Abgabe von Wildbret/Wurst/Schinken gewerblich

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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Das darf er ja auch, in gewissem Rahmen, nämlich aus der Decke geschlagen und zerwirkt. Genau das und nichts weiter.

Nur der Facharbeiter reicht dafür nicht aus, aber ich nuschel scheinbar oder drücke mich unverständlich aus, den was ich und andere hier jetzt mehrfach geschrieben haben kommt offenbar nicht an.
Der Handelsbetrieb mit angeschlossener Produktion ist natürlich auch als Handelsbetrieb registriert, entweder als E.K. OHG. GmbH o.ä. Geschäftsform.
So und damit ist nun von meiner Seite aus alles dazu gesagt.
 
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Das darf er ja auch, in gewissem Rahmen, nämlich aus der Decke geschlagen und zerwirkt. Genau das und nichts weiter.

Nur der Facharbeiter reicht dafür nicht aus, aber ich nuschel scheinbar oder drücke mich unverständlich aus, den was ich und andere hier jetzt mehrfach geschrieben haben kommt offenbar nicht an.
Der Handelsbetrieb mit angeschlossener Produktion ist natürlich auch als Handelsbetrieb registriert, entweder als E.K. OHG. GmbH o.ä. Geschäftsform.
So und damit ist nun von meiner Seite aus alles dazu gesagt.

Richtig (y). Aber, manche hören erst, wenn sie entsprechend gefühlt haben. :eek::ROFLMAO:
 
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Im Thread erster Beitrag:
https://forum.wildundhund.de/threads/voraussetzungen-fuer-die-abgabe-von-wildbret.112067/
ist eine Liste. Unten wird die Verarbeitung, Fleisch und Wursterzeugnisse aufgeführt.
Da steht nichts von Meisterpflicht.
Scheinbar ist das nach eurer Ansicht unmöglich.

Um leicht Politisch zu werden:
Zur Meisterpflicht. Ich empfinde das einfach als Schikane einiger alten Hierachischen Strukturen, die sowieso bald aussterben. Auch vom Dualen Ausbildungssystem bin ich überhaupt nicht mehr überzeugt. Wenn man Teil des Systems ist, hat man i.d.r. eine andere Ansicht. Das ist verständlich und auch normal.
Ich bin mir erst bewusst geworden, wie wertlos der Gesellenbrief geworden ist, als ich meine zweite Schulische Ausbildung abgeschlossen hatte.
 
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Im Thread erster Beitrag:
https://forum.wildundhund.de/threads/voraussetzungen-fuer-die-abgabe-von-wildbret.112067/
ist eine Liste. Unten wird die Verarbeitung, Fleisch und Wursterzeugnisse aufgeführt.
Da steht nichts von Meisterpflicht.
Scheinbar ist das nach eurer Ansicht unmöglich.

Vielleicht hast du es nur übersehen. Es geht im vorliegenden Fall um ein Gewerbe, nicht um Abgabe von Wild vom Jäger an Endverbraucher.

und zum Meistertitel. Es gibt Bestrebungen den Meisterzwang wieder auszudehnen, nachdem man festgestellt hat, daß der Wegfall des Meistertitels in einigen Handwerksbetrieben ein Irrweg war.
 
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1 Apr 2013
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Leute,
es wird Zeit das der "Erste Mai" kommt! So langsam wirds schon komisch! Da wollen Leute das Duale-System abschaffen um das uns die ganze Welt beneided! Es kommt mir so vor als sollten Regeln und Gesetze grundsätzlich für jeden gelten! Ganz besonders natürlich für alle anderen!!!
Ist man dann aber selbst in der Situation wo man sich daran halten muss wird sofort alles in Frage gestellt!!!
Ich kann mich nur unseren Baummarder anschließen!!! Es wurde schon alles gesagt nur nicht von jedem!!

Waidmannsheil!
 

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