[Niedersachsen] Abgestellte Ansitzeinrichtungen von Vorpächtern im Revier. Haftungsfrage

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Benötige mal wieder euer Schwarmwissen, bzw. rechtliche Einschätzung.
Wir haben zum April ein Hochwildrevier für 12 Jahre pachten können. Die Ansitzeinrichtungen waren zu 90% in einem absolut unzumutbarem Zustand ( ich bau mir mal aus einer alten Frisierkommode und nem Dixiklo vom Sperrmüll nen Hochsitz) und wir baten um Beseitigung. 50% der Teile wurden wirklich abgefahren, der Rest, 7
"Hochsitze" wurden mit Genehmigung eines Flächeneigentümers in unserer Jagd abgestellt und bilden dort den von mir so genannten "Friedhof der toten Ansitze".
In letzter Zeit stelle ich Interesse von Jugendlichen an diesen Teilen fest. Sie werden "besucht"...
Wie ordne ich das rechtlich ein? Sind es
-jagdliche Einrichtungen, für die der aktuelle Pächter haftet?
-irgendwelche Gebilde, für die der Schöpfer haftet, da sie noch in seinem Besitz sind?
-unsichere Einrichtungen für die der Grundeigentümer haftet, weil er die Erlaubnis zum abstellen gegeben hat?
 
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...wenn ich vor diesem Problem stehen würde, so würde ich dem Verpächter den Sachverhalt, die berechtigten Befürchtungen und eine klare Ansage zum Haftungsausschluss per Einschreiben zukommen lassen.
Überdies auch auf Beseitigung des Mülls bestehen.

Mehr kann man als Pächter wohl nicht tun

Hohe Tannen schrieb:
...

-unsichere Einrichtungen für die der Grundeigentümer haftet, weil er die Erlaubnis zum abstellen gegeben hat? ...

Ein guter Ansatz!
Vielleicht ist sich der Erlaubnisgeber gar nicht darüber im Klaren, weil er keinerlei öffentliche Gefährdung erkennt.
 
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Wenn der Grundstückseigentümer die Erlaubnis gegeben hat, ist es sein Müll und er muss sich kümmern wie das weg kommt.
Wenn ein fremder auf einem Grundstück etwas baut, ist es auch erst einmal Sache des Grundstückseigentümer.
Was dieser dann unternimmt ist seine Sache.
Gegebenenfalls könnte man das Ordnungsamt einschalten.
 
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Du hast die Dinger nicht übernommen, also wahrscheinlich erstmal nicht dein Problem. Das ganze schriftlich zu fixieren ist für den Fall der Fälle mE die beste Lösung
 
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Irgendwann wollt ihr evtl. mal was von ihm (Stichwort "Wildschaden") und wenn mir der neue Pächter direkt die Behörden auf den Hals hetzt oder nen Einschreiben zustellt würde ich entsprechend reagieren wenn es dann soweit ist
 
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...wenn ich vor diesem Problem stehen würde, so würde ich dem Verpächter den Sachverhalt, die berechtigten Befürchtungen und eine klare Ansage zum Haftungsausschluss per Einschreiben zukommen lassen.
Überdies auch auf Beseitigung des Mülls bestehen.

Mehr kann man als Pächter wohl nicht tun



Ein guter Ansatz!
Vielleicht ist sich der Erlaubnisgeber gar nicht darüber im Klaren, weil er keinerlei öffentliche Gefährdung erkennt.
Insofern sehe ich hier eher den Grundstückseigentümer als den Verpächter in der Pflicht. Allerdings besteht ja keine Einladung zum Erklimmen solchen Gerümpels. Eine entsprechende Beschilderung wäre erwägenswert. Kostet aber was und wird dann vielleicht noch abmontiert/geklaut. 🤷‍♀️
 
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auch wenn die Bauwerke wie eine jagdliche Einrichtungen (Hochsitze) aussehen, so ist das nur ein Bauwerk aus Holz, das irgendjemanden dort auf einem Grundstück abgestellt hat.

Ob die Bauwerke nun jemand abfackelt, umwirft oder darauf herumturnt.... kann Euch völlig egal sein.
 
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Das dürfte die BG grundsätzlich anders sehen, sollte sie in Anspruch genommen werden müssen.
Meine mich erinnern zu können, daß die Haftung für Ansitzeinrichtungen zum Zeitpunkt des Pachtvertrages auf den neuen Pächter übergeht - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.

Ich würde die Sitze (den Friedhof) zur Sicherheit erstmal mit rot-weissem Flatterband absperren und ggfs. noch ein Schild dran machen von wegen betreten verboten, evtl. mit dem Zusatz Lebensgefahr.

Und dem Altpächter eine Frist setzen, bis wann er die Dinger zu entfernen hat.
 
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Das dürfte die BG grundsätzlich anders sehen, sollte sie in Anspruch genommen werden müssen.
Meine mich erinnern zu können, daß die Haftung für Ansitzeinrichtungen zum Zeitpunkt des Pachtvertrages auf den neuen Pächter übergeht - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.

Ich würde die Sitze (den Friedhof) zur Sicherheit erstmal mit rot-weissem Flatterband absperren und ggfs. noch ein Schild dran machen von wegen betreten verboten, evtl. mit dem Zusatz Lebensgefahr.

Und dem Altpächter eine Frist setzen, bis wann er die Dinger zu entfernen hat.
Was hat die BG mit herumturnenden Jugendlichen auf einem fremden Grundstück zu tun!? Absolut gar nichts.
Es sind keine durch den Pächter aufgestellten und auch nicht durch den Pächter genutzten jagdlichen Einrichtungen. Damit bist du komplett raus.
wenn jemand im Wald in Baumhaus oder Camp baut, was aussieht wie ein Hochsitz hat der Pächter damit auch rein gar nichts zu tun. Das hat @HeiLo schon treffend festgestellt.
zur eigenen Sicherheit kann man das höchstens mal fotografieren und den Grundstückseigentümer in Kenntnis setzen, dass du damit nichts zu tun hast.
 
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Irgendwann wollt ihr evtl. mal was von ihm (Stichwort "Wildschaden") und wenn mir der neue Pächter direkt die Behörden auf den Hals hetzt oder nen Einschreiben zustellt würde ich entsprechend reagieren wenn es dann soweit ist
Es geht aus dem Eröffnungsthread nicht hervor, ob es sich um eine Eigenjagd oder eine Gemeindejagd handelt.

Sollte die Gemeinde der Verpächter sein, somit ist sie Vertragspartner und mit Ämtern als Vertragspartner handelt man Pachtangelegenheit schriftlich mit Zustellungsnachweis aus.

Das ist ein völlig normaler Weg und wird Niemanden im Gemeindeamt sauer aufstoßen.
So wie beim miteinander Reden macht auch beim Schreiben "der Ton die Musik"!

Bei der Eigenjagd ist der Grundstückseigentümer auch der Verpächter....

Und jetzt?
Der Grundstückseigentümer hat, wie wir lesen können, die Erlaubnis zur Lagerung des Sondermülls erteilt.

Trotzdem würde ich als Pächter die Haftung vorsorglich dezidiert ausschließen. Schriftlich und mit Zustellungsnachweis.

Sollte der Verpächter nämlich sterben und das Pachtverhältnis trotzdem aufrecht bleiben, so wissen die Erben mit Sicherheit nichts von vorherigen mündlichen Absprachen.

"Wer schreibt, der bleibt!"
 
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Wenn die Teile aufgrund der fehlenden Übernahme beim Pächterwechsel abgebaut und gesammelt wurden, selbst wenn sie noch im Jagdbezirk sind, sind sie sicher nicht ins Eigentum des neuen Pächters übergegangen. Problematisch wohl eher, wenn sie am ursprl. Standort stehen blieben, dann gerät der Neupächter in die Verantwortung dafür.

Ein optischer Schandfleck, aber es ist Müll des gestattenden Grundbesitzers/früheren Eigentümers, sonst nix.

Wieviel Müll steht gern auf landwirtschaftl Grundstücken herum... :rolleyes:
 
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