Ackerrand freistellen für Elektrozaun

Registriert
1 Mrz 2012
Beiträge
57
Hallo Jagdkameraden

hier im östliche Niedersachsen sind die Sauen schon im Mais eingewandert.

Heute hatten meine Jagdkollegen und ich ein Treffen mit dem Landwirt an seinem 20 ha großen Maisschlag.
Der Landwirt ist nicht bereit einen 0,75 mtr. breiten Streifen zwischen Feldkante und erster Maisreihe freizustellen. Dafür müssen 2 Reihen Mais (45er Reihe) entfernt werden.

Somit kann unsererseits kein Elektrozaun zur Sauenabwehr aufgestellt werden.
Wie kann sich das auf den Wildschadensausgleich auswirken?

Waidmannsheil
A.R.
 
Registriert
17 Mrz 2010
Beiträge
14.975
Dazu müsste man wissen, ob das wirklich die allereinzigste Lösung wäre, um einen Zaun aufzustellen.
 
Registriert
1 Mrz 2012
Beiträge
57
Die Feldnachbarn an drei Seiten des Schlages gehen zur Jagd und sind ihrem Kollegen nicht wohlgesonnen. Die vierte Seite ist ein Feldweg. Hier wäre ein freistellen nicht erforderlich. Aber Zaun an allen 4 Seiten ist notwendig. Sauen rundherum.

Waidmannsheil

A. R.
 
A

anonym

Guest
Dann könnte man es letztlich durchsetzen, müßte dem Landwirt aber Ersatz für den "abgeholzten" Mais anbieten. Weigert er sich dann immer noch, wär er blöd :)
 
Registriert
12 Mai 2012
Beiträge
452
wenn man ihm nahelegt, daß dies die beste Schadensabwehr ist und er von sich aus anbieten würde, die ersten beiden Reihen zu >opfern<, bzw. zukünftig nicht mehr zu nutzen, käme man um die Ersatzpflicht drumrum.
wenn man ihm verständlich machen könnte, daß seine zwei Reihen Mais wertmäßig möglicherweise in der Schwankungsbreite der Maispreise >verschwinden<, und er durch so eine Regelung langfristig nur gewinnen kann, ist er evt. einsichtiger.
 
Registriert
17 Jul 2008
Beiträge
6.003
Prämienwunsch schrieb:
wenn man ihm nahelegt, daß dies die beste Schadensabwehr ist und er von sich aus anbieten würde, die ersten beiden Reihen zu >opfern<, bzw. zukünftig nicht mehr zu nutzen, käme man um die Ersatzpflicht drumrum.
wenn man ihm verständlich machen könnte, daß seine zwei Reihen Mais wertmäßig möglicherweise in der Schwankungsbreite der Maispreise >verschwinden<, und er durch so eine Regelung langfristig nur gewinnen kann, ist er evt. einsichtiger.

ob er freimaeht oder erst gar nicht einsaet, die Ersatzpflicht des JAB fuer den entgangenen Ertrag bleibt bestehen.
Wenn er sich aber weigert, verwirkt er seinen Ersatzanspruch mindestens teilweise bis komplett.
Und er hat natuerlich die Schutzmassnahmen auf seinem eigenen Grund und Boden zu dulden, weder beim Nachbarn noch auf oeffentlichem Eigentum.
 
Registriert
12 Mai 2012
Beiträge
452
Ips typographus schrieb:
ob er freimaeht oder erst gar nicht einsaet, die Ersatzpflicht des JAB fuer den entgangenen Ertrag bleibt bestehen.

wenn er von sich aus das Richtige tut, besteht keine Ersatzpflicht
fordert man ihn auf, etwas Bestimmtes zu tun, jedoch schon.
daher obsiegt zumeist das gemeinsame Gespräch
 
Registriert
20 Okt 2010
Beiträge
531
Ayers Rock schrieb:
Hallo Jagdkameraden

hier im östliche Niedersachsen sind die Sauen schon im Mais eingewandert.

Heute hatten meine Jagdkollegen und ich ein Treffen mit dem Landwirt an seinem 20 ha großen Maisschlag.
Der Landwirt ist nicht bereit einen 0,75 mtr. breiten Streifen zwischen Feldkante und erster Maisreihe freizustellen. Dafür müssen 2 Reihen Mais (45er Reihe) entfernt werden.

Somit kann unsererseits kein Elektrozaun zur Sauenabwehr aufgestellt werden.
Wie kann sich das auf den Wildschadensausgleich auswirken?

Waidmannsheil

A.R.
Aus den rechtlichen Dingen möchte ich mich mich raushalten, das können andere sicher besser. Ich würde aber an Eurer Stelle, sofern nicht schon geschehen, ein Gedächtnisprotokoll der Unterredung erstellen und dem Landwirt dieses unter Beteiligung unabhängiger Zeugen zur Bestätigung der Richtigkeit zur Unterschrift vorlegen. Möglicherweise setzt das die grauen Zellen des Landwirts soweit in Bewegung, daß klar wird, daß man nicht nur fordern kann.
 
Registriert
27 Jan 2006
Beiträge
12.223
Solche Sorgen hab ich Gott sei Dank nicht.In solchen Fällen bekommt der Landwirt von mir `ne Sau schon vorher.Schadensforderungen bleiben dann immer aus.80 ha Mais/Susu nebeneinander,was soll man da auch einzäunen. :26:
 
Registriert
17 Jul 2008
Beiträge
6.003
Prämienwunsch schrieb:
[quote="Ips typographus":114h0qd0] ob er freimaeht oder erst gar nicht einsaet, die Ersatzpflicht des JAB fuer den entgangenen Ertrag bleibt bestehen.

wenn er von sich aus das Richtige tut, besteht keine Ersatzpflicht
fordert man ihn auf, etwas Bestimmtes zu tun, jedoch schon.
daher obsiegt zumeist das gemeinsame Gespräch[/quote:114h0qd0]

lustige Rechtsauffassung, die du sicherlich durch eine dazu passende Gesetzesstelle belegen kannst...
 
Registriert
1 Mrz 2012
Beiträge
57
wenn es denn mit einer Sau getan wäre! Wir haben hier ca. 12 km Reviergrenze zur Staatsforst. Die Sauen frühstücken bei uns sind zum Mittag und Abendessen anwesend und dann wieder im Busch, wo sie kaum bejagt werden. Weil Nutztiere zur Bodenlüftung.

Also kann es in diesem Schlag mit leichtigkeit zu 25 % Totalausfall kommen. Das sind dann schon ganz viele, viele Schweinchen.

Es geht also nicht um die 200 € für den Mais rundherum.

Waidmannsheil A. R.
 
Registriert
27 Jan 2006
Beiträge
12.223
Ayers Rock schrieb:
wenn es denn mit einer Sau getan wäre! Wir haben hier ca. 12 km Reviergrenze zur Staatsforst. Die Sauen frühstücken bei uns sind zum Mittag und Abendessen anwesend und dann wieder im Busch, wo sie kaum bejagt werden. Weil Nutztiere zur Bodenlüftung.

Also kann es in diesem Schlag mit leichtigkeit zu 25 % Totalausfall kommen. Das sind dann schon ganz viele, viele Schweinchen.

Es geht also nicht um die 200 € für den Mais rundherum.

Waidmannsheil A. R.
Irgendwie ist es schon komisch.Duplizität der Ereignisse ?Die Grenze zum Forst beträgt hier nur ca.3km.Den/die letzten Jäger dort sah und hörte ich durch heftiges lautes Knallen am 1.5. bis 14 Tage danach.Seither herrscht Ruhe.Ja,Sauen sind dann Nutztiere im Wald.Mit Beginn der großen DJen und des damit verbundenen Geldflusses knallt`s dann wieder.Das nennt man,glaube ich,Intervalljagd.Sauen fressen im Herbst die Naturverjüngungseicheln und werden dann für kurze Zeit zum Schadwild..... 8)
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Mal kurz hoch rechnen: pro Ha bis zu 15 Tonnen Mais zum Tonnenpreis von € 135,- (ca. Durchschnitt)

Um wieviel m² Fläche gehts im Grunde genommen, wie hoch ist der Ertrag auf diesem Boden?

Was käme mich preiswerter?

Wildschaden zu bezahlen, oder dem Bauern diesen Mais gleich vorneweg über die Fläche ab zu kaufen :14:

Und dann der Hinweis auf verhinderte Wildschadenabwehr vor Zeugen... sollte auch irgendwie ziehen ?
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
waldgeist schrieb:
...Sauen fressen im Herbst die Naturverjüngungseicheln und werden dann für kurze Zeit zum Schadwild...

Späßle gemacht?

Anders wäre dieser Quatsch nicht zu erklären, denn erst durch das Umbrechen werden die Sauen zu Eichenplanzern
 
Registriert
12 Mai 2012
Beiträge
452
Ips typographus schrieb:
[quote="Prämienwunsch":75js6lju][quote="Ips typographus":75js6lju] ob er freimaeht oder erst gar nicht einsaet, die Ersatzpflicht des JAB fuer den entgangenen Ertrag bleibt bestehen.

wenn er von sich aus das Richtige tut, besteht keine Ersatzpflicht
fordert man ihn auf, etwas Bestimmtes zu tun, jedoch schon.
daher obsiegt zumeist das gemeinsame Gespräch[/quote:75js6lju]

lustige Rechtsauffassung, die du sicherlich durch eine dazu passende Gesetzesstelle belegen kannst...[/quote:75js6lju]

in der Tat, lustig, ganz Deiner Meinung! denn:
diese Dinge regelt man ganz einfach per Handschlag am Feldrand von Auge zu Auge, gern auch mit einer Flasche Hochprozentigem oder dem besagten Ferkelchen.
Beide Seite haben Interessen, und beide Seiten wissen, daß sie miteinander klar kommen müssen.
um es mal direkt zu formulieren: Gesetzesstellen sind am Feldrand der unwesentlichste Gesprächspart.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
131
Zurzeit aktive Gäste
704
Besucher gesamt
835
Oben