Ablehnung kleiner Waffenschein

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Hallo zusammen,
Bodo Bach hat immer gesagt: Ich hät da gern mal ein Problem!

Habe mich neulich mit einem Bekannten unterhalten der einen kleinen Waffenschein beantragen wollte. Gründe spielen keine Rolle und es muss hier auch nicht das Für und Wieder eines "Kleinen Waffescheines" diskutiert werden.
(Er besitzt außer 2 9mm Schreckschusspistolen keine anderen Waffen)

Gerade erzählte er mir, das nachdem vor einigen Tagen eine Polizistin die bei Ihm war die alles kontrolliert hat, heute Morgen die Ablehnung des Kleinen Waffenscheines gekommem ist, mit Kostenbescheid über paaen 60 €.
Begründung: Er habe kein geeignetes Aufbewahrungsmittel.
Die Dame welche vor ein paar Tagen bei Ihm war, hat wohl gesagt das er ein klassifiziertes Aufbewahrungsmittel (Safe) benötigt.

Jetzt meine Frage:
Können zur Erteilung eines kleinen Waffenscheines andere Voraussetzungen wie für die normale Aufbewahrung zu Grunde gelegt werden?
AwaffV §13 Abs. 2 Satz 1, sagt ganz klar, lediglich verschlossenes Behältnis.

Ich habe das Schreiben der Behörde noch nicht gesehen und gebe nur wieder was der Bekannte mir gesagt hat.
Evtl. bekomme ich das Schreiben und darf es nach Schwärzung von Namen und Behörde hier einstellen.
Das ganze passiert in NRW (Nein, nicht in Wuppertal;))

Ich habe Ihm geraten erst ein mal bei der Behörde anzurufen auf AWaffV §13 Abs. 2 Satz 1 zu verweisen und notfalls Einspruch einzulegen.
Wie ist das dann mit den Kostgen geregelt, muss er die 60+ € erst mal zahlen und gibt es dann wieder einen Bescheid mit zusätzlichen Kosten?

So dann lasst mal hören, Feuer frei 😁

Gruß Chris
 
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Wenn er gegen den Bescheid Widerspruch einlegt muss er diesen auch erstmal nicht zahlen. Das hat dann aufschiebende Wirkung.

Was hat er denn für ein verschlossenes Behältnis vorgezeigt?
 
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Wenns ein offizieller Bescheid ist erstmal Wiederspruch einlegen. Solange das läuft muss auch nix gezahlt werden.
Für den kleinen Waffenschein reicht doch schon eine abschließbare Schublade.
 
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soweit ich weiß, wird:
A keine Kontrolle durchgeführt aufgrund eines kl. Waffenschein.
B ein abschließbarer Schrank etc. benötigt, nicht mehr und nicht weniger.
Ich würde den Bescheid abwarten bzw. Einspruch einlegen.

D.T.
 
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Er hat einen kleinen Möbeltresor, mit el. Schloss (aber ohne Sicherheitsklasse) sogar an der Wand verdübelt.
Mhh wenn sich das so abgespielt hat klingt das nach Willkür. Schon seltsam das da überhaupt Polizisten zur Kontrolle gekommen sind, die kommen hier nicht mal um die scharfen Waffen zu kontrollieren.

Evtl. hat da eine lokale Behörde ihre eigene Agenda am laufen. Bei allen die ich kenne und die einen kleinen Waffenschein haben, war es ein einfacher Verwaltungsakt ohne jeden persönlichen Kontakt.

Bescheid abwarten und Einspruch einlegen, mehr kann man da eigentlich nicht raten.
 
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Woher wissen die überhaupt von den Waffen?
Diese muss man ja nicht melden oder ist mir da was entgangen 🤔
Letztens irgendwo gelesen das theoretisch zB der abschließbare Nachttisch reicht. Es muss gewährleistet werden das keine Personen zugriff haben deren Geistiger Zustand (Kinder, Personen mit einer geistigen Behinderung, usw) nicht ausgereift ist um eine Schreckschuß zu handhaben
 
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Woher wissen die überhaupt von den Waffen?
Diese muss man ja nicht melden oder ist mir da was entgangen 🤔
Letztens irgendwo gelesen das theoretisch zB der abschließbare Nachttisch reicht. Es muss gewährleistet werden das keine Personen zugriff haben deren Geistiger Zustand (Kinder, Personen mit einer geistigen Behinderung, usw) nicht ausgereift ist um eine Schreckschuß zu handhaben
Die Wissen davon, weil er den Antrag auf KWS gestellt hat!!!
Also haben sie die Aufbewahrung kontrolliert...

Ich persönlich würde Widerspruch einlegen und zwar mit Begründung, dass eine ausreichende Aufbewahrungsmöglichkeit nach AwaffV §13 Abs. 2 Satz 1vorhanden ist und ein Foto beifügen. In dem Fall kann er nur gewinnen.

Die Politesse hat vermutlich einfach keine Ahnung gehabt und meinte die Sicherung reicht nicht aus, neu im AMT!? wie auch immer, klarer Fehler seitens der Behörde.
 
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Die Wissen davon, weil er den Antrag auf KWS gestellt hat!!!
Also haben sie die Aufbewahrung kontrolliert...
Nur weil ich einen Schein haben will heißt es ja nicht das ich auch Schreckschusswaffen zuhause habe.
Ich kann ja auch Schreckschusswaffen zuhause horten ohne kl Waffenschein bzw Waffen erwerben.

Wurden ihm denn die Waffen abgenommen?
Scheinbar verwahrt er sie ja nicht richtig.
 
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Die scheinen dort auf dem Amt auch lange Weile zu haben.
Aufbewahrungskontrolle für ne Schreckschußwaffe?
Die er vor allem jetzt auch weiterhin legal irgendwo aufbewahrt, aber für den Schein langt es nicht. 🤪
 

BAL

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[...]
Die Politesse hat vermutlich einfach keine Ahnung gehabt und meinte die Sicherung reicht nicht aus, neu im AMT!? wie auch immer, klarer Fehler seitens der Behörde.
Kein Problem! Wenn Nancy ihre Beweislastumkehr durch hat, einfach die unliebsame Kontrolleurin als rechtsextremen Verdachtsfall melden => die siehste nie wieder!
 
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Bei mir (WBK und JS) und meiner Frau (früher mal WBK gehabt) gab es den KWS per Post ohne irgendwas. Die Waffen darf man ja eh kaufen, wann man lustig ist. Die Aufbewahrung wird ja ein Thema, wenn die Waffen im Haus sind und nicht vorher. Alles komisch.
 
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