Abschusshirsch oder nicht?

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Bei euch wird nicht nach Altersklassen gejagt?

Na doch, aber es wird meiner Meinung außerdem zu stark auf jeden kleinen Knochenvortsatz geschaut. Alttiere haben diese Knochenvortsätze ja auch nicht.
Wie schon geschrieben...8er AK3 frei und 14Ender AK2 erlegen geht nicht.
Aber einseitiger Kronenhirsch AK2 frei und der Erlegte ist dann AK2 und hat doch einen kleinen Nupsi mehr, oder einer abgebrochen, da sollte man nicht so viel Staub aufwirbeln.

Man erinnere sich an die 6 (oder mehr?) verschiedenen Klassen Rehböcke.
Was ist davon übrig? Gibt's jetzt weniger Rehböcke oder schwächere?
Also hier sind die Böcke nicht anders als früher.
Kann man nicht genau so auf Rotwild übertragen, aber ein wenig mehr Gelassenheit wär doch cool.
 
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...

Das schärfste: Der Hegeringleiter bemängelte an einem schwachen Kurzspießer dass die Stangenlänge ja evtl. mehr als 25cm betragen haben KÖNNTE, die Spitzen (3mm Dicke) waren abgebrochen. Da fällt mir echt nix mehr ein! Wahrscheinlich hatte der 15cm lange 2mm dicke Nadeln oben dran so´n Blödsinn!
Die Konsequenz für das Revier wäre eine Sperre auf Geweihträger für das laufende Jagdjahr,
Wildbretpreis in die Hegekasse, Geldstrafe für den Erleger.

... und dann wundert man sich, wenn zunehmend geschlossene Anhänger die dem Hegering angeschlossenen Reviere verlassen.

Gibt es eine belastbare rechtliche Basis, die die Durchsetzung solcher Strafen ermöglicht?


Grosso
 
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... und dann wundert man sich, wenn zunehmend geschlossene Anhänger die dem Hegering angeschlossenen Reviere verlassen.

Gibt es eine belastbare rechtliche Basis, die die Durchsetzung solcher Strafen ermöglicht?


Grosso

Ich glaube es gibt keine rechtliche Basis. Bei Verweigerung der Bedingungen kommt die UJB ins Spiel weil es eben keine rechtliche Basis gibt. Am Ende kommt nicht dabei heraus außer dass alle stinkig sind! Auch weil manche gleicher sind als andere.
Aber es gibt Möglichkeiten die Situation zu bessern! :devilish: :evil:
 
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Da die Wiederbelebungsmaßnamen wahrscheinlich erfolglos blieben ist es so oder so ein Abschusshirsch.
Es fehlt der Gesamteindruck. Wenn man nur nach den Stangen geht, ist er definitiv richtig. Als Ende wird gewertet wenn man einen Schweissriemen daran aufhängen kann, also ca 2cm.
Gerader 8ter mit Tendenz zur einseitigen Krone. Er wird bei gutem Schuss ein hervorragendes Wildbret liefern und dem Erlerger hoffentlich eine gute Erinnerung geben.
Wünsche dem Erleger kräftiges Waidmannsheil.

Das mit der Länge ist natürlich Quatsch! Die Länge der Enden wird in cm definiert und da das Leinetal in Niedersachsen liegt, gelten auch dort 5cm! Also alles unter 5cm gilt nicht als Ende!
Nach den in Niedersachsen in den Rotwildgebieten geltenden Abschussrichtlinien sind alle Hirsche der Altersklasse III frei - die einzelnen Landkreise sind aber immer noch nicht an einer reinen Altersklassenfreigabe angekommen und handhaben die Freigaben unterschiedlich. So sind in den unmittelbar angrenzenden rotwildreichen Landkreisen CE und HK in der Klasse III unterschiedliche Freigaben: in CE alle kronenlose Hirsche bis einschl. 3.Kopf, im HK alle Hirsche bis zum einseitigen Kronenhirsch vom 3.Kopf!
Ob man Letztere schießen muss, steht auf einem anderen Blatt!
 
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Bezog sich deine Antwort auf meine Frage hinsichtlich der belastbaren rechtlichen Basis, die eine Durchsetzung einer solchen Strafe ermöglicht?

Mich würde tatsächich interessieren, welches Gericht auf Basis welchen Rechtes (Paragraphen) eine solche Strafe schlussendlich legitimieren würde. Ich weiß wirklich nicht, wo es geschrieben steht.


Grosso
 
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Bezog sich deine Antwort auf meine Frage hinsichtlich der belastbaren rechtlichen Basis, die eine Durchsetzung einer solchen Strafe ermöglicht?
Mich würde tatsächich interessieren, welches Gericht auf Basis welchen Rechtes (Paragraphen) eine solche Strafe schlussendlich legitimieren würde. Ich weiß wirklich nicht, wo es geschrieben steht.
Grosso
Nein, meine Antwort bezog sich auf die Eingangsfrage des Fadens. ;-]
 

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