@silence4ever
Man kann sich auch vor lauter Hyperaktivität mit sonem alten Prügel auch die klare Sicht verbauen:
Lösung = Verschrotten!
1. Abbauen aller nicht dem WaffG unterliegenden Teile inkl. Schaft zwecks Gewinnmaximierung über eGon;
2. Deutliche Fotos der Waffe vor, während und nach der Prozedur, auch mit Abbildung der Waffennummer!
3. Flex her
4. Zerstören der Waffe mittels 3., vor allem der wesentlichen Teile (Kammer, Lager, Lauf...)
am einfachsten durch längsschnitt, dann Querschnitte; wichtig: Lauf mit Lager längs und in kleine Stücke quer, nicht das "wesentliches Teile"= Laufabschitte, entstehen.
5. Den Bereich der Waffen-Nummer verschonen (!)
6. Teile des Gegenstandes, der seine Waffeneigenschaft verloren hat, in eine Plastiktüte zur nächsdten Polizeidienststelle und dort abgeben, auch unter Vorlage der Fotos, gegen "Bescheinigung über die Vorlage/Abgabe von Teilen einer zerstörten Waffe Typ Mauser 98 mit der Nummer xxxyx"
7.a) Auf die Frage des Diensthabenden, was er denn damit soll, antworten: entweder als polizeigerechtes Legospiel für die Kinder untern Weihnachtsbaum oder für den polizeiinternen Julclubabend...alternativ auch Abgabe beim Ordnungsamt:lol: oder
7.b) sich die Schrott-Teile wieder geben lassen zwecks eigener Entsorgung...
8. Vorlage der polizeilichen Bescheinigung bei der zuständigen Waffenbehörde zwecks Austragung der Waffe.
Wandersmann,
der die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz v. 5.3.12" bald auswendig singen kann