Mir wurde gestern von einer lokalen firma die z.b format burgwaechter waffentresore verkauft folgendes gesagt
Es wird das waffengesetz so angepasst und formuliert das jeder der nach Inkrafttreten des neuen gesetzes eine waffe kauft immer gleich nachweisen muss das er einen o bze 1 waffentresor hat.
Auch wenn ich 5 waffen in einem a schrank habe wird er nur gut sein für den besitz dieser waffen nicht für die neue 6 waffe .
Desweiteren meinte er nur am rande das z.b wenn ich einen a schrank habe mit 10 waffen und in einem jahr zusätzlich einen o schrank mit 5 neuen waffen ich bei der regelmäßig en kontrolle darauf auchten soll das nicht eine der neuen waffen ausversehen im a schrank sind denn hierzu sollen auch rigeros die sb die die vor ort überprüfung durchführen geschult werden.
Neue waffe im alten a oder b schrank gleich verstoß gegen das waffengesetz
Waffen weg.