- Registriert
- 24 Dez 2012
- Beiträge
- 400
Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,
Ich habe ein großes Problem und bitte euch um Rat, wie ich mich nach eurer Auffassung verhalten sollte.
Sachverhalt:
Am 05.04.2013 (Samstag) legte ich mit Erfolg die Jägerprüfung ab. Am 08.04.2013 (Montag) löste ich meinen ersten Jagdschein.
Zum 01.04.2016 habe ich meinen 4. Jagdschein gelöst.
Mit einem Jagdfreund wollte ich zum 01.04.2016 eine Niederwildjagd in NRW für die Dauer von 9 Jahren pachten.
Das OK der Jagdgenossenschaft liegt vor, zumal mein Jagdfreund in der alten Pachtzeit der bisherige Alleinpächter war.
Alles schien eine reine Formsache zu sein - dann das böse Erwachen.
Die untere Jagdbehörde versagt die Zustimmung, da ich noch nicht drei volle Jahre einen Jagdschein besessen habe.
(5) Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier
Jahre in Deutschland besessen hat. Für besondere Einzelfälle können Ausnahmen zugelassen werden. Auf
den in Satz 1 genannten Zeitraum sind die Zeiten anzurechnen, während derer jemand vor dem Tag des
Wirksamwerdens des Beitritts eine Jagderlaubnis in der Deutschen Demokratischen Republik besessen hat.
Ausnahmen seien lt. Leiter der unteren Jagdbehörde nur möglich, wenn Jäger eine Jagderlaubnis der DDR gehabt hätten.
Die Tatsache, dass ich wg. fehlender acht Tage die vollen drei Jahre nunmehr erst ein Jahr später pachtfähig würde, interessiere nicht.
So wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als über einen entgeltlichen Begehungsschein das erste Jahr zu überbrücken und 2017 in die Pacht einzusteigen.
Gerne würde ich von euch wissen, ob ihr ähnliche Schwierigkeiten hattet und wie ihr damit umgegangen seid.
Wenn ich mir vorstelle, ich würde irgendwo in Deutschland das Traumrevier nicht pachten können, weil mir eine Woche Jagdschein fehlt und stattdessen trotz Zustimmung der Jagdgenossenschaft, ich zumindest für 9 Jahre dieses Revier nicht pachten können, könnte ich :evil:.
Waidmannsheil Bold Henry
Ich habe ein großes Problem und bitte euch um Rat, wie ich mich nach eurer Auffassung verhalten sollte.
Sachverhalt:
Am 05.04.2013 (Samstag) legte ich mit Erfolg die Jägerprüfung ab. Am 08.04.2013 (Montag) löste ich meinen ersten Jagdschein.
Zum 01.04.2016 habe ich meinen 4. Jagdschein gelöst.
Mit einem Jagdfreund wollte ich zum 01.04.2016 eine Niederwildjagd in NRW für die Dauer von 9 Jahren pachten.
Das OK der Jagdgenossenschaft liegt vor, zumal mein Jagdfreund in der alten Pachtzeit der bisherige Alleinpächter war.
Alles schien eine reine Formsache zu sein - dann das böse Erwachen.
Die untere Jagdbehörde versagt die Zustimmung, da ich noch nicht drei volle Jahre einen Jagdschein besessen habe.
(5) Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier
Jahre in Deutschland besessen hat. Für besondere Einzelfälle können Ausnahmen zugelassen werden. Auf
den in Satz 1 genannten Zeitraum sind die Zeiten anzurechnen, während derer jemand vor dem Tag des
Wirksamwerdens des Beitritts eine Jagderlaubnis in der Deutschen Demokratischen Republik besessen hat.
Ausnahmen seien lt. Leiter der unteren Jagdbehörde nur möglich, wenn Jäger eine Jagderlaubnis der DDR gehabt hätten.
Die Tatsache, dass ich wg. fehlender acht Tage die vollen drei Jahre nunmehr erst ein Jahr später pachtfähig würde, interessiere nicht.
So wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als über einen entgeltlichen Begehungsschein das erste Jahr zu überbrücken und 2017 in die Pacht einzusteigen.
Gerne würde ich von euch wissen, ob ihr ähnliche Schwierigkeiten hattet und wie ihr damit umgegangen seid.
Wenn ich mir vorstelle, ich würde irgendwo in Deutschland das Traumrevier nicht pachten können, weil mir eine Woche Jagdschein fehlt und stattdessen trotz Zustimmung der Jagdgenossenschaft, ich zumindest für 9 Jahre dieses Revier nicht pachten können, könnte ich :evil:.
Waidmannsheil Bold Henry