servus
Moin!
Nach Auskunft von Zeugen war seine erste Aussage, er habe ein Reh kommen sehen und dann auf das zweite Tier dahinter geschossen, im Glauben, dass sei das Kitz dazu. Wenn das keine Schutzbehauptung war, dann war sie einfach nur dämlich. Oder sieht das irgendjemand, insbesondere ein Hundeführer, anders?
ja.. die lieben Zeugen...
Ob Schutzbehauptung oder nicht, steht uns zur Beurteilung doch gar nicht zu.
Ich sage: das zu behaupten wäre eine Unterstellung.
Wer wird schon wissen, was in seinem Kopfe vor sich ging, ausser ihm selber?
Ich denke, dabei sollte man es einfach belassen. Ganz Deutschland kann sich sicher sein: er wird es in Deutschland nie mehr tun !
Alles easy.
@gipflzipfla:
Hätten die Richter z.B. Vorsatz angenommen, dann hätte man auch alle zur Begehung der Tat verwendeten Hilfsmittel einziehen können, wie bei Wilderei. Sprich: Waffe, Optik und KFZ. DAS wäre dann vielleicht fünfstellig geworden.
VG
Joe
.... natürlich hätte es teurer ausfallen können, aber es gibt halt immer einen gesetzten Höchstrahmen.
Vorsatz muss man beweisen können.
Das kann die Staatsanwaltschaft aber nicht... jedenfalls nicht ohne Gerichtsverfahren.
Der Staatsanwalt wird sich auch gedacht heben:
Besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach !
Im Sinne einer zügigen Abstrafung kein falscher Gedanke, wie ich meine.
Was sind schon ein ppar €nen mehr oder weniger?
Jagdlich betrachtet war es das für den Mann in Deutschland... ich glaube nicht, dass ihm hierasuf noch irgendein Landkreis einen Ausländer-Jagdschein erteilen wird.
Das wirkt nach!
Die Begründung zur Einstellung des Verfahrens lesen zu können, d a s wäre der Hit!