Offensichtlich hat so manch EIner noch nicht einmal den Plan davon, was beim Beschießen einer Waffe so vor sich geht.
Kann man aber alles z.B. hier, in allen CIP Mitgliedsstaaten gilt das gleiche Procedere, nachlesen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008704
Wenn ich eine Waffe, deren Lager aufgerieben wurde, mit gültigem Beschuss in Händen halte, dann war genau diese Waffe am Tag des amtlichen Beschussen absolut sicher!
Wenn ich eine Waffe, deren Lauf zwecks Kaliberwechsel getauscht oder auf original Kaliber erneuert wurde, mit gültigem Beschuss in Händen halte, dann war genau diese Waffe am Tag des amtlichen Beschusses absolut sicher!
Selbiges gilt für den amtlichen Beschuss im Zuge einer Reparatur der Waffen.
Weshalb das so ist?
Jede Waffe wird mittels überhöht geladener Beschussmunition auf ihre sichere Funktionalität hin geprüft.
Die dazu erforderlichen Gasdrücke entnehme man den offiziellen Datenblätter der CIP ORG.
Was natürlich niemals gänzlich ausgeschlossen werden kann, sind Materialermüdungen, Materialschwächungen oder sonstiges technisches Versagen im Laufe der fortwährenden Benutzung.
Dieses Risiko trägt Jeder für sich selbst!