6,5 Credmoor auf starkes Wild?

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Um etwas zum Tema zu schreiben:
Ein gutes Teilmantel Geschoss, am besten "gebondet" um 140gr. oder ein erprobtes Kupfergeschoss in der Creedmoor sollten, bei richtigem Treffer, jedes Vilt in Norwegen und Deutschland zuverlaessig toeten.
Wie schon von @icorvusi beschrieben: Die "Reserve" von kraeftigen Kalibern/ Patronen gibt es in meinen Auge nicht. Ob ich die 6,5x55 oder die .338WinMag auf Elch verwende ist fuer die Fluchtstrecke egal. Bei gleichem Treffer ist die Wirkung auch gleich.
Das sind meine geringen Erfahrungen aus 35 Jaktjahre, DFS-Schuetze und Wiederlader von leider nur 8 Kalibern.

tømrer
 
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(y)
Dieses nationale Problem wird durchaus von der Industrie (die "Kleinen" lass ich mal da außen vor) als Chance gesehen und zum Schaden von uns Nutzern/Kunden ausgenutzt.

Der Schritt vom privaten Wiederlader (und Könner) hin zum kleinen "Startup"-Unternehmen ist so irre dass ich ihn nicht würde machen wollen und jeder meine Hochachtung hat der sich das antut ins (klein)gewerbliche Lager zu wechseln. (y)

Und der Wiederlade-Kunde wird gern benachteiligt wenn es um die Verfügbarkeit von Komponenten geht. Er SOLL meiner Meinung nach dazu gezwungen werden für Fabrikmun (mehr) zu zahlen. Fällt mir mit Neukonstruktionen im Bereich Geschosse bei den großen europäischen Herstellern immer wieder negativ auf. Die werden gerne einfach "vergessen" sie ins Angebot der Wiederlade-Komponenten mit aufzunehmen. :mad:
Weshalb ich auch das was mir diese Firmen noch gnädigerweise anbieten lieber nicht mit einem Kauf belohne. :cautious:

Die Einflussnahme geht bis in abstruse Dimensionen. So ist mir ein Waffen- und Pulverhändler bekannt, der sich dafür hergegeben hat aktiv daran mitzuwirken, dass dem bayerischen Jäger der Umgang mit Schwarzpulver mit dem Bedürfnis "Vorderlader" - und damit auch der Erwerb - untersagt wird.
Wer solche "Freunde" hat braucht wahrlich keine Feinde mehr. :mad:(n)
Deshalb ändert man dies auch in "Laden und Wiederladen von Patronen mit Schwarzpulver"
 

WWQ

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Ich bin Fan der 6,5, habe sie über ein Jahr ausschließlich auf alles verfügbare Wild geführt und sage NICHT dass man dies nicht guten Gewissens machen sollte. Ein reiner Lungenschuss mit einem 143grs Eldx aus einer 6,5CM ist trotzdem nicht zu vergleichen mit 212grs eldx aus einer .300 magnum. Das Endergebnis ist regelmäßig identisch aber der Weg dort hin ein anderer.
 
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Deshalb ändert man dies auch in "Laden und Wiederladen von Patronen mit Schwarzpulver"
Ja, was aber dann die Art des "Umgangs" - was ja auch in der 27er Erlaubnis geregelt werden muss und ist - dennoch nicht mehr zurückbringt!
Das reine "Bedienen" eines Vorderladers, und sei es nur auf dem Stand zum Zwecke günstigen Übens, wird als Form des Umgangs einem Jäger nicht mehr zugestanden!
Der reine Erwerb von Schwarzpulver lässt sich so machen, kein Thema.
 
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Ja, was aber dann die Art des "Umgangs" - was ja auch in der 27er Erlaubnis geregelt werden muss und ist - dennoch nicht mehr zurückbringt!
Das reine "Bedienen" eines Vorderladers, und sei es nur auf dem Stand zum Zwecke günstigen Übens, wird als Form des Umgangs einem Jäger nicht mehr zugestanden!
Der reine Erwerb von Schwarzpulver lässt sich so machen, kein Thema.
Wer verbietet einem über 18 Jährigen den Umgang (im gesetzlichen Rahmen) mit Vorderladern ?
 
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Ist schon jedem klar dass mit "Umgang" ein feststehender Begriff aus dem Sprengstoffrecht gemeint ist? :rolleyes:

Der entsprechende "Umgang" ist das Laden, Entladen, usw. im Zusammenhang mit der Bedienung eines Vorderladers. Der muss in der persönlichen 27er Erlaubnis eben dabei sein - oder nicht.
Durch die Änderung im Hinblick auf die Jagd wird nach § 27 Abs. 3 Nr. 3 SprengG kein Bedürfnis für diese Tätigkeit mehr begründet. Und damit ist Schluss mit lustig.

Was dann jemand auf sportlicher Basis für sich anderweitig an Bedürfnisgrund wieder ins Boot holt ist was anderes. Für den "reinen" Jäger ist Ende.
 
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Ich benötige also ein Bedürfnis für eine Handlung, der jeder Volljährige erlaubnisfrei nachgehen darf, weil ich Jäger/Wiederlader bin?
Das ist aber eine interessante Auslegung.
Gibt es dazu auch eine Quelle?
 
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3) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn 1.
beim Antragsteller Versagungsgründe nach § 8 Abs. 1 vorliegen,
2.
der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist,
3.
inhaltliche Beschränkungen oder Auflagen zum Schutze der in Absatz 2 Satz 2 bezeichneten Rechtsgüter nicht ausreichen.

Jetzt erklär mir bitte, wie man daraus ableitet, daß ich nicht auf dem Stand Vorderlader schießen darf, wie es JEDER andere auch tun kann.
 
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Entschuldigung, gemeint war die Nummer 2!
Tippfehler meinerseits - kann ich leider nicht mehr bearbeiten. Vielleicht wäre ein Moderator so freundlich die Korrektur vorzunehmen?
 
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Mit der " beabsichtigten Tätigkeit" für die es eines anerkannten Bedürfnisses bedarf ist WIEDERLADEN gemeint und nicht Schießen auf dem Stand, du EXPERTE!

Und DAFÜR, soweit es sich um SP handelt, wird Jagd nicht als Bedürfnis anerkannt.
 
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Und jetzt nochmal:
Mit Schreiben vom 05.09.2016, das ich jetzt leider nur über den ÖJV verlinken kann weil ich es sonst nirgends finde:
https://www.oejv-bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/1609-vorderlader/

Es wurde über den Gummiparagraphen der Weidgerechtigkeit die Jagd mit Vorderladerwaffen faktisch verboten.
Damit entfällt auch der Bedürfnisgrund um eine Erlaubnis nach § 27 für die hierzu nötigen Tätigkeiten (im SprengG eben "Umgang" genannt) zu erhalten. Dies gilt, siehe verlinktes Schreiben, AUCH für das Üben auf einem Schießstand.
Somit bleibt einem Jäger nur der Ausweg sich zum Üben - rein rechtlich gesehen - zum Sportschützen zu machen. Wer "nur" den Jagdschein als Grund angibt hat Pech.

Den "Experten" nehme ich als die Beleidigung als die sie gemeint ist. :mad:
Und frage mich ernsthaft weshalb ich mir hier die Mühe mache Dir was zu erklären. (n)
Auch ein reiner Vorderladerschütze kriegt eine Erlaubnis nach § 27. Dabei geht es mitnichten nur ums Wiederladen.
 
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Servus,

Sauber getroffen, egal welches Wild, egal welches Kaliber = Tot.

Schlecht getroffen, egal welches Wild, egal welches Kaliber = Scheisse

Daraus folgt, Sauber treffen, der Rest ist egal, sofern legal.

Gruß

Krucknwig
 

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