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Deine Aussage klingt so hypothetisch, warum?
Als Jagdgast (auch mit entgeltlichem JES) steht der JAB mir ggü. in einem solchen Fall gerade. (Hier allerdings Haftpflicht, nicht BG!).
Sogar dann, wenn ich diese Einrichtung (in seinem Auftrag oder mit seiner Duldung) selber gebaut habe, denn ER muß die Sicherheit überprüfen.
Und eben dafür ist es notwendig, dass alle mit der Jagd zusammenhängenden Tätigkeiten von der BG abgedeckt werden, solange diese Zwangsmitgliedschaft existiert. Unabhängig von irgendwelchen JES.