Abschuss nach Wolfsrissen soll leichter werden

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Nur die reguläre Jagd, flächig!, kann mich überzeugen,

vielleicht kann dich aber auch die tatsache überzeugen dass der wolf nicht deutschland sondern EU weit eine streng geschützte tierart ist und eine reguläre jagd auf den wolf hierzulande nichtmal theoretisch durchsetzbar ist weil deutschland damit gegen geltendes EU recht verstossen würde.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ist das das Ergebnis deines Selbststudiums? Kein Wunder, dass du nicht mal das BJG kennst.
Schau mal über deinen Tellerrand, dann wirst du sogar in der EU ! Staaten finden, die den Wolf regulär bejagen.

Und ja, dazu muß Deutschland- die Bundesregierung- den Arsch hochkriegen und sich auf die Hinterläufe stellen. Der Vorschlag aus dem BM ist da nix als Augenwischerei und wahrscheinlich nicht vereinbar mit dem EU- Recht.

Etwas anderes hab ich auch nicht behauptet. Aber deine Darstellung von "mimimi geht doch gar nicht" ist falsch. Nur der Wille fehlt und das ist immer wieder aus den Vorschlägen ablesbar. Nicht nur hier auch bspw bei der Brandenburger Wolfsverornung.

Im Übrigen stelle ich hier deine Einstellung zur Jagd und deine Kenntnis, was Jagd bedeutet, in Frage. Mir scheint du hast keine Ahnung, was Jagd als nachhaltige Nutzung bedeutet.


CdB
 
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scaver

Guest
vielleicht kann dich aber auch die tatsache überzeugen dass der wolf nicht deutschland sondern EU weit eine streng geschützte tierart ist und eine reguläre Jagd auf den wolf hierzulande nichtmal theoretisch durchsetzbar ist weil deutschland damit gegen geltendes EU recht verstossen würde.
das ist Unsinn, in anderen Ländern mit weniger Wölfen wird er auch bejagt, die EU erlaubt durchaus eine "quasi reguläre" quotenbasierte Jagd, nur Deutschland traut sich nicht.
sca
 
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Quelle: Nabu Bayern

24.05.2019
"Mit der pauschalen Erleichterung der Tötung von gefährdeten Tieren hat die Bundesregierung die hitzige Diskussion um den Wolf leider missbraucht, um den Artenschutz insgesamt zu schwächen", so Geilhufe. "Wir haben das Bundesumweltministerium nun erneut aufgefordert, diese Änderung auf den Wolf einzugrenzen." Eine Entnahme von nach EU-FFH-Richtlinie, Anhang IV streng geschützten Tieren, also auch den Wölfen, soll nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes schon bei "ernsten" statt "erheblichen" wirtschaftlichen Schäden möglich sein. Auch soll es zukünftig möglich sein, in einem Gebiet mit Rissen von Weidetieren so lange Wölfe zu töten, bis der tatsächlich verursachende Wolf erlegt ist.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Debatte weiter auf den Abschuss der Wölfe verschoben, statt sich dem für den Schutz der Weidetiere viel wichtigeren Thema Herdenschutz zu widmen. In Bayern existiert trotzt der bereits seit Jahren geführten Debatte um den "Managementplan Wolf, Stufe 3" auch für diese Weidesaison noch kein Förderprogramm, das die Weidetierhalter bei den Kosten für den Herdenschutz entlastet.
Auch gibt es von der EU noch kein grünes Licht für die betriebsbezogene Förderung der laufenden Kosten des Herdenschutzes (z.B. Zusatzaufwand beim Ausmähen der wolfssicheren Zäune, Futter der Herdenschutzhunde). "Es brächte den Weidetierhaltern tausendmal mehr, wenn Bund und Länder in Brüssel mit vereinten Kräften auf die Fördermöglichkeit für die laufenden Kosten des Herdenschutzes hinwirken würden. Leider werden stattdessen wirkungslose Alibi-Aktivitäten wie Bejagung und Bestandsregulierungen diskutiert", kritisiert Martin Geilhufe. Auch eine gekoppelte Weideprämie, die die schwierige ökonomische Lage insbesondere der Schafhalter direkt und schnell verbessern würde, wird von denselben Politikern blockiert, die sich mit leichteren Abschüssen als Helfer oder gar Retter der Weidetierhalter positionieren wollen.
Es besteht die Gefahr, dass falsche Hoffnungen bei den Weidetierhaltern geweckt werden, der Schutz ihrer Tiere ließe sich mit dem Gewehr bewerkstelligen. Es wäre fatal, wenn dies dazu führen würde, dass der Aufbau eines wirkungsvollen Herdenschutzes verzögert oder aufgehalten wird. Die verantwortliche Politik muss nun schnell klar stellen, dass auch mit einer Änderung des Naturschutzgesetzes der Wolf nach wie vor unter strengem Schutz steht und ein Abschuss eines Wolfes nur nach Überwindung ordnungsgemäßen Herdenschutzes als letzter Schritt des Wolfsmanagements zulässig sein wird.
Außerdem kann der Abschuss von Wölfen auch zu vermehrten Übergriffen auf Weidetiere führen und somit das Problem eher verschärfen als zu lösen: nämlich wenn die Rudelstruktur zerstört wird, fremde Wölfe in der Folge einwandern oder unerfahrene, verwaiste Jungwölfe versuchen Beute zu machen.
Für Rückfragen:
Uwe Friedel, BN-Artenschutzreferat, Tel. 0911/57529412, E-Mail: uwe.friedel@bund-naturschutz.de
 
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Quelle: Nabu Bayern

24.05.2019
"Mit der pauschalen Erleichterung der Tötung von gefährdeten Tieren hat die Bundesregierung die hitzige Diskussion um den Wolf leider missbraucht, um den Artenschutz insgesamt zu schwächen", so Geilhufe. "Wir haben das Bundesumweltministerium nun erneut aufgefordert, diese Änderung auf den Wolf einzugrenzen." Eine Entnahme von nach EU-FFH-Richtlinie, Anhang IV streng geschützten Tieren, also auch den Wölfen, soll nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes schon bei "ernsten" statt "erheblichen" wirtschaftlichen Schäden möglich sein. Auch soll es zukünftig möglich sein, in einem Gebiet mit Rissen von Weidetieren so lange Wölfe zu töten, bis der tatsächlich verursachende Wolf erlegt ist.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Debatte weiter auf den Abschuss der Wölfe verschoben, statt sich dem für den Schutz der Weidetiere viel wichtigeren Thema Herdenschutz zu widmen. In Bayern existiert trotzt der bereits seit Jahren geführten Debatte um den "Managementplan Wolf, Stufe 3" auch für diese Weidesaison noch kein Förderprogramm, das die Weidetierhalter bei den Kosten für den Herdenschutz entlastet.
Auch gibt es von der EU noch kein grünes Licht für die betriebsbezogene Förderung der laufenden Kosten des Herdenschutzes (z.B. Zusatzaufwand beim Ausmähen der wolfssicheren Zäune, Futter der Herdenschutzhunde). "Es brächte den Weidetierhaltern tausendmal mehr, wenn Bund und Länder in Brüssel mit vereinten Kräften auf die Fördermöglichkeit für die laufenden Kosten des Herdenschutzes hinwirken würden. Leider werden stattdessen wirkungslose Alibi-Aktivitäten wie Bejagung und Bestandsregulierungen diskutiert", kritisiert Martin Geilhufe. Auch eine gekoppelte Weideprämie, die die schwierige ökonomische Lage insbesondere der Schafhalter direkt und schnell verbessern würde, wird von denselben Politikern blockiert, die sich mit leichteren Abschüssen als Helfer oder gar Retter der Weidetierhalter positionieren wollen.
Es besteht die Gefahr, dass falsche Hoffnungen bei den Weidetierhaltern geweckt werden, der Schutz ihrer Tiere ließe sich mit dem Gewehr bewerkstelligen. Es wäre fatal, wenn dies dazu führen würde, dass der Aufbau eines wirkungsvollen Herdenschutzes verzögert oder aufgehalten wird. Die verantwortliche Politik muss nun schnell klar stellen, dass auch mit einer Änderung des Naturschutzgesetzes der Wolf nach wie vor unter strengem Schutz steht und ein Abschuss eines Wolfes nur nach Überwindung ordnungsgemäßen Herdenschutzes als letzter Schritt des Wolfsmanagements zulässig sein wird.
Außerdem kann der Abschuss von Wölfen auch zu vermehrten Übergriffen auf Weidetiere führen und somit das Problem eher verschärfen als zu lösen: nämlich wenn die Rudelstruktur zerstört wird, fremde Wölfe in der Folge einwandern oder unerfahrene, verwaiste Jungwölfe versuchen Beute zu machen.
Für Rückfragen:
Uwe Friedel, BN-Artenschutzreferat, Tel. 0911/57529412, E-Mail: uwe.friedel@bund-naturschutz.de

Der NABU hat doch jede Menge Nabu-Leute in das Umweltministerium eingeschleust, die werden das schon wieder richten!!!!!!
 
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Wie immer ein "gesunder Mix" aus Wahrheit, Halbwahrheit und Ideologie.


CdB

Ach ja? Die fehlende Weidetierprämie ist real, die Tatsache, dass ein erleichterter Abschuss den Herdenschutz nicht überflüssig macht auch.

Und zu der Liste der Länder weiter oben: die hatten entweder bei Abschluss der Berner Konvention / FFH-RL z.B. entsprechend große Populationen oder haben die Aufnahme ihrer Populationen in Anhang V statt IV bei ihrem jeweiligen EU-Beitritt "nachverhandelt". Die Situation in Schweden und Frankreich ist auch keine "reguläre Jagd" wie auf andere Tierarten, sondern mit zusätzlichen Anforderungen / Auflagen verbunden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Ein Absenken der Wolfsdichte auf das Niveau von... sagen wir mal... 1987 in der BRD... würde sehrwohl erhebliche Einsparungen beim Herdenschutz ermöglichen.

Braucht nur noch etwas...
 
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12 Apr 2016
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Ein Absenken der Wolfsdichte auf das Niveau von... sagen wir mal... 1987 in der BRD... würde sehrwohl erhebliche Einsparungen beim Herdenschutz ermöglichen.
...

Immer dieser Rückfall in bessere Zeiten - wir leben jetzt im Wunderkuschelland für alle!
Und der steuerpflichtige Michel mit einer führend hohen Steuer- u. Abgabenlast zahlt allen die Parties.
 
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