Änderung § 36 Waffengesetz

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Gegenfrage: Wo steht Deine Behauptung?

Dies steht im Waffengesetz §42a (2) 3
Man darf ein Messer führen wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse hat laut OLG sozialadäquat zu sein "Sozialadäquat ist eine übliche, von der Allgemeinheit gebilligte Handlung (BGHSt 23, 228). Sie bewegt sich im Rahmen der normalen, geschichtlich gewordenen sozialen Ordnung des Lebens (Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., Vor. §§ 13ff Rn.69)"

Kauf und Heimtragen eines Küchenmessers bewegt sich für mein dafürhalten absolut innerhalb der sozialen Ordnung und wird von der Allgemeinheit auch gebilligt und ist damit erlaubt.
 
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Dies steht im Waffengesetz §42a (2) 3
Man darf ein Messer führen wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse hat laut OLG sozialadäquat zu sein "Sozialadäquat ist eine übliche, von der Allgemeinheit gebilligte Handlung (BGHSt 23, 228). Sie bewegt sich im Rahmen der normalen, geschichtlich gewordenen sozialen Ordnung des Lebens (Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., Vor. §§ 13ff Rn.69)"

Kauf und Heimtragen eines Küchenmessers bewegt sich für mein dafürhalten absolut innerhalb der sozialen Ordnung und wird von der Allgemeinheit auch gebilligt und ist damit erlaubt.

"Führen" geht gar nicht.......bestenfalls Transport, und natürlich nur im verschlossenen Behältnis....!

;-)

Gruß

HWL
 
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"Führen" geht gar nicht.......bestenfalls Transport, und natürlich nur im verschlossenen Behältnis....!

;-)

Gruß

HWL

Nein. Transport in einem verschlossenen Behältnis ist immer legal, auch ohne berechtigtes Interesse. Mit berechtigtem Interesse ist auch ein Transport ohne verschlossenes Behältnis legal. Das sind 2 unterschiedliche Ausnahmen.

Und da nur führen verboten ist und in (2) die Ausnahmen des Verbotes dargelegt werden geht führen mit berechtigtem Interesse eben doch.
 
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Kauf und Heimtragen eines Küchenmessers bewegt sich für mein dafürhalten absolut innerhalb der sozialen Ordnung und wird von der Allgemeinheit auch gebilligt und ist damit erlaubt.
Exakt das ist das Problem: Es ist Dein Dafürhalten. Mehr nicht.

Mitführen von einhändig zu öffnenden Rettungsmessern im nicht verschlossenen Handschuhfach -> Straftat.

Zum Apfelschälen, Brotzeit, etc. -> Straftat.

Gleiches gilt für feststehende Messer mit >12cm Klingenlänge. Urteile gibt es genügend.
 
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Nein. Transport in einem verschlossenen Behältnis ist immer legal, auch ohne berechtigtes Interesse. Mit berechtigtem Interesse ist auch ein Transport ohne verschlossenes Behältnis legal. Das sind 2 unterschiedliche Ausnahmen.

Und da nur führen verboten ist und in (2) die Ausnahmen des Verbotes dargelegt werden geht führen mit berechtigtem Interesse eben doch.
Beide Aussagen sind zu 100% korrekt. Haken an der Sache: Was ein berechtigtes Interesse ist, erklärt Dir im Fall der Fälle der Richter. Im günstigen Fall ist das einer aus der 68'er- Schule, im ungünstigsten Fall hat er einen Arbeitskollegen, der in irgendeinem Amokvermarktungsbündnis tätig ist...
 
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Stimmt, im Handschuhfach ist verboten. Aber Deine Aussage, das hier kein Handlungsspielraum besteht, stimmt nicht. Und Küchenmesser mit Beleg vom selben Tag in der Kaufhof Tüte ist auch eine andere Nummer als Einhandmesser jeden Tag im Auto, zeige mir doch mal ein Urteil in dem das mit dem Küchenmesser bestraft wird.

Dass dieser Paragraph Mumpitz ist, ist auch meine Meinung, aber so krass das man kein Küchenmesser kaufen kann ist er auch nicht.
 
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Moin!

Kaufen ist nicht das Problem, aber Du musst es z.B. in einem verschlossenen Behältnis zum öffentlichen Grillplatz befördern, musst auch als Rettungssanitäter, Feuerwehrmensch oder Baumkletterer das Einhand-Rettungsmesser in einem geschlossenen Behältnis zur Arbeit befördern und darfst das erst an den Gürtel hängen, wenn die Arbeit anfängt etc. pp. Und die Zielgruppe des entsprechenden §§ hält sich da eh' nicht dran. :no: Der hätte nie so formuliert werden dürfen.

Viele Grüße

Joe
 
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Soweit ich weiss, wurde der §42a mal eingeführt, um gewisse Personenkreise, die Einhandmesser, Butterfly usw. gerne zur Verstärkung ihrer Meinung zu gewisssen Eigentumsverhältnissen nutzen, besser belangen zu können. Ging natürlich nach hinten los, weil Mitglieder der Executive da teils übertriebene Strenge an den Tagt legen und jetzt unbescholtene Bürger damit erwischt und belangt werden, weil sie das Taschenmesser im Baumarkt an der Kasse für 5€ rein als nützlichen Alltagshelfer erachten. Es steht ja perfiderweise auch kein einziger Hinweis auf der Verpackung, dass so ein Einhandmesser mit Verriegelung einem Führverbot unterliegt. Strengggenommen fallen ja auch stinknormale Cuttermesser drunter, sobald die Klingenverstellung fixierbar ist. Ein feines Beispiel für "Gut gemeint ist nicht gleich Gut gemacht!"
Also besser das Feststehende Messer mit 11,9cm Klinge mitnehmen! Damit ist man dann auf der halbwegs sicheren Seite.

Gruß,
Blechhase
 
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Exakt das ist das Problem: Es ist Dein Dafürhalten. Mehr nicht.

Mitführen von einhändig zu öffnenden Rettungsmessern im nicht verschlossenen Handschuhfach -> Straftat.

Zum Apfelschälen, Brotzeit, etc. -> Straftat.

Gleiches gilt für feststehende Messer mit >12cm Klingenlänge. Urteile gibt es genügend.

Stopp . Der 42a ist keine Straftat sondern eine owi. Dies kann einem Waffenbesitzer bei gröblichem oder mehrfachem Verstoß Probleme mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bescheren.

Aber der normale Bürger bekommt, außer in Bayern , ein Bußgeld zwischen 50-200 Euro . Genauso wie wenn man schwarzfährt, zu schnell fährt oder im Halteverbot abgeschleppt wird. Das ist dem Normalbürger schlichtweg egal.
 
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Das mit den Messern ist auch so eine Sache.

Da war doch vor ein paar Jahren mal so eine Demonstration von jenen in BN-Bad Godesberg (Lannesdorf).
Um zu zeigen, dass der eigene imaginäre Freund eben doch den Längsten hat, hatte einer von jenen ein ziemlich langes Küchenmesser dabei, was er dann - zwecks Beweisantritt - in einen der deutschen Polizisten stecken wollte, und auch tat.
Glücklicherweise traf er den Polizisten nur ins Bein.

Im Anschluss behauptete er freiweg, er hätte den Säbel nur deshalb mitgenommen, damit er sich, hungrig geworden vom fleissigen Partizipieren an der demokratischen Gesellschaft, eine schöne Stulle schmieren könne. Und dann sei er leider von der Tatsache, dass die Dawa augenscheinlich erfolglos blieb, provoziert worden.

Er ist natürlich nicht damit durchgekommen, aber ich wüsste gern ob er mehr als nur irgendwas auf Bewährung bekommen hat.
 
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Jetzt hebt ihr aber doch ein wenig ab und erinnert doch stark an das Schuss ins Brötchen.
Ihr habt bei euren überlegungen noch Scheren, Nagelfeilen und die Flüssigkeiten

Dein Sarkasmus ist völlig fehl am Platz!
30%iges Wasserstoffperoxid kriegst schon nicht mehr legal als Privatperson. Auch nicht als Jäger, so wie noch letztes Jahr.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Exakt das ist das Problem: Es ist Dein Dafürhalten. Mehr nicht.

Mitführen von einhändig zu öffnenden Rettungsmessern im nicht verschlossenen Handschuhfach -> Straftat.

Zum Apfelschälen, Brotzeit, etc. -> Straftat.

Gleiches gilt für feststehende Messer mit >12cm Klingenlänge. Urteile gibt es genügend.



Das Urteil zum Rettungsmesser im Auto würde mich mal interessieren. MMn ist genau hier ein berechtigtes Interesse zu unterstellen.


CdB
 
A

anonym

Guest
Er wird die kein Urteil nennen können, weil es nicht stimmt.
Außerdem sieht man einem wirklichen Rettungsmesser kaum an, dass es eins ist. Es sieht nämlich viel mehr wie ein Werkzeug aus und weit entfernt von den Dingern die landläufig als Rettungsmesser verkauft werden, nur weil sie einen Glasbrecher dran haben, der eh nicht richtig funktioniert [emoji16]
Bei einem richtigen Rettungsmesser in Auto würde kaum ein Ordnungshüter auf die Idee kommen es anzuzeigen.
 
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Er wird die kein Urteil nennen können, weil es nicht stimmt.
Außerdem sieht man einem wirklichen Rettungsmesser kaum an, dass es eins ist. Es sieht nämlich viel mehr wie ein Werkzeug aus und weit entfernt von den Dingern die landläufig als Rettungsmesser verkauft werden, nur weil sie einen Glasbrecher dran haben, der eh nicht richtig funktioniert [emoji16]
Bei einem richtigen Rettungsmesser in Auto würde kaum ein Ordnungshüter auf die Idee kommen es anzuzeigen.

Geht da der Unsinn denn nicht schon los?

Was ist denn ein wirkliches Rettungsmesser? Selbst wenn der Mann 2 Einhandmesser als Rettungsmesser in den Seitenablagen seines Autos liegen hat ist die Reaktion doch ein Witz. Wer bestimmt denn nun was ein Rettungsmesser ist? Der Polizist vor Ort und im Zweifel der Richter? Nach dem Speiseplan der Kantine oder dem Wetter?
Einhandmesser sind nicht verboten wenn sie einem anerkannten Zweck dienen sollen. Rettungsmesser im Auto ist keiner? Ist Jagd einer? Oder kommt dann der Richter und meint: Es gibt ja auch noch andere Messer für die Jagd, dann braucht man ja das Einhandmesser nicht. Und bei einem Verstoß gegen das Waffenrecht kann das Amt sehr viel schneller alles einziehen als bei anderen Vergehen.

Ein Einhandmesser mit 4 cm Klinge ist also sooooo viel gefährlicher als eine feststehende Klinge mit 11,9 cm. erinnert an die Halbautomaten Diskussion in der die .308 aus einem Black Rifle viel gefährlicher ist im Gegensatz zum Holzschaft. Oder die Schrotmuni die aus einer Pumpe viel mehr Schaden macht als aus einem Halbautomaten oder einer Doppelflinte.

Und das Beste daran ist ja: Wir finden das in der Mehrheit ja auch noch richtig und applaudieren.....:no:
 
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