Abschluß des Themas Abschuß

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 13565
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G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Du meinst also nicht, dass ihm der Ausländer-Jagdschein entzogen wurde?

Und weiters auch nicht, dass das dann aktenkundig ist?

Nein. Ich gehe von einem einvernehmlichen Deal zwischen den Beteiligten gem. Paragraph 153a Strafprozessordnung, "Einstellung eines Strafverfahrens gegen Geldauflage" aus. Das Verfahren wird ohne Schuldspruch eingestellt, der Angeklagte gilt nicht als verurteilt. Die vorab vereinbarte Geldauflage geht entweder an die Staatskasse oder-und eine Stelle mit ethisch-sozial anerkannten Bedürfnis. Gut möglich, daß sie hier direkt in den Natur- oder Wolfschutz floss, was das Schweigen der betreffenden Adressaten erklären würde.

P.S.
Ich kenne deinen Hintergund nicht, aber wenn ich jagdlichen Besuch aus dem Ausland erhalte, stellt die UJB einen 14-Tage Ausländerjagdschein für die Gäste aus.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
von dem Deal gehe ich auch aus... wie schin egschrieben (nur ebennzwiswchen den Zeilen)

Meinen Ausländer-Jagdschein stellt n ic h t die UJB aus.... das macht das Landratzsamt.
Ist aber auch egal... Hauptsache,ich bekomme ihn regelmäßig verlängert
 

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