A-Waffenschrank nach Umzug?

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28 Okt 2009
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Hallo Zusammen,

wie ihr alle sicherlich wisst haben wir seid geraumer Zeit eine neue Waffenschrankverordnung die für die Klasse A nicht mehr gilt aber Besitzer von Altbeständen haben Bestandschutz. Aber wie verhält sich das mit Umzügen besonders in andere Landkreise. Ich habe meinen A-Schrank für bis zu 10 Langwaffen 2010 gekauft und bin nun über 260km umgezogen und befürchte dass der neue Landkreis da sagt dass ich ein Behältnis der Klasse 0 brauche. Wie sind da eure Erfahrungen?
 
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5 Dez 2013
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Sollte keine Probleme geben. Bei mir war es kein Thema, trotz Umzug in ein anderes Bundesland :)
Meine Waffenschränke sind dokumentiert und wurden dann mit allen (weiteren) Unterlagen meiner Akte von Waffenbehörde zu Waffenbehörde weitergegeben (y)
 
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27 Nov 2016
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Was steht im Gesetz, Bestandsschutz, oder Bestandsschutz im Landkreis, in welchem der Waffenbesitzer bei in Kraft treten der Gesetzesänderung wohnt:unsure:
Du wirst sicher die Aufbewahrung bei Deiner Waffenbehörde durch Fotos etc. nachgewiesen haben und diese Akte geht zur Behörde des neuen Wohnsitzes.
 
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28 Jan 2019
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Umzüge in andere Landkreise spielen keine Rolle, die alten Schränke haben nach wie vor Bestandsschutz.
D.T.
 
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27 Jan 2016
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Der Bestandsschutz des Schrankes ist an die Person gebunden, nicht den Wohnort.
 
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Die SB‘s werden sich in dem Fall schon austauschen, solange das alles einwandfrei Dokumentiert ist, gibts da eigentlich keine Probleme.
 

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