Abschuß führender Bache - immer Straftat?

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In der aktuellen WuH 18/2002 kann man den kleinen Artikel "Führende Bachen erlegen" (S.11) dahingehend verstehen, daß der Abschuß einer führenden Bache immer eine Straftat (wohlgemerkt: nicht Ordnungswidrigkeit) ist.

Ich hatte darüber gestern ein interessantes Gespräch mit einem Jagdkameraden, das uns beide ratlos zurückließ.

Unterfällt dieser Sachverhalt allgemein dem § 22 IV BJagdG, oder gibt es für das Schwarzwild noch speziellere (Länder)normen (Schweinpestregelungen einmal außen vor)?

Wenn es dem § 22 IV BJagdG unterfällt ...

In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, ...

1) Wie ist "Setz- und Brutzeit" beim inzwischen vielfach ganzjährig frischendem SW zu verstehen?

2) Bedeutet das Führen der Bache schon sachlogisch ...
a) die Unselbständigkeit der Frischlinge im Sinne des Gesetzes?
b) die Notwendigkeit des Elterntieres zur Aufzucht im Sinne des Gesetzes?

3) Wie steht es insofern um führende "Beibachen", bei denen noch eine übergeordnete Leitbache im Verband vorhanden ist?

Seid so lieb: Bitte keine neuesten wildbiologischen Erkenntnisse über Bachenabschuß und auch keine Wunschvorstellungen hinsichtlich zukünftiger Regelungen. Mich interessiert rein die jetzige rechtliche Einordnung in Bund und ggf. Ländern.

Zur Klarstellung: Es geht um führende, nicht mehr säugende Bachen.

Viele Grüße
Reineke

[ 02. Oktober 2002: Beitrag editiert von: Reineke ]
 
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Immer noch 22 (4)

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Die Länder können für Schwarzwild, [...] Ausnahmen bestimmen.

Und dann

JagdZ-V Brandenburg

Bachen (führend)vom 16. August bis 31. Januar


So einfach kann das Leben sein
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A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Reineke:
In der aktuellen WuH 18/2002 kann man den kleinen Artikel "Führende Bachen erlegen" (S.11) dahingehend verstehen, daß der Abschuß einer führenden Bache immer eine Straftat (wohlgemerkt: nicht Ordnungswidrigkeit) ist.<HR></BLOCKQUOTE>

Daß eine solche Interpretation zum einen rechtlicher Blödfug, und zum anderen auch jagdlich schlichtweg unverantwortlich und scharf zu bekämpfen ist, darüber habe ich in einem anderen Forum schon Stöberjäger und Werner Reb hinreichend deutlich belehrt. Wer lesen kann, muß nur auf den von Reineke zitierten Gesetzestext schauen. Wer nicht lesen kann oder will, hält sich besser aus der Diskussion heraus.

§ 22 IV BJagdG
In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, ...

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
2) Bedeutet das Führen der Bache schon sachlogisch ...

Mit Sachlogik hat das schier gar nichts zu tun, sondern mit einem absoluten Mindestmaß an wildbiologischen Kenntnisse; diesen werden heutzutage zwar nicht mehr von alten Jägern, wohl aber von Jungjägern erwartet. Hoffen wir also auf die neue Generation.

Für Schwarzwildanfänger empföhle ich - additiv zu den üblichen Büchern - einen Blick ins neueste Heft von "unsere Jagd", da stehts ooch noch mal drin, zum 1001sten Male.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Zur Klarstellung: Es geht um führende, nicht mehr säugende Bachen.

Womit die ganze Frage dann auch schon beantwortet ist. Habe ich ja schon vor Wochen erklärt. Manche (wie Reineke) sind halt habituell unbelehrbar: "Ich habe die richtige Antwort zwar bekommen, aber sie paßt mir nicht, also frage ich jetzt so lange, bis irgendwer noch etwas anderes sagt."

Carcano
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Alexander:
So einfach kann das Leben sein
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<HR></BLOCKQUOTE>

Hallo Alexander, ganz dann doch nicht. Aber der Weg ist schon goldrichtig, erst einmal vielen Dank dafür.

Aus obiger Vorschrift ersehe ich allerdings zunächst nur, wann eine Bache als "führend" anzusehen ist. Die Frage lautet aber, ob eine führende Bache auch immer ein Elterntier im Sinne des § 22 IV ist?

Ich muß konkret wissen: Ist es also tatsächlich eine Straftat (§ 38, 22 IV - Elterntierregelung) oder "nur" eine Schonzeit-OWi nach § 39, § 22 I BjagdG?

Überlege einmal, warum ich die Frage vielleicht gestellt haben könnte - und denke dabei daran, welche Rolle ihre Beantwortung bei der Einordnung gewisser "öffentlicher Aufrufe"
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der letzen Zeit spielen könnte.

Mit schmunzelnd weiterdenkenden, lieben Grüßen
Reineke

P.S: Schreibe mir ggf. bitte eine Mail!

@ Carcano: Na, geht Dir gerade etwas auf Grundeis?
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[ 02. Oktober 2002: Beitrag editiert von: Reineke ]
 
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@carcano

Zitat:
"Darüber habe ich in einem anderen Forum schon Stöberjäger und Werner Reb hinreichend deutlich belehrt."

Mann Du bist ja ein richtiger Schlauberger.
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@carcano
Nur mal so interessehalber gefragt: Ab wann ist bei dir eine Ricke nicht mehr führend? Und jetzt schreib bitte nicht, nachdem ich allen ihrer Kitze die Kühlkammer von innen gezeigt habe.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Reineke:
Aus obiger Vorschrift ersehe ich allerdings zunächst nur, wann eine Bache als "führend" anzusehen ist.<HR></BLOCKQUOTE>

Nein. Gerade darüber sagt die angeführte landesrechtliche Vorschrift nämlich eben *nichts* aus.

Womit Reineke auf den ersten Beweis rechtlichen Unwissens gleich im Anschluß schon einen zweiten gehäuft hätte. Kompliment für die Hartnäckigkeit in der Unbelehrbarkeit.

Carcano
 
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Ein echter carcano:

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Blick ins neueste Heft von "unsere Jagd", da stehts ooch noch mal drin,

Steht es nicht.

Ob die 5 "Experten" welche sind, mag jeder selbst entscheiden (Dr. Bethe, Happ, Dr. C. Stubbe, Dr. Siefke, von Eggeling) aber keiner sagt, dass man führende Bachen schießen soll. Im Gegenteil. Bethe:" bei Schonung der führenden Bachen". Happ: "geeignete Bachen...erlegt werden". Stubbe + Siefke: schreiben BachenAbschuß ja, aber schreiben nicht welche. Eggeling: "Bachen entnehmen, die dort sauber angesprochen werden können".

Zu denken, dass "geeignete Bachen" gleichbedeutend mit Führenden ist, zeigt wessen Geistes Kind der Kolportierer ist.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Alexander:
Steht es nicht.<HR></BLOCKQUOTE>

Aber doch; und in der uJ (nebenbei bemerkt meiner liebsten Jagdzeitschrift) mindestens genauso deutlich wie mittlerweile auch in den meisten anderen Jagdzeitschriften. Da das Schwarzwildproblem deutlich plurikausal verursacht ist, gibt's zwar nicht ein "einziges" Allheilmittel; aber der Bachenabschuß ist ein wesentlicher und ganz und gar unverzichtbarer Teil der Bejagung. Und heutzutage ist davon auszugehen, daß *jede* Bache führen kann, und zwar rund ums Jahr und schon ab Frischlingsbache einschließlich.

Wer sich in der unter Jägern nun einmal üblichen denunziatorischen Verlogenheit gegen den "Abschuß führender Bachen" wendet, der wendet sich in Wahrheit gegen jeden Bachenabschuß überhaupt, und will mithin alles noch deutlich schlimmer machen, als es ohnehin schon ist.

Wie ich schon schrieb: unverantwortlich.

Carcano
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Reineke:
...Zur Klarstellung: Es geht um führende, nicht mehr säugende Bachen...<HR></BLOCKQUOTE>


Das ist eben das Problem (mit den Juristen)!
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Vorwort
Wenn die einmal anfangen etwas zu regeln, dann stellen sie, diese sog, Rechtsgeleerten, (e=h?) sehr schnell fest, dass die getroffenen (generellen) Regelungen, nicht eindeutig sind, und diese oder jene Sonderfälle nicht abgedeckt werden. Somit schreine diese (die Juristen) nach weiteren Regelungen bzw. Präzisierungen (Anordnungen, Gesetzesänderungen, Erlässen u.ä.). Da aber selbst Juristen in der Lge sind sich fortzupflanzen, zu jagen oder Auto zu fahren,
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, scheint dieser Hang (die Sucht?) ewig alles zu Definieren, zu Präzisieren und zu revidieren eine berufsstandsicherndes Verhalten zu sein, um sich selbst und seinen lieben Kollegen Richtern und Rechtsanwälten sowie dem (juristischen) Nachwuchs Lohn (Gage) und Brot zu sichern.

Arumentation
Versucht es Ein Mal mit dem gesunden Menschenverstand:
Wenn mit "...führende..." die Nachwuchs_dabeihabenden_Muttertiere gemeint wären (unerheblich ob säugend oder nicht) könnte faktisch das ganze Jagdjahr KEINE (Überläufer-) Bache erlegt werden, da diese die (weiblichen) Frischlinge bis zum Frischen des nächsten Wurfes und darüber hinaus als Überläufer "führt".

Wenn mensch sich Langfriststudien zu Sauen und deren Sozialverhalten / Familienverbänden anschaut (z.B. Meinhardt), wird dieser Feststellen, dass die angesprochene "Führung" bis weit über das Kinderalter hinausgeht, und letztlich in der Leitbache gipfelt (die meist auch stammutter der meisten weiblichen Rottenmitglieder ist). Wenn also, diese Art von Führen gemeint wäre, ist das Ganze Jahr Hahn in Ruh geblasen, für alles was irgendwie weiblich und frischfähig ist!

Ich meine also, nur den gesunden Menschenverstand
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nutzend, mit führend ist säugend im Sinne der eigentlichen Ernährung gemeint.

Nicht dass ich die Diskussion abwürgen möchte, nur habe ich Angst um unseren Ruf, bzw. den meiner juristisch ausgebildeten Mitjäger
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Alternative
Ihr verschiebt den Thread in richtung Unterhaltung bzw. Stammtische!
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Horrido, Thoralf
 
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Zu den Sauen sag ich jetzt mal nichts mehr (höchstens im priv.-mail, falls das jemand wünscht), hab ich nun schon hinreichend getan und bin dafür ja auch ausreichend belehrt worden.

Die Kritik bez. der Rechtsunsicherheit ist berechtigt. Das zeigt sich allein schon in der weithin akzeptierten Erlegung einzelner Alttiere auf Drückjagden. (Mir ist kein einziger Fall bekannt, worauf hin diesbezüglich rechtlich vorgegangen worden wäre). Wer als Revierverwalter aber die erheblich kümmernden, verwaisten Kälber kennt, kann sich nicht vorstellen, dass dieses Leiden nicht vom Gesetzgeber bei dem beabsichtigten Schutz der Nachkommen impliziert sein soll!

Deshalb ist es in der Nordhess. Stöberhundgruppe bei Sanktionen unzulässig, mit einem einzelnen AT zur Strecke zu kommen.

weiterverwirrende Grüße

F.

[ 03. Oktober 2002: Beitrag editiert von: Stöberjäger ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:


Aber doch;
<HR></BLOCKQUOTE>

Versuch' nicht mich für bekloppt zu verkaufen. Es steht mit keinem Wort etwas über den Abschuß von führenden Bachen in dem Artikel. Im Gegenteil!

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:


und in der uJ (nebenbei bemerkt meiner liebsten Jagdzeitschrift)
<HR></BLOCKQUOTE>

Meine nicht.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:



Wer sich in der unter Jägern nun einmal üblichen denunziatorischen Verlogenheit gegen den "Abschuß führender Bachen" wendet, der wendet sich in Wahrheit gegen jeden Bachenabschuß überhaupt, und will mithin alles noch deutlich schlimmer machen, als es ohnehin schon ist.

Wie ich schon schrieb: unverantwortlich.

Carcano
<HR></BLOCKQUOTE>
Oh ja, und carcano ist der freudsche Spiegel der Jägerschaft. Ob sinnvoll, notwendig oder wildbiologisch begründbar: der Abschuß einer führenden Bache ist eine Straftat. Es sei denn, der Landesgesetzgeber macht von seiner Möglichkeit Gebrauch, den sinnvollen, notwendigen und wildbiologisch begründbaren Abschuß zu legalisieren. Es kann nicht angehen, dass kausale Pseudo-Rechtfertigungsgründe benutzt werden um ein Lex carcano zum Bachenabschuß anzuwenden ohne eine Legitimation dafür zu haben. Dann sind wir nämlich schnell beim Tröphäenträgerabschuß des nachts, dem Einsatz von IR-Zielgeräten und der "Chemosterilisation". Selbstverständlich
ohne rechtliche Grundlage sondern per quasi Notstand (Wald vor Wild) weil sozialadäquat.

Niemand käme auf die Idee für eine Geschwindigkeitsübertretung als Rechtfertigung die Sinnlosigkeit der Geschwindkeitsbegrenzung anzuführen.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Stöberjäger:
Erlegung einzelner Alttiere auf Drückjagden.... Wer als Revierverwalter aber die erheblich kümmernden, verwaisten Kälber kennt...
weiterverwirrende Grüße
<HR></BLOCKQUOTE>

Ein als solches durchaus zutreffendes, aber in der Tat "weiterverwirrendes" Beispiel.

Es verwirrt deshalb, weil ein Gynopädium bei den größeren Cerviden nun einmal völlig anders strukturiert ist als ein Rottenverband beim Schwarzwild, gerade hinsichtlich der Abhängigkeit des Kalbes. Insoweit lenkt die richtige Kritik leider mehr ab als daß sie hülfe.

Carcano
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> Versucht es Ein Mal mit dem gesunden Menschenverstand:
<HR></BLOCKQUOTE>

Genau um den geht's hier nicht. Denn der hilft mir nicht, wenn ein Strafermittlungsverfahren nach §22 (4) BJG mit drohendem Jagdscheinentzug gegen mich läuft.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> Wenn mit "...führende..." die Nachwuchs_dabeihabenden_Muttertiere gemeint wären (unerheblich ob säugend oder nicht) könnte faktisch das ganze Jagdjahr KEINE (Überläufer-) Bache erlegt werden, da diese die (weiblichen) Frischlinge bis zum Frischen des nächsten Wurfes und darüber hinaus als Überläufer "führt".
<HR></BLOCKQUOTE>

Richtig, oder wie carcano sagen würde: "point taken".

Kommentar Metzger zu BJG § 22 (4) Rdnr. 4

"Danach ist es in jedem Fall untersagt, ... bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere zu bejagen."

Vorgenanntes gilt in den Brut- und Setzzeiten. Kommentar: "gemeint ist der Teil des Jahres, der für die Nachkommenschaft und die Sorge um sie irgendwie in Betracht kommt."

Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: der Abschuß von führenden Bachen ist notwendig aber nur dann erlaubt, wenn der Gesetzgeber die Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Das ist in BRB geschehen und sollte ich nach dem 16.8. eine wie_auch_immer führende Bache erlegen, brauche ich sie nicht mit abgeschärften Milchleisten in die Kammer hängen. Wer trotz Legitimation dann vorsätzlich führende Bachen erlegt, der sollte seinen Tatendrang lieber bei Rent-o-kill gegen Bares bändigen.

[ 03. Oktober 2002: Beitrag editiert von: Alexander ]
 

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