Änderung Aufbewahrungspflicht

A

anonym

Guest
Bitte liebe tresorbauer lobby

bringt euer know how bitten den trantüten des dsb etc bei.

Danke dann werde ich auch einen einser leicht tresor kaufen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Mir wurde gestern von einer lokalen firma die z.b format burgwaechter waffentresore verkauft folgendes gesagt

Es wird das waffengesetz so angepasst und formuliert das jeder der nach Inkrafttreten des neuen gesetzes eine waffe kauft immer gleich nachweisen muss das er einen o bze 1 waffentresor hat.

Auch wenn ich 5 waffen in einem a schrank habe wird er nur gut sein für den besitz dieser waffen nicht für die neue 6 waffe .

Desweiteren meinte er nur am rande das z.b wenn ich einen a schrank habe mit 10 waffen und in einem jahr zusätzlich einen o schrank mit 5 neuen waffen ich bei der regelmäßig en kontrolle darauf auchten soll das nicht eine der neuen waffen ausversehen im a schrank sind denn hierzu sollen auch rigeros die sb die die vor ort überprüfung durchführen geschult werden.

Neue waffe im alten a oder b schrank gleich verstoß gegen das waffengesetz

Waffen weg.
Guckst du ins Gesetz. Siehst du dein Händler labert Scheiße..
 
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Bitte liebe tresorbauer lobby

bringt euer know how bitten den trantüten des dsb etc bei.

Danke dann werde ich auch einen einser leicht tresor kaufen.

Wie? Die ganzen nun anstehenden Gesetzesänderungen treffen doch gar keine DSB Mitglieder. Die sind doch da ausgeklammert.....
Zumindest unsere Vorstände haben uns das gesagt:"Trifft uns nicht.....":cool:
 
A

anonym

Guest
Zweiteres. Und du, wenn dein Waffenschrank nicht mehr genügend Platz bietet ;)

Meine 10 Waffen sind zur Zeit auf einen B-Schrank ( 235 Kg ) und 5 A-Schränke verteilt. Die A-Schränke habe ich geerbt, vom örtlichen Schrotthändler geschenkt bekommen, vom Altmetallsammler gegen eine Flasche Schluck getauscht und vom Flohmarkt mitgebracht. Händlerrechnungen habe ich nicht, ist aber bei geschenkter Ware eh unüblich. Für die nächsten 25 Waffen besteht also bei mir keine Notwendigkeit einen 1 / 0 Schrank zu kaufen.

Dieses Vorgehen läuft eindeutig über "Bestandschutz", wie hier nachzulesen ist. Auch die Verlinkungen in dem Bericht sind seeehr interessant.

Zudem bin ich der Überzeugung, das mehr legale Waffen im Wald vergessen und vom Autodach verloren werden, als durch Aufbruch eines Tresors geklaut werden.

Ich würde mich freuen, wenn " DIE GRÜNEN " in absehbarer Zeit die Aufbewahrungsvorschriften für die illegalen Waffen klar regeln würden. Hoffentlich schaffen sie es noch bevor sie aus dem Bundestag fliegen.
 

steve

Moderator
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5 lw (könnten aber auch 7 reinpassen)

Das wäre der erste wo mehr Waffen als angegeben reinpassen. Normalerweise heißt es "12 Langwaffen", in den Schrank passen schon nur 11 der mitgelieferten Halterungen rein und in diese bekommt man dann nur 9 Langwaffen gestellt; jedenfalls wenn man sie auch hin und wieder rausnehmen will. :biggrin:
 
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Ich habe gerade nachgeschaut, in der Rechnung für meinen Waffenschrank (A/B) stehen keine Angaben über die Anzahl der unterzubringenden Waffen. Da der Schrank unterteilt ist (er hat noch einige Fachböden) kann ich doch (theoretisch) bis zu 10 LW unterbringen oder nicht?
 
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anonym

Guest
Ich habe gerade nachgeschaut, in der Rechnung für meinen Waffenschrank (A/B) stehen keine Angaben über die Anzahl der unterzubringenden Waffen. Da der Schrank unterteilt ist (er hat noch einige Fachböden) kann ich doch (theoretisch) bis zu 10 LW unterbringen oder nicht?

Ja, max. 10 LW

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Neues Waffenrecht/DSB_Poster_A3.pdf


Was ist eigentlich mit Wechselläufen ? ;-) Davon würden doch mehr als 100 reinpassen.

Und Verschlüsse ??? Bestimmt mehr als 200 !?
 
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Also in meinen A mit fünf Waffenhaltern gehen problemlos mehr rein. Sind jetzt fünf mit ZF drin und drei ohne, umgedreht davor. Mein B hat 8 Halter und da bekomm ich problemlos noch zwei, drei mit ZF umgedreht davor. Ohne ZF locker fünf.
 
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und drei ohne, umgedreht davor

Interessante Idee, da ich auch unter etwas Platznot leide. Kannst das vielleicht etwas genauer beschreiben, wie Du die Waffen da einstellst und gegen Umfallen fixierst?
 

tar

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Und, was steht da drin ???

Sorry, aber ich finde dort nur LW, KW, Munition und nichts über wesentliche Waffenteile.

Demnach können / dürfen hunderte solcher Dinge gelagert werden, oder ?

Ja, hunderte - sofern nicht zusammensetzbar. :D
 
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Und, was steht da drin ???

Sorry, aber ich finde dort nur LW, KW, Munition und nichts über wesentliche Waffenteile.

Demnach können / dürfen hunderte solcher Dinge gelagert werden, oder ?

Achtung, ungesundes Halbwissen:
Da gabs doch nen Passus, dass die Waffen gleichgestellt sind. Also dass jede Zeile der WBK als "Waffe" zählt - also WL ist eine Waffe. Müsste ich aber nochmal nachschlagen.

Wurde das nicht auch gerade noch angepasst ? Ich meine mich zu erinnern, dass dazu irgendetwas in dem Passus stand, in dem es auch um das Führen von Waffenteilen (Stichwort Jagdreise, Waffe im Hotel, wesentliches Teil mitnehmen). In dem Kontext, dass sich aus mitgeführten Teilen keine Waffe bauen lassen darf.



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Ich kann da nur dazu sagen, einem Schützenkollegen haben die bei der Nachschau Terror gemacht, weil er zu den 10LW noch einen WL im A drin hatte. War das LRA M.....
 

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