Achtung : Jagdparcours Wettkämpfe in Hattenhofen nur noch 60 Tauben !

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...in Unterdill darf auf der 100m Bahn nur mit Schalli geschossen werden oder eben eine begrenzte Zahl ohne. Ich meine da soll es wohl einen Schußzähler geben... Wie es auf dem Trapstand ausschaut weiß ich aber nicht.
 
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Wo liegt da die rechtliche Grundlage, wenn die, die den Stand weg haben wollen, zählen dürfen, wie viel da geschossen wird.

Rechtliche Grundlage um irgendwas zählen zu dürfen?

"Amtliche Erlaubnis zum Schäfchenzählen"?

Einer unserer rechtsstaatlichen Grundsätze ist, dass alles erlaubt ist, was nicht durch Gesetz oder Verordnung verboten ist.

Ausschlaggebend ist hier allein, ob und inwieweit das LRA denen glaubt, die behaupten, eine bestimmte Anzahl gezählt zu haben. Und ob sie das im Nachgang ggf. auch einem Richter glaubhaft machen können.

Es gibt da durchaus technische Hilfmittel, die Strichlisten ersetzen und Richter überzeugen könnten.

Ich seh für den Parcours noch eine Zukunft, wenn sie die Erlaubnis zum Tieferlegen (vgl. Garlstorf) bekommen und das Ganze dann noch mit Lärmschutzwänden garnieren.

Oder es findet auf einmal eine massive Völkerwandung weg aus München und dem Speckgürtel statt.
 
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Eine Einhausung des Geländes,Lärmschutzwände wurde bereits am Anfang der Auseinandersetzung angeboten,doch sofort als " bringt nix" von der Gemeinde niedergeredet.

Tieferlegung ist unmöglich wegen des Untergrundes,abgesehen von einem wirklich reichhaltigen Bestandes an Bäumen,einem Teich etc.

Derzeit scheint es mir nicht,dass die Schußzahl überschritten wird/werden kann ; wie auch? bei 20 Schützen pro Tag die jeweils nur 100 Patronen bekommen?
Habe bisher noch nicht erlebt ,dass dort jemand zusätzlich eigene Mun verballert.

ohne irgendjemandem etwas unterstellen zu wollen, habe ich den Eindruck dass sich die "Ortsfront" erheblich verhärtet hat und man das "Wutbürger"-Image verinnerlicht. Gegen Schießstand,gegen Mobilfungmasten,gegen Einkaufszentrum...

Schade ,sehr schade;das urbayrische "Leben und Leben lassen" und das "red mer mit anand"
scheint vergessen.
 

Wheelgunner_45ACP

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Ich kann mir aber auch vorstellen, dass es nicht hilft, dass der Betreiber weiter weg wohnt. Damit fehlt die "Vernetzung" vor Ort.
 
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.....naja, der Erbauer des Standes hat in München gewohnt, auch die späteren Pächter in München, bzw. am Stand selber. Also auch nie direkt in Hattenhofen oder anderen betroffenen Ortschaften. Trotzdem war wohl das Verhältnis besser....
 
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Wenn das tatsächlich so wäre, wie in dem Beitrag geschrieben, kann man nur den Kopf schütteln über die betreiberseitige Ignoranz der Auflagen.
Auf der anderen Seite frage ich mich, ob es allen Ernstes für das Gericht zur Anordnung eines Zwangsgeldes ausreichend ist, wenn Anwohner selbst ermittelte Zählungsergebnisse vorlegen.
Müssen die Verstösse nicht amtlich dokumentiert werden?
Oder reichen da die ungeprüften Aussagen der Anwohner, wie der Artikel vorgaukelt?
Wenn du jemanden anzeigst, der dir eine in die Fresse gehauen hat.
Reicht dann deine Aussage vor Gericht oder braucht man nicht einen Beamten den man beim Schlag daneben setzt, der es auch tatsächlich sieht ;)
Ich denke damit ist die Frage beantwortet.
Und ja, bei Ordnungswidrigkeiten oder Gerichtsauflagen gilt selbiges Zeugenprinzip...

PS: Es steht dem Betreiber natürlich frei, die Zeugenaussagen anzuzweifeln und dagegen zu klagen. Und mit einem richtigen Rechtsanwalt gelingt es auch regelmäßig Zeugenaussagen für wenig glaubwürdig dastehen zu lassen.
 
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Wenn du jemanden anzeigst, der dir eine in die Fresse gehauen hat.
Reicht dann deine Aussage vor Gericht oder braucht man nicht einen Beamten den man beim Schlag daneben setzt, der es auch tatsächlich sieht ;)
Ich denke damit ist die Frage beantwortet.
Und ja, bei Ordnungswidrigkeiten oder Gerichtsauflagen gilt selbiges Zeugenprinzip...

PS: Es steht dem Betreiber natürlich frei, die Zeugenaussagen anzuzweifeln und dagegen zu klagen. Und mit einem richtigen Rechtsanwalt gelingt es auch regelmäßig Zeugenaussagen für wenig glaubwürdig dastehen zu lassen.
In der Regel reicht eine einfache Aussage vor Gericht nicht für eine Verurteilung.
Wenn mir einer was auf die Nase zimmert, und ich habe keine Zeugen dafür, bekomme ich Probleme, das zu beweisen. Erzählt der andere dann, ich hätte versucht, ihn zu schlagen und er hätte sich nur gewehrt, steht Aussage gegen Aussage. Da wird dann niemand verurteilt.

Und genauso ist es doch hier. Eine einfache Aussage, es seien z.B. 3000 Schüsse gefallen, ohne eine Dokumentation der Zählung (wäre ja leicht durch begleitende Audioaufnahmen realisierbar), kann doch keine Grundlage für eine Strafe sein.
 
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Falsch. Eine einfache Aussage reicht vollkommen aus, wenn keine Zweifel seitens des Gericht daran bestehen.
 
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Dafür hat man einen Anwalt..

PS: wenn mir jemand ins Gesicht schlägt, sieht man es am selben Tag noch in der Bild.
 
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Wenn seitens des Gerichts keine Zweifel an der Aussage bestehen, liegt das wohl dannn daran, dass alle anderen Umstände die Aussage sehr glaubwürdig erscheinen lassen.
Beispiel: Haut der einschlägig vorbestrafte 2m-Rocker mit Problemen in Selbstkontrolle dem 1,64m großen, schmächtigen Friedensaktivisten was vor die Mappe und der Faustabdruck im Gesicht passt zur Rockerhand, dürfte der Fall klar sein.
Ist der Angeklagte aber ein normaler Typ, der Geschädigte auch und beide waren leicht angetrunken, als die Sache auf dem Kneipenklo passiert ist, bestehen da doch sehr schnell Zweifel.
Hier ist die Lage so, dass die Kläger aber die Standschließung erreichen wollen.
Dem Standbetreiber bräche aber bei Nichteinhaltung der Auflagen die Existenzgrundlage bald weg. Er hat also kein Interesse daran, massiv dagegen zu verstossen, gesunden Menschenverstand vorausgesetzt.
Also liegt das alles längst nicht so eindeutig wie bei dem Rocker gegen den Friedensaktivisten.
 

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