[Schleswig-Holstein] Absicherung unetgeldlicher Jagdelaubnisscheininhaber bei arbeiten im Revier

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Deine Aussage klingt so hypothetisch, warum?
Als Jagdgast (auch mit entgeltlichem JES) steht der JAB mir ggü. in einem solchen Fall gerade. (Hier allerdings Haftpflicht, nicht BG!).
Sogar dann, wenn ich diese Einrichtung (in seinem Auftrag oder mit seiner Duldung) selber gebaut habe, denn ER muß die Sicherheit überprüfen.

Und eben dafür ist es notwendig, dass alle mit der Jagd zusammenhängenden Tätigkeiten von der BG abgedeckt werden, solange diese Zwangsmitgliedschaft existiert. Unabhängig von irgendwelchen JES.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
https://www.lw-heute.de/-jagd-versichert

T

Das bedeutet doch im Klartext:

Wenn ein Begehungsscheininhaber NICHT bei der Jagdausübung und ohne Waffe im Auftrag des Beständers einen Hochsitz baut und erleidet einen Unfall ist er über die BG versichert.

Siehe auch mein Post Nr. # 19.

Auch als Treiber bist du versichert- als Durchgehschütze jedoch nicht.

Merkwürdig wäre die Konstellation: Treiber wird bei dem Versuch, eine angeflickte Sau mit dem Messer abzufangen verletzt.
Dann wäre er ja bewaffnet und somit wiederum nicht versichert ???????
NEIN
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Und eben dafür ist es notwendig, dass alle mit der Jagd zusammenhängenden Tätigkeiten von der BG abgedeckt werden, solange diese Zwangsmitgliedschaft existiert. Unabhängig von irgendwelchen JES.

Das wäre wünschenswert, ist aber nicht der Fall.
Der Jagderlaubnisnehmer ist einfach nur Jagdgast. Auch der mit einem entgeltlichen Erlaubnisschein. Den bitte nicht verwechseln mit Unterpächter oder Mitpächter.
Der Jagdausübungsberechtigte ist nicht der Arbeitgeber dieses Jagdgastes und dieser wiederum ist nicht weisungsgebunden.
Der Jagdgast erledigt freilich Arbeiten im Revier. Diese verrichtet er aber, weil die "Entlohnung" die Jagdausübung in diesem Revier ist.
Und somit ist die Berufsgenossenschaft aussen vor.
Für den Jagdgast bedeutet das, selber aktiv werden und entsprechende Vorsorge leisten. Als da wären die private Unfallversicherung und Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung, die den eventuellen Aufenthalt im Krankenhaus zumindest finanziell angenehmer gestalten.
 
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Wer zahlt denn die vielen Tausend Sportunfälle, die sich jedes Jahr ereignen? Ist bei einem Bänderriss im Fußballspiel der Gegner Schuld, der Trainer, der Platzwart, der Busfahrer oder Wer? Beim Sturz vom Pferd der Besitzer, der Reitlehrer, das Pferd? Einige haben echt geile Vorstellungen was der JAB alles zu leisten hat, damit sie kostenfrei jagen dürfen...
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Uiuiui, ein Revierfürst vom alten Schlage, wie mir scheint.



Dir steht es frei, dir genehme JES-Inhaber auszusuchen. Wenn jemand nicht anpackt, kann er ja demnächst woanders jagen gehen. ;-)



Mh, und wenn ich jetzt einen entgeltlichen JES habe? Dann ist die Legitimation zur Jagd mit Zahlung des Entgelts gegeben. Deiner Logik nach müsste der JES-Inhaber dann ja keinen Finger mehr krum machen, außer dem am Abzug. Jetzt stell dir einmal vor, er stürzt aufgrund einer kaputten Sprosse von der Kanzel. Ich weiß, wen ich dann in Regress nehmen würde, weil er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist -> den Pächter.

Wobei ich das natürlich nur tun würde, wenn ich in einer so kameradschaftlichen Jagd wie deiner unterwegs wäre.....
Du bist ein Spinner ;) von nix ne Ahnung anderen irgendwas unterstellen und selber nix geregelt bekommen Pachte ein revier dann kannst mitreden ansonsten schleich Dich und verschone uns :love:(y);) mit deinem nicht wissen und deiner Meinung
 
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7 Jul 2008
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Wobei es letztes Jahr ein Urteil gab, nachdem ein HF bei einer DJ doch versichert ist.
Meines Wissens aber der erste Fall seit vielen vielen Jahren.
Sonst wurden alle Fälle von Erlaubnisscheininhabern, Begehern usw. abgeschmettert.
Hier der Link!

Bausaujäger
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Also bitte ich bin schon ein parr tage Pächter.
Wer im Revier in dem er eine Jagderlebniss hat Handwerklich Tätig wird ob mit oder one Waffe ist nicht Versichert.
Ob das gut oder schlecht ist kann ich nicht beurteilen.
Was ich aber beurteilen kann ist das die BG Beiträge deutlich steigen werden wenn jeder Gast mitversichert ist denn nix anderes ist ein Begehungsscheininhaber er hat überhaupt keine Rechte er kann sich benehmen und dankbar sein wenn er im nächsten Jahr wieder mitmachen darf.
Das ist zumindest in NRW so wer das nicht möchte kann jederzeit ein kleines Revier für 10.000,- im Jahr pachten ist doch kein Problem jeder so wie er mag dann ist er auch versichert.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Wobei es letztes Jahr ein Urteil gab, nachdem ein HF bei einer DJ doch versichert ist.
Meines Wissens aber der erste Fall seit vielen vielen Jahren.
Sonst wurden alle Fälle von Erlaubnisscheininhabern, Begehern usw. abgeschmettert.
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Bausaujäger
Ja das währe ja super aber ist leider nicht tauglich um eine Gesetzmäßigkeit ab zu leiten
 
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7 Jul 2008
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Wenn ein Landessozialgericht entscheidet hat das durchaus Signalwirkung!

Bausaujäger
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Wobei es letztes Jahr ein Urteil gab, nachdem ein HF bei einer DJ doch versichert ist.
Meines Wissens aber der erste Fall seit vielen vielen Jahren.
Sonst wurden alle Fälle von Erlaubnisscheininhabern, Begehern usw. abgeschmettert.
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Bausaujäger
Wenn ein Landessozialgericht entscheidet hat das durchaus Signalwirkung!

Bausaujäger
hoffen wir mal aber ich werde die dann entstehen Mehrkosten meinen Begehern gen weiter reichen wer ein rundum Sorglos Paket möchte muss auch bereit sein zu Zahlen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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28 Apr 2018
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Gleichwohl kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch ein
v e r si c h e r u n g sf r e i e r Ja g d g a st im Jagdbezirk des Jagdberechtigten
a u sn a h m s w e i se T ä t i g k e i t e n verrichten, bei denen er Versiche-
r u n g s sc h u t z g e n i e ß t . Voraussetzung dafür ist,das es sich um eine Tätigkeit handelt ,die nicht mehr zur typischen Jagdausübung durch Jagdgäste gehört, sondern in der Regel von abhängig beschäftigten Personen verrichtet wird (z. B. Bau eines Hochsitzes, Wildfütterung im Winter).

Aus einem Informationsblatt der Landwirtschaftlichen BG
 
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11 Feb 2017
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Wer und bei was ist dann in einer Eigenjagd der Jagdgenossenschaft versichert wenn die Jagdgenossenschaft „nur“ unentgeltliche Begehungsscheine vergibt?
 

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