- Registriert
- 11 Aug 2012
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Wie sicher allen bekannt ist, steht es ja aktuell im Raume, dass der deutsche Legalwaffenbesitzer zwecks Erlangung des Weltfriedens und ewiger Glücksseligkeit seine gefährlichen Plempen nur noch in Schränken der Sicherheitsstufe 0 (oder 1?) aufbewahren können werden soll.
Ebenso bekannt sein dürfte, dass bei der geplanten kommenden Änderung ein Bestandsschutz für die beliebten A-Schränke (mit B-Innenfach auch als "Jägerschrank" bekannt) enthalten sein dürfte.
Es ist noch nicht ganz durch, ich rechne aber damit dass das dann so kommt. Habe vorhin mit "meiner" Sachbearbeiterin gesprochen, sie teilt meine Einschätzung.
Nun folgendes:
Ich habe vor einiger Zeit einen weiteren A-Schrank von einem Nachbarn übernommen. Ein Geldschein wechselte den Besitzer, eine Rechnung gibt es nicht. Wozu auch.
Die Behörde hatte bisher keine Ahnung von meinem Zweitschrank, es geht sie schliesslich normalerweise auch nichts an, solange ich den Krempel korrekt und rechtskonform unterbringe.
Aber damit auch solche Schränke unter dem Dach eines Bestandsschutzes Platz finden könnten, ist es meiner Ansicht nach wichtig, dass die Behörde VOR dem Wirksamwerden einer Änderung von dem Besitz Kenntnis erlangt!
Ihr dürft mich nun gerne für paranoid halten oder auch für rückgratlos und untertänig - ist beides falsch, aber mir egal:
Nach Absprache mit meiner SB schicke ich ihr per Mail ein Foto von der Plakette im Schrank, und die Sache ist in trockenen Tüchern!
(Wer nachher mault, ist selber schuld!)
Ebenso bekannt sein dürfte, dass bei der geplanten kommenden Änderung ein Bestandsschutz für die beliebten A-Schränke (mit B-Innenfach auch als "Jägerschrank" bekannt) enthalten sein dürfte.
Es ist noch nicht ganz durch, ich rechne aber damit dass das dann so kommt. Habe vorhin mit "meiner" Sachbearbeiterin gesprochen, sie teilt meine Einschätzung.
Nun folgendes:
Ich habe vor einiger Zeit einen weiteren A-Schrank von einem Nachbarn übernommen. Ein Geldschein wechselte den Besitzer, eine Rechnung gibt es nicht. Wozu auch.
Die Behörde hatte bisher keine Ahnung von meinem Zweitschrank, es geht sie schliesslich normalerweise auch nichts an, solange ich den Krempel korrekt und rechtskonform unterbringe.
Aber damit auch solche Schränke unter dem Dach eines Bestandsschutzes Platz finden könnten, ist es meiner Ansicht nach wichtig, dass die Behörde VOR dem Wirksamwerden einer Änderung von dem Besitz Kenntnis erlangt!
Ihr dürft mich nun gerne für paranoid halten oder auch für rückgratlos und untertänig - ist beides falsch, aber mir egal:
Nach Absprache mit meiner SB schicke ich ihr per Mail ein Foto von der Plakette im Schrank, und die Sache ist in trockenen Tüchern!
(Wer nachher mault, ist selber schuld!)