Abschluß des Themas Abschuß

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 13565
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Also kann der dänische Jagdgast das Verfahren gegen ihn als etwas zu teuer geratene Jagdreise mit einem Haken dran abschliessen... Billig weggekommen würde ich sagen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

Also kann der dänische Jagdgast das Verfahren gegen ihn als etwas zu teuer geratene Jagdreise mit einem Haken dran abschliessen... Billig weggekommen würde ich sagen.

Ein "höherer vierstelliger Betrag" kann von 1000,- bis 9999,- €nen bedeuten... Bin mir nicht sicher, was genau billig ist.
Für einen Verbotsirrtum, eventuell wegen Verwechslung, kanns schon heftig sein.

Und was ich mir obendrein noch denke: der Däne wird in ganz Deutschland keinen Jagdschein mehr bekommen.

D a s ist dann die härtere Strafe... Die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Gedbuße verkürzt das Verfahren und verbilligt es für den Steuerzahler.
Obendrein kann sich die Staatsanwaltschaft nunmehr mit wesentlich wichtigeren Dingen ebschäftigen.
Der Wolf ist nicht mehr... er wird auch nicht mehr, wenn da ein Rattenschwanz von Verfahren hintendran hängt.

Ich weiss es ja nicht, ob er nicht in Dänemark deswegen auch noch Probleme bekommt, oder ob es mit einer Aburteilung in Deutschland schoin getan ist.
 
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Das billig war auf den gesamten Strafrahmen bezogen. Der hätte ja noch ganz andere Konsequenzen haben können.
Alle weitere von dir angebrachten Punkte können natürlich noch mit eingeflossen sein, nur lesen wir davon nichts. Ich denke es wird ihm eine Lehre gewesen sein, auch wenn mir nicht in den Kopf kommt, was ihn dazu getrieben haben könnte den Finger krumm zu machen....
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Das billig war auf den gesamten Strafrahmen bezogen. Der hätte ja noch ganz andere Konsequenzen haben können.

zum Beispiel....

Guillotine, oder was?

Eine saftige Geldstrafe reicht doch völlig aus... ich schätze, der Balg war teuer genug dafür, dass er ihn nicht behalten durfte!

Alle weitere von dir angebrachten Punkte können natürlich noch mit eingeflossen sein, nur lesen wir davon nichts.

Ich denke es wird ihm eine Lehre gewesen sein, auch wenn mir nicht in den Kopf kommt, was ihn dazu getrieben haben könnte den Finger krumm zu machen....

da wir nichts davon lesen ( ich interessiert es eigentlich auch in der Summe nicht so wirklich), könntest Du ja Recherchen anstellen und berichten ?

Ich persönlich halte jetzt nicht so viel davon, auf dem Tropf auch noch herum zu treten.
Sehr schnell abgeurteilt, das hält das Unrechtsbewusstein aufrecht, fertig (y)

Der Graue wird auch bei sonstwelcher Strafe nicht mehr lebendig... und mir einerlei, weshalb er erschossen wurde.

Wölfe gibts genug, die sterben auch in Deutschland nicht mehr aus.

Locker bleiben !
 
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Moin!

Nach Auskunft von Zeugen war seine erste Aussage, er habe ein Reh kommen sehen und dann auf das zweite Tier dahinter geschossen, im Glauben, dass sei das Kitz dazu. Wenn das keine Schutzbehauptung war, dann war sie einfach nur dämlich. Oder sieht das irgendjemand, insbesondere ein Hundeführer, anders?

@gipflzipfla:
Hätten die Richter z.B. Vorsatz angenommen, dann hätte man auch alle zur Begehung der Tat verwendeten Hilfsmittel einziehen können, wie bei Wilderei. Sprich: Waffe, Optik und KFZ. DAS wäre dann vielleicht fünfstellig geworden.

VG

Joe
 
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Ich bin komplett locker.
Das Strafmass sieht ja noch ganz andere Möglichkeiten vor. Bis zu 50000 € Bussgeld und bei Vorsatz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren...
Ob und wie verhältnismäßig dies ist, das mag jeder für sich selbst zu beurteilen. Und bitte jetzt nicht wieder eine endlose Diskussion. Bleiben wir mal friedlich.
 
G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Schon sehr auffällig, daß man den Betrag nicht benennen wollte. Üblicherweise wird so etwas ja definitiv öffentlich ausgebreitet. Bei den bisherigen juristisch belangten Wolfsschützen war das auch immer der Fall. Auch in Nachbarländern wie Polen.

Auch auffällig, das komplette Schweigen der entsprechenden (Schutz)Verbände. :unsure:

Würde mich nicht wundern, wenn da hinter den Kulissen ein hübscher Deal gelaufen wäre. Deshalb war es auch so lange still um die Sache. Wahrscheinlich haben Nabu&co. noch eine ordentliche Spende erhalten. Außergerichtlich versteht sich.
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

Moin!

Nach Auskunft von Zeugen war seine erste Aussage, er habe ein Reh kommen sehen und dann auf das zweite Tier dahinter geschossen, im Glauben, dass sei das Kitz dazu. Wenn das keine Schutzbehauptung war, dann war sie einfach nur dämlich. Oder sieht das irgendjemand, insbesondere ein Hundeführer, anders?

ja.. die lieben Zeugen...
Ob Schutzbehauptung oder nicht, steht uns zur Beurteilung doch gar nicht zu.
Ich sage: das zu behaupten wäre eine Unterstellung.

Wer wird schon wissen, was in seinem Kopfe vor sich ging, ausser ihm selber?

Ich denke, dabei sollte man es einfach belassen. Ganz Deutschland kann sich sicher sein: er wird es in Deutschland nie mehr tun !

Alles easy.


@gipflzipfla:
Hätten die Richter z.B. Vorsatz angenommen, dann hätte man auch alle zur Begehung der Tat verwendeten Hilfsmittel einziehen können, wie bei Wilderei. Sprich: Waffe, Optik und KFZ. DAS wäre dann vielleicht fünfstellig geworden.

VG

Joe

.... natürlich hätte es teurer ausfallen können, aber es gibt halt immer einen gesetzten Höchstrahmen.
Vorsatz muss man beweisen können.
Das kann die Staatsanwaltschaft aber nicht... jedenfalls nicht ohne Gerichtsverfahren.

Der Staatsanwalt wird sich auch gedacht heben: Besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach !

Im Sinne einer zügigen Abstrafung kein falscher Gedanke, wie ich meine.
Was sind schon ein ppar €nen mehr oder weniger?

Jagdlich betrachtet war es das für den Mann in Deutschland... ich glaube nicht, dass ihm hierasuf noch irgendein Landkreis einen Ausländer-Jagdschein erteilen wird.
Das wirkt nach!

Die Begründung zur Einstellung des Verfahrens lesen zu können, d a s wäre der Hit!
 
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Gelöschtes Mitglied 24216

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ich glaube nicht, dass ihm hierasuf noch irgendein Landkreis einen Ausländer-Jagdschein erteilen wird.
Das wirkt nach!

Weil die UJB private schwarze Listen führen? Das Verfahren wurde ohne Strafe eingestellt.

"Der Mann habe einen hohen vierstelligen Betrag gezahlt" heisst nämlich nicht, daß er zu einem hohen vierstelligen Betrag verurteilt wurde. Er hat ihn freiwillig gegen Einstellung des Verfahrens gezahlt. An wen er ihn gezahlt hat, bleibt offen. Damit gilt er nicht als verurteilt oder gar vorbestraft. Was wäre jetzt also der Versagensgrund für die UJB und woher soll die UJB in Hinterpusemuckel wissen, daß der dänische Jagdgast XY schon mal gerichtlichen Kontakt in Deutschland hatte?
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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Weil die UJB private schwarze Listen führen? Das Verfahren wurde ohne Strafe eingestellt.

"Der Mann habe einen hohen vierstelligen Betrag gezahlt" heisst nämlich nicht, daß er zu einem hohen vierstelligen Betrag verurteilt wurde. Er hat ihn freiwillig gegen Einstellung des Verfahrens gezahlt. Damit gilt er nicht als verurteilt oder gar vorbestraft. Was wäre jetzt also der Versagensgrund für die UJB und woher soll die UJB in Hinterpusemuckel wissen, daß der dänische Jagdgast XY schon mal gerichtlichen Kontakt in Deutschland hatte?


Du meinst also nicht, dass ihm der Ausländer-Jagdschein entzogen wurde?

Und weiters auch nicht, dass das dann aktenkundig ist?

Ich glaube im Deutschland 2018 noch viel mehr Anderes.... (als Ausländer-Jagdscheininhaber)
Meiner wird übrigens n i c h t von einer UJB ausgestellt....
 
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