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- 24 Sep 2017
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Benötige mal wieder euer Schwarmwissen, bzw. rechtliche Einschätzung.
Wir haben zum April ein Hochwildrevier für 12 Jahre pachten können. Die Ansitzeinrichtungen waren zu 90% in einem absolut unzumutbarem Zustand ( ich bau mir mal aus einer alten Frisierkommode und nem Dixiklo vom Sperrmüll nen Hochsitz) und wir baten um Beseitigung. 50% der Teile wurden wirklich abgefahren, der Rest, 7
"Hochsitze" wurden mit Genehmigung eines Flächeneigentümers in unserer Jagd abgestellt und bilden dort den von mir so genannten "Friedhof der toten Ansitze".
In letzter Zeit stelle ich Interesse von Jugendlichen an diesen Teilen fest. Sie werden "besucht"...
Wie ordne ich das rechtlich ein? Sind es
-jagdliche Einrichtungen, für die der aktuelle Pächter haftet?
-irgendwelche Gebilde, für die der Schöpfer haftet, da sie noch in seinem Besitz sind?
-unsichere Einrichtungen für die der Grundeigentümer haftet, weil er die Erlaubnis zum abstellen gegeben hat?
Wir haben zum April ein Hochwildrevier für 12 Jahre pachten können. Die Ansitzeinrichtungen waren zu 90% in einem absolut unzumutbarem Zustand ( ich bau mir mal aus einer alten Frisierkommode und nem Dixiklo vom Sperrmüll nen Hochsitz) und wir baten um Beseitigung. 50% der Teile wurden wirklich abgefahren, der Rest, 7
"Hochsitze" wurden mit Genehmigung eines Flächeneigentümers in unserer Jagd abgestellt und bilden dort den von mir so genannten "Friedhof der toten Ansitze".
In letzter Zeit stelle ich Interesse von Jugendlichen an diesen Teilen fest. Sie werden "besucht"...
Wie ordne ich das rechtlich ein? Sind es
-jagdliche Einrichtungen, für die der aktuelle Pächter haftet?
-irgendwelche Gebilde, für die der Schöpfer haftet, da sie noch in seinem Besitz sind?
-unsichere Einrichtungen für die der Grundeigentümer haftet, weil er die Erlaubnis zum abstellen gegeben hat?