Abgabe von Wildbret/Wurst/Schinken gewerblich

Registriert
16 Jan 2016
Beiträge
977
Hallo,
zur Situation:
Ein Bekannter Jäger und Freund möchte Wurst und Schinken herstellen und gewerblich verkaufen.

Er hat eine Wildkammer mit zwei Räumen, Kühlung, Räucherofen und diverse professionelle und semiprofessionelle Maschinen.
Die Wildkammer wurde vom Veterinäramt abgenommen. Des Weiteren musste er eine HSDPA Schulung besuchen.

Er macht das neben dem Beruf. Die Menge beträgt aber trotzdem etwa 80kg Schinken und 80kg Wurst pro Jahr. Tendenz steigend.
Da die Produktionsmengen und Verkaufsmengen in lezter Zeit angestiegen sind, möchte er seinen kleinen Betrieb als Gewerbe anmelden.

Hier liegt das Problem. Für die Gewerbeanmeldung wird offensichtlich ein Eintrag in die Handwerksrolle der Handwerkskammer benötigt. Den Eintrag bekommt er aber nicht, da er weder Ausbildung als Fleischer hat, noch den Meisterbrief. (Für eine Fleischerei benötigt man den abgeschlossenden Meister).

Nun war er zur Beratung in der Handwerkskammer. Die Beraterin ist zuständig für Rechtsberatung und Innungen (ich kenne sie). Also eigentlich sollte sie die richtige Person für die Beratung sein.
Folgende Aussage von Ihr:
Eigentlich muss er den Meisterbrief haben, aber der Zuständige von der Fleischerinnung ist momentan im Urlaub.
Es könnte eine Extraregelung für diesen Fall geben. Durch einen Sachkundenachweis könnte es möglich sein, den Eintrag doch noch zu bekommen.
Dann würde das als Hausschlachten durchgehen.
Es handelt sich um einen Theoretischen Test der mal wieder 400€ kostet. Ich denke mit einer Schulung, aber da bin ich mir nicht sicher.
Des weiteren weiß ich von der Beraterin, das sie gerne auch Werbung für Schulungen im allgemeinen macht.

Wenn ich nach Sachkundeprüfung für Fleischer Google, bekomme ich "Schulung Sachkundenachweis Schlachten".
Er möchte eigentlich weniger schlachten, sondern eher Wurst aus SW herstellen.

Vom nächsten Wildhändler, der es hauptberuflich macht, wissen wir das er kein Meister hat und trotzdem Wurst und Schinken herstellt, handelt und verkauft.

Hat jemand Tipps für meinen Freund? Im Moment scheint es so zu sein, das er Fleisch abgeben darf aber keine Wurst und Schinken.

Gruß
Sebastian
 
Registriert
22 Okt 2015
Beiträge
764
Ich selbst weiß es nicht. Aber dein Freund könnte mal freundlich in der Wildkammer Bad Sobernheim nachfragen, wie die das gelöst haben. Der Mann hinter dem Betrieb ist übrigens Rechtsanwalt und weiß ziemlich sicher ganz genau, wie der Hase läuft.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
DAnn macht er es eben als Kleinunternehmen unter 17.000€ Umsatz im Jahr.
So einfach ist das.
 
Registriert
4 Dez 2018
Beiträge
894
Hallo,
zur Situation:
Ein Bekannter Jäger und Freund möchte Wurst und Schinken herstellen und gewerblich verkaufen.

Er hat eine Wildkammer mit zwei Räumen, Kühlung, Räucherofen und diverse professionelle und semiprofessionelle Maschinen.
Die Wildkammer wurde vom Veterinäramt abgenommen. Des Weiteren musste er eine HSDPA Schulung besuchen.

Er macht das neben dem Beruf. Die Menge beträgt aber trotzdem etwa 80kg Schinken und 80kg Wurst pro Jahr. Tendenz steigend.
Da die Produktionsmengen und Verkaufsmengen in lezter Zeit angestiegen sind, möchte er seinen kleinen Betrieb als Gewerbe anmelden.

Hier liegt das Problem. Für die Gewerbeanmeldung wird offensichtlich ein Eintrag in die Handwerksrolle der Handwerkskammer benötigt. Den Eintrag bekommt er aber nicht, da er weder Ausbildung als Fleischer hat, noch den Meisterbrief. (Für eine Fleischerei benötigt man den abgeschlossenden Meister).

Nun war er zur Beratung in der Handwerkskammer. Die Beraterin ist zuständig für Rechtsberatung und Innungen (ich kenne sie). Also eigentlich sollte sie die richtige Person für die Beratung sein.
Folgende Aussage von Ihr:
Eigentlich muss er den Meisterbrief haben, aber der Zuständige von der Fleischerinnung ist momentan im Urlaub.
Es könnte eine Extraregelung für diesen Fall geben. Durch einen Sachkundenachweis könnte es möglich sein, den Eintrag doch noch zu bekommen.
Dann würde das als Hausschlachten durchgehen.
Es handelt sich um einen Theoretischen Test der mal wieder 400€ kostet. Ich denke mit einer Schulung, aber da bin ich mir nicht sicher.
Des weiteren weiß ich von der Beraterin, das sie gerne auch Werbung für Schulungen im allgemeinen macht.

Wenn ich nach Sachkundeprüfung für Fleischer Google, bekomme ich "Schulung Sachkundenachweis Schlachten".
Er möchte eigentlich weniger schlachten, sondern eher Wurst aus SW herstellen.

Vom nächsten Wildhändler, der es hauptberuflich macht, wissen wir das er kein Meister hat und trotzdem Wurst und Schinken herstellt, handelt und verkauft.

Hat jemand Tipps für meinen Freund? Im Moment scheint es so zu sein, das er Fleisch abgeben darf aber keine Wurst und Schinken.

Gruß
Sebastian



Soweit die Ausübung eines Handwerksberufes mit dem Meisterzwang "belegt" ist,
ist das so. Punkt! Es geht nicht darum, ob eine Mitarbeiterin der für Dich zuständigen Handwerkskammer gerne für Kurse "wirbt". Die Handwerkskammer ist eine Anstalt des Öffentlichen Rechts und hat rechtsverbindliche Auskünfte zu erteilen. Wenn es eine Möglichkeit gibt, durch eine Fortbildungsmaßnahme als "Ersatz" für den Meisterbrief zu einer Eintragung in die Handwerksrolle als "Fleischer" zu gelangen, dann kann man darüber eine rechtsverbindliche, schriftliche Auskunft einfordern, die grundsätzlich auch zu erteilen ist, wenn man darum bittet, BEVOR man sich verpflichtend zum Kurs anmeldet. Insofern wäre relativ schnell Rechtssicherheit hergestellt. Inwieweit es einen Unterschied zw. einem eingetragenen "Fleischer/Metzger" in Abgrenzung zum "Schlachter" gäbe, liese sich ebenso klären. Ein Gespräch mit der Fleischerinnung wäre sicherlich auch noch erhellend.

Eine andere Möglichkeit ist, den Zweck des Unternehmens / Gewerbes eben möglichst so zu umschreiben, dass es NICHT dem Berufsbild eiines erzeugenden Metzgers / Fleischers entspricht (zB.: "Handel mit Wild und Wilderzeugnissen").
Ob jemand "Kleinunternehmer" im Sinne des Steuerrechtes ist, wird später zu klären sein. Nach Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt erhält man Post vom Finanzamt. Die haben dann ein paar Fragen ....

Wenn jemand mit etwas handelt, stellt er es nicht her. Wo kein Kläger, da kein Richter. So wird wohl auch Dein Wildbrethändler verfahren oder aber er lässt offiziell von einem Metzgerfachbetrieb herstellen. Jedenfalls bekommt ein Wildbret(groß)händler keine Ausnahmegenehmigung zur Herstellung von Wurst und Schinken, nur weil er Großhändler ist.

Das Veterinäramt hat lediglich die Wildkammer abgenommen, d. h. er darf Wild in Verkehr bringen, welches er EU-rechtskonform zerwirken kann.

Für ein reines (Einzel-) Handelsgewerbe sind im Normalfall keine besonderen Erlaubnisse erforderlich. Ausnahmen bestätigen - wie immer - die Regel, so z.B. ein (gewerblicher) Händler von (Jagd-) Waffen, Sprengstoffen, Munition, Schwarzpulver etc.
 
Registriert
1 Apr 2013
Beiträge
703
Danke das war endlich mal klartext!!!
Ach übrigens ich biete auch nebenbei kleine OPs an nur im kleinen umfang ab und zu mal ne Herz OP oder mal ein Kniegelenk!!! Also wer Lust und interesse hat einfach mal melden!!!!

Ach ja ich bin bin Metzgermeister also sollte jeder wissen was ich damit meine!!

Viele Grüße aus Franken!
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Fleischerhandwerk heißt Meisterzwang für die Betriebseröffnung. Ob man dann Wildfleisch zu Wurst verarbeitet oder Rinder ist vollkommen egal. Es gibt auch keine Ausnahme, abgesehen davon, dass man nicht selber Meister sein muss sondern auch einen als Betriebsleiter einstellen kann.
Hausschlachterlehrgang hin oder her, das nützt gar nichts! Damit darf man Nutzvieh zum eigenen Verbrauch schlachten, alles andere hat damit nichts zu tun.

Was kann dein Freund also tun?
Er kann sein Wild legal zerlegt verkaufen, und vom zugelassenen Metzger Wurst und Schinken machen lassen, welche er dann verkaufen kann. Er handelt dann mit Wild und Wurstwaren, produziert aber nur Rohstoffe soweit wie er dazu berechtigt ist selbst. Das ganze wird da Gewerbebetrieb geplant auch Buchhaltung mit sich bringen, die man entweder selbst machen oder auslagern kann, je nach Umfang. Ich würde zunächst nur ein Kleingewerbe anmelden und Betriebshaftpflicht nicht vergessen!
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
80Kg ist wirklich nicht viel, wenn man den ganzen Aufwand sieht der damit verbunden ist. Lohnen würde es sich ab ca 3 4 Tonnen Fleisch/Monat. Dann macht der ganze Aufwand einen Sinn. Wenn es hauptsächlich um den Spaß an der Freude geht, siehe meinen vorherigen Beitrag, da steht was wie legal möglich ist.
 
Registriert
16 Jan 2016
Beiträge
977
@von-hollerbusch
Ich mache Brustvergrößerung durch Handauflegung. Ohne Op!
;)

@Fex
Die genaue Menge kenn ich nicht. Er meinte, das er 80kg Lachsschinken gemacht hat und alles weg ist. Wird wohl doch mehr sein. Will nur damit sagen, das es keine Tonnen sind aber auch keine 10kg.

@Schilchersturm
@Baummarder1106
Vielen dank. Das hört sich schon fast professionell an.
Das mit der rechtsverbindlichen Auskunft werde ich ihn vorschlagen festzuhalten.
Gespräch mit der Innung wird denke ich auch noch stattfinden.

Schilchersturm hat wohl die Lösung. Der andere Wildhändler ist scheinbar nicht zur Hwk sondern zur Ihk gegangen und heißt
''Wildhandel xy'. Das wird die einfachste Lösung sein.

Das er wie von Baummarder beschrieben, einen anderen Betrieb verwursten lässt oder ein Meister anstellt bezweifle ich. Ist auch nicht praktikabel.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Ein Händler handelt, er produziert nicht. Darf er in diesem Fall auch nicht ohne an dem Betrieb angeschlossene Produktion, für die wiederum ein Meister verantwortlich sein muss. Also wird er entweder Fleischermeister, stellt einen ein, lässt produzieren oder handelt illegal.
Von Hollerbusch ist Fleischermeister, ich bin Fleischergesselle und Kaufmann. Du kannst uns also glauben wenn wir dir sagen, das es anders legal nicht funktionieren wird mit Wurst und Schinken. Privat für sich selbst kann er produzieren so viel, was und wie er will, auch mit seltsamer Geschmacksrichtung und minderwertigen Zutaten, gewerblich geht das aber nicht, es gibt massig Vorschriften und Richtlinien zu beachten, kennt ihr den Unterschied zwischen Salami und Mettwurst? Nein? Da fängt es nämlich schon an.
Und ob man zur Handwerks oder Industrie und Handelskammer geht ist völlig egal, die IHK wird dir keinesfalls gestatten Lebensmittel illegal zu produzieren.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.628
Sorry, die Idee ist derartig kompliziert in der Umsetzung. Laß es.
Unter gewerblichen Bdingungen besteht keine der üblichen privaten Wildkammetn die Auflagen. Nicht mal die besonders guten. Damit fängts an. Juristische Hürden sind dann noch ein ganz andetes Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
16 Jan 2016
Beiträge
977
Stand jetzt ist, das er Fleisch verarbeitet und verkauft.

Ich frage mich immer noch, wie der andere Wildhändler das macht.
Ich habe ihn doch noch als HWK Betrieb gefunden.
Der Sohn des Wildhändler ist Koch. Dadurch hätte er vieleicht ein Sachkundenachweis, Lebensmittel zu verarbeiten.

@cast
die Auflagen einer Wildkammer stehen denen einer Fleischerei nichts nach. Zugegeben habe ich eine Fleischerei schon ein paar Jahre nicht mehr von innen gesehen, aber vor 10 Jahren hatten nichtmal Großbetriebe die Anforderungen jetziger privater Wildkammern.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
94
Zurzeit aktive Gäste
455
Besucher gesamt
549
Oben