7x57 R aufreiben - 7x57 R AI oder 7x67 Luyven

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Das aufreiben auf AI dürfte aber was für gute Handwerker sein , da man nicht bei Misslingen einfach den Lauf nachsetzen kann wie bei Büchsen.
Die günstigere Hülsenverlaufsform dürfte die Verschlußbelastung bei Erhöhung des Gebrauchsdruckes um 300 bar in etwa gleich halten.
 

Wheelgunner_45ACP

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Noch'ne blöde Frage:
  1. die 7x57R wird mit 3400 bar max angegeben
  2. die 7x67R wird mit 3800 bar max angegeben
  3. die 7x57R kann in eine 7x67R umgebaut werden
Also: warum lädt man die 7x57R nicht einfach auf 3800 bar?

Weil du dich als verantwortungsbewusster WL dann außerhalb der CIP bewegst. So lange nix passiert, wird dir wahrscheinlich keiner einen Strick daraus drehen. Und ich will dich hiermit ausdrücklich nicht dazu animieren, so zu handeln. Aber wenn was passiert und das als Ursache festgestellt wird, bist du ein armer Hund. Nicht nur im übertragenen Sinn.

Nur mal als Beispiel aus meinem entfernten Bekanntenkreis: Einen Bekannten flog vor 6 Jahren ein Teil einer 44Mag- Trommel durch die linke Hand. Als Ursache wurde festgestellt, dass der Kollege Schütze am Nebenstand in der Ladetabelle verrutscht ist und eine Maximalladung mit progressiven Pulver für ein 180grs SWC mit Gas Check verwendet hat. Allerdings hat er als Geschoss ein H&N 300grs HS-KS geladen. Das ging 4 Jahre gut bis zu dem besagten Tag und die Trommel sagte: "Ich mag nicht mehr". Mein Bekannter ist selbst nach 6 Jahren immer noch in der Benutzung seiner linken Hand eingeschränkt, Kollege Schütze wird lange zahlen dank Schmerzensgeld und Regressforderung der KV (auch für Reha nicht nur Erstversorgung). Nicht alles war über Versicherungen abgedeckt. Dazu sind WBK's und Pulverschein auch weg bei 120 Tagessätzen.

Möchte nicht wissen, was los ist, wenn du dich vorsätzlich außerhalb der CIP bewegst, was passiert und dir das nachgewiesen werden kann.
 
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OK, jenseits legaler Überlegungen, CIP Restriktionen, Ermahnungen und Horrorgeschichten: hat jemand anders eine technische Anwort, warum in der gleichen Waffe bei der einen Patrone 3400 bar als Maximum akzeptabel sind, bei einer Aufreibung des Patronenlagers auf eine andere Patrone 400 bar mehr?

Und ob eine Überladung der 7x57R unter obigen Voraussetzungen überhaupt eine Gefährdung darstellt?

Ein Grund scheint ja in der Stoßbodenbelastung zu sein. Aber ist der so unterschiedlich? Oder ist die unterschiedlich große Hülsenoberfläche bei der Druckverteilung ein so großer Faktor?

Danke,

Joachim
 
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OK, jenseits legaler Überlegungen, CIP Restriktionen, Ermahnungen und Horrorgeschichten: hat jemand anders eine technische Anwort, warum in der gleichen Waffe bei der einen Patrone 3400 bar als Maximum akzeptabel sind, bei einer Aufreibung des Patronenlagers auf eine andere Patrone 400 bar mehr?

Und ob eine Überladung der 7x57R unter obigen Voraussetzungen überhaupt eine Gefährdung darstellt?

Ein Grund scheint ja in der Stoßbodenbelastung zu sein. Aber ist der so unterschiedlich? Oder ist die unterschiedlich große Hülsenoberfläche bei der Druckverteilung ein so großer Faktor?

Danke,

Joachim
Schau dir einfach mal so 30/40/50 Jahre alte Kipplaufwaffen die nicht nur getragen sondern auch benutzt worden sind an . Da dann im Vergleich welche in 7x57R und 7x65R . Man kann schon sehe das die Patrone mit höherem Gebrauchsdruck den Verschluß auch mehr belastet .
 
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Noch'ne blöde Frage:
  1. die 7x57R wird mit 3400 bar max angegeben
  2. die 7x67R wird mit 3800 bar max angegeben
  3. die 7x57R kann in eine 7x67R umgebaut werden
Also: warum lädt man die 7x57R nicht einfach auf 3800 bar?

Warum sollte ich nicht mit 250km/h oder 300km/h über die Landstraße fahren ???
Machbar ist das auf jeden Fall ... :rolleyes:

Zur Frage zurück - für jede Patrone gibt es einen zulässigen Höchstdruck!
Der ist beim Wiederladen auf jeden Fall einzuhalten - da gibt es keine Diskussionsgrundlage!
Denn nur so ist gewährleistet, dass man eine Patrone gesichert entsprechend dem Patronenlager verwenden kann.
Wenn man mehr Druck will, sollte man subjektiv das Kaliber wechseln.
Die Alternative, seine Waffe 'höher' beschießen zu lassen und dann abgestimmte Pillen zu bauen, ist für mich keine Alternative. Denn spätestens im Todesfall hinterlasse ich den Erben ein eigentlich nicht zu verantwortendes Risiko. Das hat man dann nämlich nicht mehr in der Hand ... .

Daher gibt es für mich nur die Variante 'Laufwechsel' oder 'Aufbohren'.
 
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OK, jenseits legaler Überlegungen, CIP Restriktionen, Ermahnungen und Horrorgeschichten: hat jemand anders eine technische Anwort, warum in der gleichen Waffe bei der einen Patrone 3400 bar als Maximum akzeptabel sind, bei einer Aufreibung des Patronenlagers auf eine andere Patrone 400 bar mehr?
....

Aus der Ferne kann niemand seriös beurteilen, ob eine Waffe in 7x57R die Mehrbelastung von 400bar auf Dauer aushält.
Wenn man sich allein die technischen Daten anschaut und die 7x57 als Basis nimmt, dann sind die 400 bar mehr Druck in der Hülse der 7x57R nicht das Problem - alles machbar.

Nur zur Verdeutlichung mal zwei meiner Waffen erwähnt.
Ich besitze eine Ruger No.1. Da sollte man absolut ungefährdet eine 7x57R mit 1000bar 'Über-Druck' verwenden können, ohne dass sich die Ruger je beschwert.
Wahrscheinlich merkt sie es nicht mal wirklich ... .
Außerdem besitze ich eine Hahn-DF, die irgendwann zu Beginn dieses Jahrhunderts gebaut wurde. Der ursprüngliche Kugellauf wurde später durch einen Lauf im Kaliber 7x57R ersetzt.
Bei dieser Waffe sehe ich die 3400bar als den max. zu verantwortenden Druck an.
-
Ich bin kein Wiederlader ...
... aber diese Erkenntnis muss einem bei Betrachtung der Konstruktionen kommen.
 
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Offensichtlich hat so manch EIner noch nicht einmal den Plan davon, was beim Beschießen einer Waffe so vor sich geht.

Kann man aber alles z.B. hier, in allen CIP Mitgliedsstaaten gilt das gleiche Procedere, nachlesen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008704

Wenn ich eine Waffe, deren Lager aufgerieben wurde, mit gültigem Beschuss in Händen halte, dann war genau diese Waffe am Tag des amtlichen Beschussen absolut sicher!

Wenn ich eine Waffe, deren Lauf zwecks Kaliberwechsel getauscht oder auf original Kaliber erneuert wurde, mit gültigem Beschuss in Händen halte, dann war genau diese Waffe am Tag des amtlichen Beschusses absolut sicher!

Selbiges gilt für den amtlichen Beschuss im Zuge einer Reparatur der Waffen.

Weshalb das so ist?

Jede Waffe wird mittels überhöht geladener Beschussmunition auf ihre sichere Funktionalität hin geprüft.
Die dazu erforderlichen Gasdrücke entnehme man den offiziellen Datenblätter der CIP ORG.

Was natürlich niemals gänzlich ausgeschlossen werden kann, sind Materialermüdungen, Materialschwächungen oder sonstiges technisches Versagen im Laufe der fortwährenden Benutzung.
Dieses Risiko trägt Jeder für sich selbst!
 
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...

Außerdem besitze ich eine Hahn-DF, die irgendwann zu Beginn dieses Jahrhunderts gebaut wurde. Der ursprüngliche Kugellauf wurde später durch einen Lauf im Kaliber 7x57R ersetzt. ...
Hinweis:
Ein Fehler meinerseits - diese DF stammt aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg.
Das war also zu Beginn des letzten Jahrhunderts ... .

<Sorry>
 
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Wheelgunner_45ACP

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. . .
Die Alternative, seine Waffe 'höher' beschießen zu lassen und dann abgestimmte Pillen zu bauen, ist für mich keine Alternative. . . .
Das gibt es zumindest in DE nicht mehr. Das Problem ist nicht die mit höherem Gasdruck beschossenen Waffe, sondern das eine dafür passend gebaute Patrone in einer Waffe ohne entsprechenden Beschuss landet und die dann - da älterer Bauart - das nicht mehr aushält. Wäre ja theoretisch möglich dass der Erbfall eintritt und dann diese Patronen über egun in Umlauf kommen. Wer würde dann für eine evtl auftretende Verletzung haften.
 
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Noch'ne blöde Frage:
  1. die 7x57R wird mit 3400 bar max angegeben
  2. die 7x67R wird mit 3800 bar max angegeben
  3. die 7x57R kann in eine 7x67R umgebaut werden
Also: warum lädt man die 7x57R nicht einfach auf 3800 bar?

Es gab einmal einen ML, der hatte ungefähr solche Gedanken...

Wenn Das die Waffe aushält und nichts passiert, alles gut, wenn nicht, siehe #154
 
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OK, nach 12 Antworten auf eine eigentlich ganz klare Frage fasse ich zusammen: keiner weiss es.

Eine 7x57R mit 3400 bar max Druck darf, aufgerieben auf eine 7x67R Luyven, mit 3800 bar max Druck geschossen werden, und keiner weiss - jenseits CIP Richtlinien - warum man die 7x57R nicht gleich auf 3800 bar landen kann (Verschlußverschleiss ausgenommen).

Für die Bedenkenträger und Oberlehrer: weder habe ich vor, meine 7x57R zu überladen noch - zZt - auf 7x67R umzurüsten. Dazu hab ich zum Einen zuviel Respekt vor exponentiell wachsenden Gasdrucken und zum Anderen noch viel zu viel Muni in 7x57R. Ist nur GROM, reicht aber für alles Wild in unserem Revier.

Beim Spielen mit GRT wurde ich einfach neugierig ... die Differenz zwischen 3400 und 3800 bar sind nur rund 3,5 grain R903. Mündungsgeschwindigkeit und Geschossenenergie liegen dann nahe der 7x67R.

Interessant war jedoch der Hinweis auf die verschiedenen Hülsenvolumne und QuickLoad und GRT - danke dafür. Ich werde das bei künftigen Berechnungen nutzen.

In diesem Sinne,

allen viel Waidmannsheil.

Joachim
 

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