugeben hat oder jemanden kennt, wäre ich sehr dankbar.

Grüe Chris
 
Registriert
20 Mrz 2010
Beiträge
938
Gestern in Kassel hieß es die letzte Maschine wurde verschrottet, also 2018 wird es eng....
 
Registriert
28 Nov 2008
Beiträge
305
War mal so hat man aber sinnvollerweise durch den Gesetzgeber abgeändert.
Die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sicherheit wurde dadurch in weiten Teilen unserer Republik wieder hergestellt !
Das Bedrohungpotential der 4m20 Kurzwaffen mit werksseitig bis zu 7,5 Joule E0 ist gewaltig.

Wie bereits vom Vorposter geschrieben kommt es nun darauf an ob die Waffe als 4m20 gebaut wurde oder von GK umgebaut wurde.
Es gab da wohl mal Spezis die ein damals eintragungsfreies Wechsselsystem mit einem 4m20 Griffstück.... ....aber lassen wir Das. Bringt ja nix.

So dumm und sinnlos in unserem Waffengesetz einiges sein mag-- man solle sich hüten den Staat für doof zu verkaufen.
Es ging nie um das Bedrohungspotential der Waffen oder um die "Gefährlichkeit "der 4mm Waffen an sich...
Eine Bedürfnisspflicht für auf 4mmM20 umgebaute Originalwaffen ist meines Erachtens leider eine sehr gescheite Regelung :twisted::sad:,- gewachsen auf dem Mist irgendeines Sachbearbeiters der Denken konnte..
-so wird/wurde verhindert das mit Hilfe des -meist im Original und unverändert gelassenen -Griffstücks mittels nicht gemeldeten Altbestands Wechselsystemen oder auch eingetragenen Wechselsystemen von ebenfalls eingetragenen "scharfen"Waffen gleichen Typs aus der 4mm eine Großkaliber Waffe wird....
Ist wohl oft der Fall gewesen.Beispiel: 1911 in .45 ACP, Wechselsystem in .45/9mm etc.vielleicht noch iun .22 oder .38 Super- und noch eine oder mehrere 1911er in 4mm.
Alles Theoretisch und praktisch -wenn auch nicht legal-miteinander kombinierbar..
Solche Schlupflöcher macht der Staat halt dicht.
Pipifax und leider auch logisch nach zu voll ziehen..
Finde ich lange nicht so gravierend wie die Änderung mit Bedürfnisspflicht für den BESITZ der Waffen- da haben wir uns alle derartig über den Tisch ziehen lassen das ich retournieren möchte, gefolgt von der Erbenschikane bezüglich Waffen....:evil:
Jedenfalls gibt es noch genug geborene 4 mm waffen wie von Arminius etc-die werden einem hinterhergeschmissen.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
145
Zurzeit aktive Gäste
548
Besucher gesamt
693
Oben