Änderung Aufbewahrungsvorschriften Schränke - Bestandsschutz!

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Wie sicher allen bekannt ist, steht es ja aktuell im Raume, dass der deutsche Legalwaffenbesitzer zwecks Erlangung des Weltfriedens und ewiger Glücksseligkeit seine gefährlichen Plempen nur noch in Schränken der Sicherheitsstufe 0 (oder 1?) aufbewahren können werden soll.

Ebenso bekannt sein dürfte, dass bei der geplanten kommenden Änderung ein Bestandsschutz für die beliebten A-Schränke (mit B-Innenfach auch als "Jägerschrank" bekannt) enthalten sein dürfte.

Es ist noch nicht ganz durch, ich rechne aber damit dass das dann so kommt. Habe vorhin mit "meiner" Sachbearbeiterin gesprochen, sie teilt meine Einschätzung.

Nun folgendes:
Ich habe vor einiger Zeit einen weiteren A-Schrank von einem Nachbarn übernommen. Ein Geldschein wechselte den Besitzer, eine Rechnung gibt es nicht. Wozu auch.
Die Behörde hatte bisher keine Ahnung von meinem Zweitschrank, es geht sie schliesslich normalerweise auch nichts an, solange ich den Krempel korrekt und rechtskonform unterbringe.

Aber damit auch solche Schränke unter dem Dach eines Bestandsschutzes Platz finden könnten, ist es meiner Ansicht nach wichtig, dass die Behörde VOR dem Wirksamwerden einer Änderung von dem Besitz Kenntnis erlangt!

Ihr dürft mich nun gerne für paranoid halten oder auch für rückgratlos und untertänig - ist beides falsch, aber mir egal:
Nach Absprache mit meiner SB schicke ich ihr per Mail ein Foto von der Plakette im Schrank, und die Sache ist in trockenen Tüchern!

(Wer nachher mault, ist selber schuld!)
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Die Behörde hatte bisher keine Ahnung von meinem Zweitschrank, es geht sie schliesslich normalerweise auch nichts an, solange ich den Krempel korrekt und rechtskonform unterbringe.

:no:

§ 36 Abs. 3 WaffG
„Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.

Meine Behörde hat mit Bezug darauf schon seit 2009 eine zwingende Information gefordert, wenn sich an den nachgewiesenen Aufbewahrungsverhältnissen (was Schränke einschliesst) etwas ändert. Sie will auch von jedem Schrank in Verwendung zur Waffenaufbewahrung mindestens ein Foto des Zertifikats, des Aufstellortes und des Typenschilds. Darauf wird bei jedem Besuch auf dem Amt ausdrücklich hingewiesen und nachgefragt.


Leider kenne ich nicht den Wortlaut der vorgesehenen Änderung inkl. Bestandschutz. Ich habe mich schon gefragt, ob der Bestandschutz nur für vorhandene Waffen und ihre bestehende Aufbewahrung gilt oder man bei Neuerwerb einer Waffe diese dann entsprechend der möglichen Neuregelung aufbewahren muss?

Nach folgender Statistik gibt es 3,6 Mio Legalwaffenbesitzer im Land. Wenn die alle Bestandschutz für ihre bestehenden Schränke haben und auch alle späteren Waffen dort einstellen können, wird die ganze Sache wohl ein Sturm im Wasserglas, weil sie nur zukünftige neue Legalwaffenbesitzer tangiert? Dann kaufe ich mir jetzt noch fix sicherheitshalber einen A/B Schrank und komme damit bis zum letzten Halali?

https://de.statista.com/statistik/d...hl-der-legalen-waffenbesitzer-in-deutschland/
 
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:no:

§ 36 Abs. 3 WaffG
„Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.

Meine Behörde hat mit Bezug darauf schon seit 2009 eine zwingende Information gefordert, wenn sich an den nachgewiesenen Aufbewahrungsverhältnissen (was Schränke einschliesst) etwas ändert. Sie will auch von jedem Schrank in Verwendung zur Waffenaufbewahrung mindestens ein Foto des Zertifikats, des Aufstellortes und des Typenschilds. Darauf wird bei jedem Besuch auf dem Amt ausdrücklich hingewiesen und nachgefragt.


Leider kenne ich nicht den Wortlaut der vorgesehenen Änderung inkl. Bestandschutz. Ich habe mich schon gefragt, ob der Bestandschutz nur für vorhandene Waffen und ihre bestehende Aufbewahrung gilt oder man bei Neuerwerb einer Waffe diese dann entsprechend der möglichen Neuregelung aufbewahren muss?

Nach folgender Statistik gibt es 3,6 Mio Legalwaffenbesitzer im Land. Wenn die alle Bestandschutz für ihre bestehenden Schränke haben und auch alle späteren Waffen dort einstellen können, wird die ganze Sache wohl ein Sturm im Wasserglas, weil sie nur zukünftige neue Legalwaffenbesitzer tangiert? Dann kaufe ich mir jetzt noch fix sicherheitshalber einen A/B Schrank und komme damit bis zum letzten Halali?

https://de.statista.com/statistik/d...hl-der-legalen-waffenbesitzer-in-deutschland/

Meine Behörde sieht das folgendermassen:
Der nette Herr Rheingold hat nen A-Schrank, wo rein rechtlich max. 10 LW reindürfen (Praktisch: Nur 5 LW mit Ach und Krach). Solange er aber weniger als 10 LW eingetragen hat, fragen wir nicht weiter nach wo die gelagert sind.
Erst ab der 11 LW ist klar, dass das so nicht passen kann, und dann soll er mal nachweisen dass er die 11 unterbringen kann!

Die Frage "Wozu überhaupt der Thread?" erscheint einem vielleicht berechtigt, was sie aber nicht ist:
Es geht mir darum, darauf hinzuweisen dass es Bestandsschutz nur für solche Schränke geben kann, die der Behörde bekannt sind!

-> Nicht dass nachher der Jäger mit seinen z.B. 3 A-Schränken dumm dasteht, weil 2 davon nicht "gemeldet" sind, er nur Bestandsschutz für den ersten hat und er sich dann einen teueren 0/1er holen muss, wo es auch die vorhandenen Kisten getan hätten (hätte er Rheingolds hilfreiche Informationen gelesen, verstanden und ggf. umgesetzt! :biggrin:)
 

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