Abgabe von Wild nach Verwertung durch einen Metzger.

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Wenn ich Wildbret abgebe und einen Metzger beauftrage, mir Wurst daraus zu machen...

... inwiefern darf ich das im Anschluss in Verkehr bringen und gegen einen Obulus abgeben, ohne das der Fiskus die Hand aufhält ?
 
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Mach Dir lieber Gedanken um das Veterinär/ Ordnungsamt bezüglich Kühlkette

Was ein Quark... hier geht es Wurst. Welche klassische Wildwurst benötigt eine Kühlkette.
Unabhängig davon war das kein Teil der Frage und da du die regionalen Gegebenheiten nicht kennst auch ein "klickbait"-Post...

Tagestrecken oder mehr? Warum soll der Fiskus da was einsteichen?

Ja, nur Tagesstrecke! Frage deshalb, weil ich keinen Verarbeitungsbetrieb gemeldet habe, dennoch "offiziell" auch über die Decke hinaus abgeben will.
Und weil der Staat es ja von den Lebenden nimmt... ;)
 
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Wurst kann zwar Wildfleisch enthalten, ist aber kein "Wild" im eigentlichen Sinn mehr.

Die üblichen Wildregeln bzgl. "Tagesstrecke", etc. können hier also nicht gelten.

Wurst vom Metzger ist ganz normale Handelsware und du wärst somit (Weiter-)Verkäufer von Fleischwaren, die du dir auch so bei NETTO ausm Wurstregal hättest zukaufen können.

my 2-Cent
basti
 
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Thema bei sowas ist ja für gewöhnlich die fehlende Gewinnerzielungsabsicht, das wurde ja auch schon etliche Male hier diskutiert. Bei "Liebhaberei" mit etwas Verkauf geht man nicht davon aus, dass Gewinne zu erzielen sind (auch bei Hobbyimkern etc.), Vorteil: man muss keine Steuern dafür zahlen, Nachteil: man kann auch nichts absetzen
 
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Das Problem ist weniger das Finanzamt (die wollen eigentlich gar nichts von dir diesbezüglich), sondern a. der Metzger und b. eine Handelserlaubnis für Fleisch und Wurstwaren.
Der Metzger braucht eine Genehmigung Wild zu verarbeiten und du kriegst höchstwahrscheinlich keine Handelserlaubnis für den Verkauf von Wurst aus deinem Haushaltskühlschrank.
 
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Was ein Quark... hier geht es Wurst. Welche klassische Wildwurst benötigt eine Kühlkette.
Unabhängig davon war das kein Teil der Frage und da du die regionalen Gegebenheiten nicht kennst auch ein "klickbait"-Post...



Ja, nur Tagesstrecke! Frage deshalb, weil ich keinen Verarbeitungsbetrieb gemeldet habe, dennoch "offiziell" auch über die Decke hinaus abgeben will.
Und weil der Staat es ja von den Lebenden nimmt... ;)
Sorry,bleib mal locker.War nur gut gemeint von mir. Mach wie du meinst, ist ja nur Wurst🤔
 
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Was ein Quark... hier geht es Wurst. Welche klassische Wildwurst benötigt eine Kühlkette.
Unabhängig davon war das kein Teil der Frage und da du die regionalen Gegebenheiten nicht kennst auch ein "klickbait"-Post...

Ja, nur Tagesstrecke! Frage deshalb, weil ich keinen Verarbeitungsbetrieb gemeldet habe, dennoch "offiziell" auch über die Decke hinaus abgeben will.
Und weil der Staat es ja von den Lebenden nimmt... ;)

Ist dein Metzer zugelassener Wildverabeitenderbetrieb oder nicht? Ansonsten würde ich mir schon weniger um das Finanzamt sorgen machen.
 
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Wenn ich Wildbret abgebe und einen Metzger beauftrage, mir Wurst daraus zu machen...

... inwiefern darf ich das im Anschluss in Verkehr bringen

Gar nicht.
Du wirst dadurch Wiederverkäufer, das Fleisch unterliegt einer amtlichen Fleischuntersuchung usw.

Du kannst allerdings Fleisch verkaufen und dem Kunden den Metzger nennen der Wurst draus macht.

Oben in dem Forum angepinnt sind von @Fex die Voraussetzungen jeglicher Art um Wild abzugeben.
 
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Ok, lassen wir mal den Lebensmitteltechnischen Aspekt außer acht... wenn alles den Vorschriften entspricht, ist gut.

Das Finanzamt interessiert sich für alle Einnahmen, wer die vergisst anzugeben, der ist irgendwann mal dran.

Es gibt ja auch Vorfälle bei denen allzu aktiven EBay Verkäufern eine gewerbsmäßige Absicht unterstellt wurde.
 

Fex

Moderator
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Nein und nochmals nein. Und der Vergleich hinkt, den die Jagd und der Jäger haben im Lebensmittel- und Steuerrecht eine Sonderstellung.

Alles, was an Einnahmen durch die Jagd - ausgenommen man ist forst- oder landwirtschaftlicher Betrieb oder kauft Wild zu und verkauft es dann weiter - generiert wird, gehört zur Liebhaberei - leider. Denn andernfalls könnte man auch seine Ausgaben bei der Steuererklärung ansetzen und die Vorsteuer ziehen.

Nur bei dem Falle, den Cast oben anführt - ich lasse aus meinem erlegten Wild Wildprodukte von einem zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb herstellen und verkaufe diese - falle ich dann unter das Gewerberecht - und Steuerrecht und habe den Status eines Einzelhändlers.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Besser hätte ich das auch nicht erklären können!
 
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Nein und nochmals nein. Und der Vergleich hinkt, den die Jagd und der Jäger haben im Lebensmittel- und Steuerrecht eine Sonderstellung.

Alles, was an Einnahmen durch die Jagd - ausgenommen man ist forst- oder landwirtschaftlicher Betrieb oder kauft Wild zu und verkauft es dann weiter - generiert wird, gehört zur Liebhaberei - leider. Denn andernfalls könnte man auch seine Ausgaben bei der Steuererklärung ansetzen und die Vorsteuer ziehen.

Fex, womit hängt das zusammen?

Das man kein Gewerbe anmelden muss, meine ich. Das Jagd als Urproduktion wie bei der Landwirtschaft gilt ?

Die steuerlichen Aspekte bzgl. Liebhaberei vs. Kleingewerbe etc. sind mir bekannt.
 

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